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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - 

Gemeinde Grabenstätt

Bekanntmachung

Bürgerversammlung 2025

in der Gemeinde Grabenstätt

Nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) ist in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. Für das Jahr 2025 finden in Grabenstätt wie gewohnt zwei Teilversammlungen statt, und zwar

für die Bereiche der früheren Gemeinde Oberhochstätt und Grabenstätt

am Montag, den 24. November 2025, um 19.30 Uhr

im Ökonomiesaal der Gemeinde Grabenstätt (Schloßstr. 17)

und

für den Bereich der früheren Gemeinde Erlstätt

am Dienstag, den 25. November 2025, um 19.30 Uhr

im Gasthof Fliegl (Raiffeisenstr. 1)

In der Bürgerversammlung können alle Gemeindeangehörige, also sämtliche Gemeindeeinwohner, vom Rederecht Gebrauch machen. Anregungen und Fragen sollen sich dabei grundsätzlich nur auf gemeindliche Angelegenheiten beziehen. Sie können bei den Bürgerversammlungen mündlich vorgetragen oder bis spätestens 20. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung Grabenstätt schriftlich eingereicht werden. Zu diesen Vorbringen wird der Erste Bürgermeister sodann Stellung nehmen.

Grabenstätt, den 09.10.2025

Gemeinde Grabenstätt

gez. Wirnshofer

Erster Bürgermeister