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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Plan ohne Maßstab

Änderungs- und Einbeziehungssatzung „Bergen“:

Änderung im Bereich des Grundstücks FlNr. 800/2

(Dorfstraße 6), Bergen, Gemarkung Erlstätt

Bekanntmachung

über den Aufstellungs- und Änderungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat bereits in der Sitzung am 20.01.2022 beschlossen, die Ortssatzung „Bergen“ zu ändern. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück FlNr. 800/2 (Dorfstraße 6), Gemarkung Erlstätt, im Ortsteil Bergen. Das Verfahren ruhte bisher – mit Beschluss vom 09.11.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss bestätigt, somit kann das Verfahren fortgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Planungsziel der Änderung ist vorrangig: Für das stark sanierungsbedürftige Bestandsgebäude soll ein Ersatzbau ermöglicht werden. Mit den Festsetzungen soll ein sozialverträglicher Abstand zum Bestandsgebäude auf FlNr. 800 (Dorfstraße 8) geschaffen werden, um gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen. Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt. Gleichzeitig soll jedoch lediglich eine maßvolle Erweiterung der Satzung in der Fläche erfolgen. Der Außenbereich soll weiterhin unangetastet bleiben.

Da die Voraussetzungen vorliegen, ist das Änderungsverfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nummern 2 und 3 BauGB und Abs. 6 in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) wurden durch Arch. Dipl. Ing. Henry Scholtysik, 83355 Grabenstätt, ausgearbeitet. Diese Unterlagen in der Fassung vom 23.10.2023 wurden durch den Bau- und Planungsausschuss am 09.11.2023 gebilligt. Auf dieser Grundlage wird die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

Dieser Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt hierzu in der Zeit vom

01.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll.

Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

Ortssatzung „Bergen“ FlNr. 800/2

(Dorfstraße 6), Gemarkung Erlstätt,

eingesehen werden.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 22.11.2023
Gemeinde Grabenstätt
Gez.G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister
Übersichtsplan zur Änderung der Ortssatzung „Bergen“

FlNr. 800/2 (Dorfstraße 6), Gemarkung Erlstätt