Der Gemeinderat hat den aktuellen Gesamtmessbetragswert für die Grundsteuer überprüft und mit dem Stand vom Herbst 2024 verglichen. Hintergrund dieser erneuten Überprüfung waren die noch fehlenden Daten und schwebenden Einsprüche, welche sich zum Vorjahresstand noch ergaben. Bereits beim Erlass der Hebesatzsatzung im vergangenen Herbst wurde beschlossen, sich dem Thema noch einmal annehmen zu wollen.
Das bisherige Messbetragsaufkommen und der im Laufe des Jahres 2025 hinzugekommene bzw. berichtigte Gesamtmessbetragswert wurden dargestellt. Es wurden aber auch verschiedene andere Gesichtspunkte diskutiert, z.B. die Höhe der jährlichen Kreisumlage, das verminderte Gewerbesteueraufkommen und weitere Erschwernisse bei der künftigen Einnahmensbeschaffung. Dennoch wolle man die gewünschte Aufkommensneutralität in Bezug auf die Grundsteuerreform angemessen berücksichtigen, so war man sich im Gremium einig.
Anhand von Beispielen wurden verschiedene Grundsteuerveränderungen aufgezeigt, die verdeutlichten, dass sich die Messbetragsveränderungen durch das Finanzamt manchmal sehr deutlich, teilweise aber nur gering oder sogar positiv auf die Grundsteuer der Haus- und Grundbesitzer ausgewirkt hätten. Es wurde jedoch betont, dass die generelle Absenkung des Hebesatzes als ein wichtiges Zeichen und Versprechen gegenüber den Bürgern zu betrachten ist.
Der Gemeinderat ist letztendlich zu dem Entschluss gekommen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von bisher 350 v. H. auf 300 v. H. herabzusetzen. Der Gewerbesteuerhebesatz soll mit 350 v.H. unverändert beibehalten werden. Einstimmig wurde dem Entwurf der neuen Hebesatzsatzung zugestimmt. Nach entsprechender Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Gemeinde Grabenstätt treten die neuen Hebesätze ab 01.01.2026 in Kraft.
Seit vielen Jahren gibt es bei uns eine gemeindliche „Verordnung über den Sonntagsverkauf im Erholungsort Grabenstätt“. Das vom Bayerischen Landtag im Sommer neu erlassene Bayerische Ladenschlussgesetz hat das bisher gültige Ladenschlussgesetz sowie die Ladenschlussverordnung ablöst. Gemeinden, denen das Prädikat „Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- oder Ausflugsort“ zugebilligt wurde, können auf dieser Grundlage aber auch weiterhin Verordnungen über den Sonntagsverkauf erlassen. Grabenstätt ist anerkannter Erholungsort und damit zum Verordnungserlass befugt.
Die Öffnung von Verkaufsstellen ist jährlich an höchstens 40 Sonn- und Feiertagen gestattet, wobei die Öffnung auf bestimmte Orte oder Ortsteile, Tage und Öffnungszeiten zu beschränken ist. Darüber hinaus ist auch weiterhin festgelegt, dass nur solche Verkaufsstellen öffnen dürfen, die auch außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten in überwiegendem Umfang Tourismusbedarf feilhalten. Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich dafür aus, den Zeitraum in der Verordnung für das das Jahr 2026 wie bisher auf die Monate April bis einschließlich September zu beschränken. Ortsansässige Bäckereigeschäfte sowie die Dorfladenbox in Erlstätt sind von den Ladenschlussvorschriften grundsätzlich ausgenommen und dürfen an den Sonntagen wie üblich öffnen.
Die aktuelle Vereinbarung des Landkreises Traunstein und aller 35 Städte, Märkte und Gemeinden zur Finanzierung des Chiemgau Tourismus endet zum Jahresende 2025. Nun lag ein neuer Vereinbarungsentwurf für die Jahr 2026 bis einschließlich 2030 zur Entscheidung vor.
Die neue Vereinbarung sieht eine Erhöhung des Umlagebetrages von 0,125 auf 0,15 Euro je Übernachtung vor. Basis für die Berechnung sind die Übernachtungszahlen der verschiedenen Gemeinden und zwar des jeweils vorletzten Tourismusjahres. Dies sowie der Tourismuszuschuss des Landkreises in Höhe von bisher einer Million Euro sind die Grundlage des Tourismus-Marketings. Der Landkreis sieht vor, den Zuschuss für 2026 und 2027 um zehn, ab 2028 um 20 Prozent zu erhöhen.
Grund für die Anpassung ist unter anderem, dass die Beiträge der Städte und Gemeinden sowie der Zuschuss des Landkreises seit 2009 unverändert sind und damit seit 15 Jahren nicht angepasst wurden. Angesichts gestiegener Kosten und eines erweiterten Aufgabenspektrums ist für eine erfolgreiche zukünftige Betreuung und Entwicklung des Tourismus im Chiemgau die Folgefinanzierung der Sparte Tourismus die entscheidende Grundlage.
Beispielhaft sind die gestiegenen Personalkosten im Zeitraum 2009 bis 2025, bei gleichzeitiger Reduktion der Personalkapazitäten und einem gesteigerten Aufgabenumfang. Die durch die Verschmelzung des Chiemgau Tourismus mit der Chiemgau GmbH entstandenen Synergien im Bereich Buchhaltung, Verwaltung, Büro-/EDV sowie Ausschreibungen wurden ausgeschöpft.
Seit 2009 hat die Chiemgau GmbH außerdem zusätzliche Aufgaben und Schwerpunkte erhalten. Die gravierende Veränderung der Ansprüche sowie des Such- und Buchungsverhaltens der Gäste und eine Vielzahl neuer Medien und Aufgaben haben die Tourismusarbeit stark verändert. Dadurch sind einige budgetintensive Bereiche (u.a. der Werbeauftritt und die Datenbank für Orte und Regionen, das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung für beispielsweise Rad- und Wanderwege sowie Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen, Produktentwicklung, Foto- und Videoproduktionen, Themen- & Werbeabstimmung) hinzugekommen. Einige Handlungsfelder erfordern darüber hinaus zukünftig einen erhöhten Finanzbedarf.
Für die Kommunen im Landkreis Traunstein und damit auch für die Gemeinde Grabenstätt ergibtt sich dadurch aber auch ein nennenswerter Mehrwert und der Chiemgau Tourismus kann auf viele positive Ergebnisse zurückblicken. Die Anpassung des Umlagebetrages bedeutet für die Gemeinde eine Erhöhung um 1.534,38 Euro auf insgesamt 9.206,25 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer). Die vertragliche Vereinbarung soll in der Gesellschafterversammlung am 26. November von allen Städten und Gemeinden unterzeichnet werden. Der Gemeinderat ermächtigte den ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung der neuen Vereinbarung.