Chiemgau GmbH - Anpassung des Gesellschaftsvertrages und Gründung von Tochtergesellschaften
Die Chiemgau GmbH hat im Auftrag des Landkreises Traunstein eine Neuerstellung der Energie-Potenzialstudie mit Fokus auf den Ausbau erneuerbarer Energien in allen vorhandenen Bereichen beauftragt. Die Erzeugung notwendiger regionaler Energie wird in der Zukunft ein wesentliches Standortkriterium für die Wirtschaft in der Region sein. Auf Grundlage von Gesetzesänderungen und der Erweiterung der Zuständigkeiten von Landkreisen im Bereich Energie wurde die Chiemgau GmbH daher in der Folge durch die Gesellschafter mit der Projektentwicklung im Bereich Windenergie und Photovoltaik beauftragt.
Um die Realisierung von Energieprojekten zielgerichtet weiterentwickeln zu können, ist nun eine Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Chiemgau GmbH im Gesellschaftsvertrag erforderlich, der die Gesellschafter, sprich der Landkreis Traunstein, die Gemeinden und die sonstigen beteiligten Unternehmen und Zweckverbände zustimmen müssen. Auch der Grabenstätter Gemeinderat hatte sich in seiner letzten Sitzung im Vorgriff auf die Gesellschafterversammlung mit dem Thema beschäftigt. Erster Bürgermeister Gerhard Wirnshofer erläuterte dazu die geplante Aufgabenerweiterung und die damit zusammenhängenden rechtlichen Anpassungen im Gesellschaftsvertrag. Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH umfasst zum einen die Möglichkeit der Gründung und Unterhaltung von Tochtergesellschaften, insbesondere im Bereich der Energieprojekte. Dies ermöglicht ein flexibles und schnelles Agieren auf neue Chancen in der Regionalentwicklung und Wirtschaftsförderung.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung erneuerbarer Energien und der Notwendigkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten, ist es entscheidend, dass die Chiemgau GmbH Tochtergesellschaften zur Umsetzung von Energieprojekten gründen kann. Dies ermöglicht auf Wunsch die enge Kooperation mit kommunalen und regionalen Partnern und damit gezielte Investitionen und Projekte, die zu einer nachhaltigen Energieversorgung der Region beitragen.
Im Zuge der redaktionellen Neufassung wurden sämtliche Regelungen des Gesellschaftsvertrages überprüft und an die rechtlichen Erfordernisse angepasst. Damit ist sichergestellt, dass der Gesellschaftsvertrag den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht, die Chiemgau GmbH und die Geschäftsführung rechtssicher agieren können.
Der Gemeinderat billigte einstimmig die vorgelegte Beschlussvorlage und ermächtigte den Ersten Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Satzungsänderung der Chiemgau GmbH, der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH, der Mustersatzung für Projektgesellschaften und der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee-GmbH zuzustimmen.
Verordnung über den Sonntagsverkauf
Wie in vielen anderen bayerischen Tourismusgemeinden gibt es auch im Erholungsort Grabenstätt seit vielen Jahren eine „Verordnung über den Sonntagsverkauf“. Da sie jeweils nur für ein Jahr gilt, muss sie alljährlich neu erlassen werden. Der Gemeinderat kam dem in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung im Rathaus einstimmig nach. Von Sonntag, 6. April bis Sonntag, 28. September kommenden Jahres können damit bestimmte in der Gemeinde ansässige Geschäfte an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 18 Uhr - mit Ausnahme des Karfreitags, der ein „stiller Feiertag“ ist - wieder öffnen und ein für einen Kur- und Erholungsort prädestiniertes Warensegment anbieten. Dazu gehören beispielsweise Badegegenstände, Blumen, Obst, Zeitungen, Milch, Milcherzeugnisse, alkoholfreie Getränke und auch ausgewählte ortsspezifische Waren. Den Geschäften stehe es weiterhin frei, von dieser angebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Eine gemeindliche Verordnung über den Sonntagsverkauf können nur jene Kommunen erlassen, denen offiziell das Prädikat „Kur-, Erholungs- oder Wallfahrtsort“ zugebilligt worden ist. Grabenstätt ist ein anerkannter Erholungsort und damit berechtigt, dies zu tun.
