Plan ohne Maßstab
Baurecht:
Flächennutzungsplan der Gemeinde Grabenstätt
27. Änderung des Flächennutzungsplans
zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich des
Baugebiets Tüttenseestraße, FlNrn. 572/3, 573/3 und 5577/2
sowie Teilflächen von 577, 578 und 579, Gemarkung Grabenstätt
Bekanntmachung der Genehmigung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grabenstätt im Rahmen eines Parallelverfahrens gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans Neufassung „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn. 572/3, 573/3 und 5577/2 sowie Teilflächen von 577, 578 und 579, Gemarkung Grabenstätt
Mit Bescheid vom 14.10.2025, AZ: 4.40-FNP-21-2024, hat das Landratsamt Traunstein die 27. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Der Gemeinderat Grabenstätt hat in der Sitzung am 15.09.2025 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grabenstätt in der Fassung vom 19.05.2025 festgestellt. Bestandteile der 22. Flächennutzungsplanänderung sind die Planzeichnung mit den entsprechenden Festsetzungen vom 19.05.2025 sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 19.05.2025.
Erläuterungsbericht:
Diese 27. Flächennutzungsplanänderung stellt auf den vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Wohnbaufläche dar. Der Änderungsbereich kann aus dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden.
Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets. 2/3 der Flächen dienen der Gemeinde zur Deckung des Baulandbedarfs im Rahmen des Familienansiedlungsmodells. 1/3 der Baufläche wird von einem Bauträger genutzt, der Mehrfamilienhäuser errichten wird. Zum Schutz der künftigen Wohnbebauung wurden Retentionsflächen für wild abfließendes Oberflächenwasser dargestellt. Ein Erdwall mit Begrünung, die teilweise im Rahmen des naturschutzfachlichen Ausgleichs anerkannt wird, umsäumt das Wohngebiet. Die Erschließung der Bauflächen erfolgt über eine Erschließungsstraße durch das Baugebiet mit Anschluss jeweils an die Tüttenseestraße und die Höringer Straße.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans stehen auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
www.grabenstätt.de > Rathaus&Bürgerservice > Verwaltung > Bauleitplanung >
Flächennutzungsplan 27. Änderung
während der Bekanntmachungsfrist zum Download bereit.
Die Unterlagen zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans werden ab sofort zur Einsicht im Rathaus der Gemeinde Grabenstätt im Schloss Grabenstätt, Schlossstraße 15 in 83355 Grabenstätt, Zimmer-Nr. 10, während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und Abs. 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.