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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

In seiner Sitzung vom 24. Oktober 2023 hat sich der gemeindliche Finanz- und Haushaltsausschuss mit dem Nachtragshaushalt 2023 intensiv beschäftigt und letztlich dem Gemeinderat empfohlen, die Nachtragshaushaltssatzung entsprechend zu verabschieden.

Der Gemeinderat hat sich dann in seiner Sitzung vom 6. November 2023 mit dem Nachtrag beschäftigt und ist der Empfehlung des Finanz- und Haushaltsausschusses mehrheitlich gefolgt und hat nachstehende Satzung beschlossen.

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grabenstätt für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Grabenstätt, den 9. November 2023
Gemeinde Grabenstätt
Gerhard Wirnshofer
1. Bürgermeister

Diese Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Schlossstraße 15, Zimmer Nr.8, während der allgemeinen Dienststunden aus.

Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 8.11.2023, GZ: 3.20-941-220007 mitgeteilt, dass die Satzung keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält.

Hier die wichtigsten Veränderungen: