Plan ohne Maßstab
Bebauungsplan „Hirschau“:
Nachverdichtung / Änderung im gesamten Geltungsbereich des seit 23.10.1987 geltenden Bebauungsplans,
Gemarkung Oberhochstätt
über den Änderungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der
Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 18.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Hirschau“ zu ändern. Die Änderung bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans, rechtsgültig seit 23.10.1987.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.
Die Änderung beinhaltet Folgendes:
Im Rahmen einer allgemeinen und verträglichen Nachverdichtung werden verschiedene Festsetzungen den heutigen Ansprüchen und Anforderungen angepasst.
Die Festsetzung zur Errichtung von Kniestockhäusern (Haustyp 2) wird gestrichen. Dadurch wird im Obergeschoss eine sinnvolle und zweckmäßige Nutzung zur Schaffung von Wohnraum ermöglicht. Damit werden sowohl neue Raumhöhen möglich als auch die Möglichkeiten zur Belichtung und Besonnung geschaffen.
Wegen der damit verbundenen Erhöhung der möglichen Geschossflächen wird künftig eine Geschoßflächenzahl festgesetzt. Der bisherige Bebauungsplan enthält keine Grundflächenzahl. Diese wird ebenfalls ergänzt.
Bisher ist eine Beschränkung auf 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude festsetzt. Diese soll aufgehoben werden, um auch künftig die Schaffung von (kleineren) Wohneinheiten in den Gebäuden zu ermöglichen.
Mit einer Festsetzung zur Anwendung der gemeindlichen Stellplatzsatzung (neue Fassung ab 01.10.2025) wird die Anzahl der Wohnungen durch den erforderlichen Stellplatznachweis reguliert.
Bewusst wird eine Festsetzung getroffen, dass bisher rechtskräftige Änderungen des Bebauungsplans für Einzelgrundstücke ihre Gültigkeit behalten – so wird eine „Schlechterstellung“ durch die allgemeine Nachverdichtung vermieden.
Da die Voraussetzungen vorliegen, wird das Änderungsverfahren gem. § 13a BauGB (Innenentwicklung) durchgeführt.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) wurden vom Architekten Henry Scholtysik, 83355 Grabenstätt, gefertigt und am 18.09.2025 inhaltlich durch den Bau- und Planungsausschuss gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Der Billigungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) können in der Zeit vom
31.10.2025 bis einschließlich 01.12.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren
Nachverdichtung / Änderung Bebauungsplan „Hirschau“
Geltungsbereich von 23.10.1987, Gemarkung Oberhochstätt
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planungsunterlagen im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus in der Zeit vom
31.10.2025 bis einschließlich 01.12.2025.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 BauGB)
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.dezu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Übersichtsplan zur Nachverdichtung / Änderung Bebauungsplan „Hirschau“
Geltungsbereich von 23.10.1987, Gemarkung Oberhochstätt