Titel Logo
Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 24/2023
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 06.11.2023

Nachtragshaushalt 2023

Einstimmig hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Nachtragshaushalt 2023 erlassen. Das Gesamtvolumen des Haushalts steigt dadurch um 1.585.780 Euro auf 18.029.050 Euro.Der Verwaltungshauhalt betrage nun in den Einnahmen und Ausgaben 11.212.760 Euro, bisher waren es 10.118.480 Euro, so der Erste Bürgermeister Wirnshofer. Wesentliche Punkte sind dabei die Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen um eine Million auf 3,6 Millionen Euro und die neu hinzugekommenen gemeindlichen Mieteinnahmen. Zu den wesentlichen Ausgabensteigerungen des Verwaltungshaushaltes zählen die Kosten im Straßenunterhalt, bei Kanalmaßnahmen und bei Unterhaltungsmaßnahmen am Bräuweiher. Im Vermögenshaushalt, dem investiven Bereich, steige das Gesamtvolumen um 491.500 Euro auf nunmehr 6.816.290 Euro, so Wirnshofer. Bei den Einnahmen schlage hier als größter Punkt die erhöhte Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 605.110 Euro zu Buche. Bei den Ausgaben wurde der Ansatz für die Ausschreibung der Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges der Erlstätter Feuerwehr eingestellt. Zusätzlich finden sich dort nun auch die Kosten der Aufstellung eines Wohncontainers für Obdachlose in Höhe von 20.000 Euro, die Beschaffung eines Car-Sharing-Fahrzeugs für 9000 Euro und die Baukosten des neuen Waldkindergartens in Höhe von 200.000 Euro. Darüber hinaus sind nun im Vermögenshaushalt die Mittel für die Straßenbeleuchtung in Erlstätt um 25.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht worden, um Maßnahmen an der Eßpanstraße und Kreuzbergstraße umzusetzen. Angepasst worden seien laut dem Ersten Bürgermeister auch der Ansatz der Kanalsanierungsmaßnahmen an der Erlstätter Straße und Hochfellnstraße in Grabenstätt auf 172.000 Euro und jener für einzelne Entlastungsmaßnahmen um 110.000 Euro auf 160.000 Euro. Aus den Rücklagen wurde die Entnahme um 109.880 Euro auf nunmehr 4.212.590 Euro verringert. Mit all diesen Zahlen habe sich der gemeindliche Haushalts- und Finanzausschuss am 24. Oktober intensiv befasst und dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, der Nachtragshaushaltssatzung mit dem entsprechenden Plan in der vorgelegten Form zuzustimmen.Das Gremium kam dieser Empfehlung nun geschlossen nach.

Ergebnisvorstellung der Photovoltaik-Freiflächenkartierung

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt mit den Ergebnissen der Photovoltaik-Freiflächenkartierung beschäftigt. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer stellte die unter Federführung des Ökomodell Achental e.V. erarbeitete Karte vor und erläuterte die grundsätzlich geeigneten „Weißflächen“ (Potentialflächen). Flächen, auf denen Gewerbe oder Wohnbebauung möglich wären oder sich wertvolle landwirtschaftliche Flächen befänden, kämen nicht infrage, so der Vorsitzende. Geeignet – und nach dem Baugesetzbuch privilegiert – wären Bereiche entlang der Bundesautobahn A8 mit einem Abstand bis zu 200 Meter vom äußeren Fahrbahnrand. Eine geplante Erweiterung durch den Gesetzgeber auf 500 Meter betrachte man allerdings nicht als notwendig. Es sei klar, dass man auch als Kommune mehr für das Gelingen der Energiewende tun und neue Energieformen fördern und unterstützen müsse, so Wirnshofer. Da stehe man in der Verantwortung. Auf die Nachfrage, warum südlich der Bahnstrecke München-Salzburg keine Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglich seien antwortete der Erste Bürgermeister, dass sich dort entweder Wälder, Gewässer, FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) oder Überschwemmungsgebiete befänden. Dabei handelt es sich um Ausschluss- beziehungsweise Restriktionsgebieten. Darüber hinaus gibt es sogenannte „Gunstflächen“, zu denen zum Beispiel Flächen in der Nähe von Gewerbe- und Industriegebieten und in unmittelbarer Nähe von Verkehrsinfrastrukturen, von Kläranlagen, Hochspannungsleitungen und Umspannwerken oder auch Brachflächen oder versiegelten Flächen zählen. Während auf Ausschlussgebieten gar nichts geht und man sich bei Restriktionsgebieten lieber nach alternativen Standorten umschauen sollte, müssten vor einer Umsetzung auf Gunstflächen erst weitere Kriterien geprüft werden. Auf den erwähnten „Weißflächen“ sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen wie erwähnt grundsätzlich denkbar. Wie Wirnshofer betonte, unterlägen auch diese Potentialflächen der politischen Zustimmung durch die Gemeinde sowie der Einzelfallprüfung im Rahmen eines Bauleitverfahrens. Der Gemeinderat beschloss darauf hin, dass zunächst kein Teilflächennutzungsplan aufgestellt werden solle. Vielmehr werde man einzelfall- und antragsbezogen über eine mögliche Bauleitplanung unter Beachtung der künftigen Ziele der Ortsplanung beraten und dann beschließen. Was die Freiflächen-Photovoltaik anbelange, so wären jedenfalls weitere Bürgersolaranlagen überlegenswert. Es wurde aber auch an die Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Bürger appelliert, um landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Sie sollten ebenfalls Überlegungen anstellen und sofern möglich, auf den Dächern ihrer Liegenschaften Photovoltaik-Anlagen installieren.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Vorsitzende gab den Beschluss des Gemeinderates aus der letzten Sitzung bekannt, wonach dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Erlstätt auf Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs zugestimmt wurde. Das bisher eingesetzte MZF stammt aus dem Jahr 2006. Aufgrund der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, des nicht mehr aktuellen Technikstandes sowie der steigenden Anforderungen an die Einsatzleitung wurde ein Neubeschaffung für notwendig erachtet. Die Mittel für die Ausschreibung werden in Nachtragshaushalt 2023 berücksichtigt. Das Fahrzeug wird nach dem Ausschreibungsprozedere und der Fertigungsphase voraussichtlich erst 2026 ausgeliefert werden.

Bekanntgegeben wurde auch die Vergabe der Sanierungsarbeiten an der Lärmschutzeinrichtung (Stützpfähle) nördlich des Schwester-Elmara-Weges in Marwang. Der Auftrag wurde an die Fa. Plerreiter aus Inzell zum Angebotspreis in Höhe von 45.931,56 € vergeben. Für die Straßensanierungsmaßnahme (Oberbauerneuerung) in Hirschau wurde der Auftrag an die Fa. Schneckenpointner aus Waging a. See vergeben. Die Kosten belaufen sich hier auf 54.217,41 €. An selbige Firma ging auch der Auftrag für die Sanierung des Mischwasserkanals im Bereich der Au zum Preis von 28.749,86 €.

Der Gemeinderat genehmigte auch das Nachtragsangebot der Fa. Hartl Holzbau aus Palling für verschiedene Ergänzungsarbeiten im Rahmen der Sanierung der Alten Schule Erlstätt in Höhe von 17.786.30 €. Schließlich wurde der Vorsitzende ermächtigt, die Pflugarbeiten zum Bau der Löschwasserleitung von Einham nach Staudach nach erfolgter Prüfung an die Fa. Spiderplow zu vergeben.