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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Landratsamt Traunstein

Wasserrecht;

Neufestsetzung eines Wasserschutzgebiets für den Brunnen „Eggerhauser Holz“ in der Gemeinde Grabenstätt zur öffentlichen Wasserversorgung in der Gemeinde Grabenstätt und Teilen der Gemeinde Chieming;

Begünstigter: Gemeinde Grabenstätt, Schloßstr. 15, 83355 Grabenstätt;

Hier: Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 - 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Bekanntmachung des Landratsamtes Traunstein

Die Gemeinde Grabenstätt betreibt auf ihrem Gemeindegebiet zur öffentlichen Wasserversorgung in der Gemeinde Grabenstätt und in Teilen der Gemeinde Chieming den Brunnen „Eggerhauser Holz“. Für diese öffentliche Wasserversorgung ist bisher kein Wasserschutzgebiet festgesetzt.

Das Landratsamt Traunstein führt nun ein Verfahren zur Erstfestsetzung eines Wasserschutzgebiets für den Brunnen „Eggerhauser Holz“ durch.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Fachstellen sowie Einwendungen von Privatpersonen vorgebracht.

Anstelle eines Erörterungstermins wird das Landratsamt Traunstein zur Erörterung der Bedenken und Anregungen (Einwendungen), die im oben genannten wasserrechtlichen Verfahren rechtzeitig erhoben wurden, sowie der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 - 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchführen.

Der zu behandelnde Sachverhalt wird in Form einer Zusammenfassung der vorgebrachten Äußerungen mit jeweiliger Stellungnahme des Antragstellers und der Behörden hierzu in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich zum 27.12.2023 passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitgestellt. Ebenso sind die Antragsunterlagen nochmals einsehbar. Des Weiteren ist das vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein erstellte amtliche wasserrechtliche Gutachten einsehbar.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 30.11.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue oder zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich zum 27.12.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, zu den bereitgestellten Informationen zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch die Einleitung berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten bei der Onlinekonsultation ist gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.

Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/wasserrecht-und-bodenschutz (Rubrik „Links“).

Traunstein, den 13.11.2023
Landratsamt Traunstein
gez. Christian Nebl
Abteilungsleiter