Polizeiliche Kriminalstatistik 2023
In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2023 vor. Demnach wurden im vergangenen Jahr auf Grabenstätter Gemeindegebiet insgesamt 77 Straftaten begangen. 2022 seien es noch 97 Fälle gewesen, was einem Rückgang um exakt 20 Fälle entspreche, betonte der Rathauschef und sprach davon, dass man sich hier in einem absolut normalen Bereich befinde und Grabenstätt nach Polizeiangaben ein „sicheres Pflaster“ sei. Die Aufklärungsquote ist allerdings von 82,5 Prozent im Jahr 2022 auf 71,4 Prozent im Jahr 2023 gesunken (Minus 11,1 Prozent). Während sich die Anzahl der Rohheitsdelikte, dazu zählen unterschiedliche Körperverletzungsdelikte, Raub, räuberische Erpressung und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, in der Gemeinde Grabenstätt halbiert habe, gebe es bei der Anzahl der Verkehrsunfälle eine Steigerung um 24 Prozent, so Wirnshofer. 2022 seien es 119 Verkehrsunfälle gewesen und im Vorjahr dann 148.
Zur Kinder- und Jugendkriminalität: Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Traunstein und der Polizeistation Ruhpolding wurden nach Angaben der Polizei insgesamt gegen 258 Personen bis 21 Jahren ermittelt. 117 Tatverdächtige waren zwischen 14 bis 18 Jahre alt und 89 Tatverdächtige im Alter von 18 bis 21 Jahren. 22,7 Prozent aller registrierten Straftaten betrafen im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Traunstein und der Polizeistation Ruhpolding den Deliktsbereich Diebstahl. Insgesamt verzeichnete man hier 502 Fälle. Zum Vergleich: 2022 waren es 446 Fälle. Dies ist eine Steigerung um 12,6 Prozent. Die Aufklärungsquote liegt hier bei 43,6 Prozent und stieg im Vergleich zu 2022 um 5,3 Prozent. Mit 236 Fällen blieb hingegen die Anzahl der Sachbeschädigungen in etwa auf dem gleichem Niveau. 25 Prozent der Fälle konnten hier aufgeklärt werden. Die Anzahl der Rohheitsdelikte, sank im gesamten Zuständigkeitsbereich von 486 Fällen (2022) auf 470 Fälle (2023). Die Aufklärungsquote betrug hier 88,3 Prozent. Im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität war im Vorjahr eine Steigerung von 140 (2022) auf 162 Fälle zu verzeichnen. 92 Prozent dieser Straftaten konnten laut Polizei aufgeklärt werden. Insbesondere bei dieser Deliktgruppe sei zu berücksichtigen, gab Rathauschef Wirnshofer zu bedenken, dass in diese Statistik auch Aufgriffe der Grenzpolizei auf der Bundesautobahn 8 eingeflossen seien. Im Grabenstätter Gemeindegebiet habe es 2023 nach Polizeiangaben „keine besonderen Vorfälle gegeben“, so Wirnshofer.
Fortführung der Marke „Römerregion Chiemsee“
Einstimmig gab der Gemeinderat im Rathaus grünes Licht für den Kooperationsvertrag mit dem Kreisbildungswerk Traunstein e.V. zum Zwecke des Erhalts und der Weiterentwicklung der Marke „Römerregion Chiemsee“. Das Kreisbildungswerk Traunstein wird künftig als Koordinationsstelle für die projektbeteiligten Gemeinden auftreten, falls mindestens sechs Kommunen mitziehen. Bisher lief das Ganze als Leader-Projekt. Der Erste Bürgeremeister sprach sich dafür aus, das Projekt weiterführen, weil damit auch der heimische Tourismus gestärkt werden können. Er verwies zudem auf die vom Kreisbildungswerk 2021 und 2022 ausgebildeten, zertifizierten Gästeführer der Römerregion, zu denen auch „Bellicus“ Christian Fellner aus Erlstätt gehört. Dieser sei sehr aktiv und biete viele Veranstaltungen und Führungen für Einheimische und Urlauber an. Die jährlichen Ausgaben würden sich gemäß des neuen Kooperationsvertrages bei einer dreijährigen Laufzeit (bis 31. Dezember 2027) pro Gemeinde auf 1.800 Euro belaufen, wenn sich mindestens acht Kommunen daran beteiligten. Bei nur sieben teilnehmenden Gemeinden entstünden für jede Kommune jedes Jahr Kosten in Höhe von 2100 Euro und bei nur sechs teilnehmenden Gemeinden von 2400 Euro. Notwendig geworden sei der neue Kooperationsvertrag, weil eine Fortführung der Koordinierungsstelle als Leader-Projekt über das Jahr 2024 hinaus ausgeschlossen ist, so Wirnshofer. Um die erfolgreiche Marke „Römerregion Chiemsee“ zu erhalten und weiterzuentwickeln, habe sich das Katholische Kreisbildungswerk Traunstein als künftige Koordinationsstelle angeboten. Die entworfene Kooperationsvereinbarung regelt unter anderem die Koordination von Veranstaltungen, die Unterstützung beim Marketing und der medialen Begleitung, die Pflege der Website www.roemerregion-chiemsee.de und die sonstige Öffentlichkeitsarbeit.
Zur Vorgeschichte: Elf Gemeinden rund um den Chiemsee hatten sich 2018 zusammengeschlossen, um das Projekt „Römerregion Chiemsee“ ins Leben zu rufen. Ihr Anliegen war es, ihre gemeinsame römische Vergangenheit zu präsentieren, ja sichtbar und greifbar zu machen, wie die Menschen vor 2.000 Jahren im Chiemgau gelebt hatten. Und so entstanden in der Chiemsee-Region, die besonders reich an archäologischen Funden und Bodendenkmälern ist, 33 freizugängliche Stationen, an welchen die Geschichte wie auf einer Zeitreise hautnah zu erleben ist. So kann man zum Beispiel mit einer gut erhaltenen Fußbodenheizung Einblicke ins Alltagsleben der Römer gewinnen, ein Layrinth begehen oder einen original nachgebauten Weihestein besichtigen. In der Grabenstätter Johanneskirche kann ein eingemauerter römischer Grabstein bestaunt werden und im nahegelegenen gemeindlichen Römermuseum darf man sogar auf rekonstruierten Mosaiken des einstigen römischen Landguts (Villa rustica) von Erlstätt gehen. Reizvoll ist am Erlstätter Sportgelände auch ein Blick durch das „Fenster in die Vergangenheit“, mit dem das besagte antike Landgut auf den gegenüberliegenden Maueräckern authentisch visualisiert in Augenschein genommen werden kann. Wer gerne noch mehr über die Römer im Chiemgau erfahren möchte, dem sind die Römer-Führungen der schon erwähnten zertifizierten Gästeführer zu empfehlen.
Glasfaserausbau in Grabenstätt
Der Vorsitzende gab bekannt, dass nach dem Rückzug der Deutschen Giganetz GmbH (DGN) der entsprechende Kooperationsvertrag aufgelöst wurde. Die DGN hatte zunächst in Aussicht gestellt, einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in der Gemeinde vorzunehmen. Von diesem Vorhaben rückte die DGN nun ab, weil sie keinen ausreichenen Vermarktungserfolg prognostizieren konnte. Auch in anderen Gemeinden und Städten zog sich die DGN zurück. Der Erste Bürgermeister konnte jedoch von der Aufnahme konkreter Verhandlungen mit einem neuen Kooperationspartner informieren und zwar mit der Fa. Avacomm. Diese führt bereits im Achental ihre Vermarktungstätigkeit erfolgreich durch. Sobald die Feinabstimmungen erfolgt seien, werde der Gemeinderat über einen neuen Kooperationsvertrag abstimmen, so der Vorsitzende.