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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 24/2024
Aus der Gemeindeverwaltung
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Wahlhelferaufruf zur Bundestagswahl

Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl wurde offiziell auf Sonntag, den 28.09.2025 festgelegt. Weil der Bundeskanzler Olaf Scholz aber voraussichtlich noch im Jahr 2024 die Vertrauensfrage stellen wird, ist mit einem früheren Wahltermin (am 23. Februar 2025) zu rechnen.

Für die Wahlabwicklung während des Tages und zur Ermittlung des Ergebnisses am Abend werden, egal wann die Wahl stattfinden wird, viele fleißige Hände benötigt. Insgesamt gibt es jeweils drei Urnenwahl- und drei Briefwahlbezirke zu besetzen.

Die Mitglieder in den jeweiligen Wahlvorständen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden aus dem Kreis der örtlichen Wahlberechtigten formell berufen. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet.

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde haben bereits bei zurückliegenden Wahlen und Abstimmungen durch ihre Mitarbeit ein hohes Maß an staatsbürgerlichem Engagement gezeigt. Hierfür wollen wir uns recht herzlich bedanken! Die Gemeinde möchte mit diesem öffentlichen Aufruf gleichwohl Bürgerinnen und Bürger gewinnen, welche sich eine Mitarbeit aus eigenem Antrieb heraus vorstellen können.

Für die Tätigkeit brauchen keine besonderen Vorkenntnisse mitgebracht werden. Auch junge Leute könnten dadurch erstmals ein Ehrenamt bekleiden und bei der Durchführung einer Wahl wertvolle Unterstützung leisten und Erfahrung sammeln. Im Vergleich zur Europawahl 2024 wird jedoch wieder die Volljährigkeit vorausgesetzt.

Aufgabe ist es, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und am Abend das Ergebnis im jeweiligen Stimmbezirk zu ermitteln. Zur Vorbereitung findet einige Tage zuvor eine kurze Wahleinweisung statt. Der ehrenamtliche Dienst wird am Wahltag aufgeteilt (wahlweise vormittags oder nachmittags). Zur Ergebnisermittlung ab 18.00 Uhr ist die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Zwischen 19.00 und 20.00 Uhr werden die Auszählarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein.

Übrigens: Jedes Wahlvorstandsmitglied bekommt für die Ausübung dieses Ehrenamtes ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,- €. Bei Bedarf werden auch Bestätigungen für die Mitarbeit ausgestellt, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.

Wenn Sie die Gemeinde durch Ihre aktive Mitarbeit unterstützen wollen oder Fragen zum Wahlhelferdienst haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt bei der Gemeinde Grabenstätt, Frau Grünbauer oder Herrn Lex, Tel. 08661/9887-0 oder -12, oder per eMail an: wahlamt@grabenstaett.de.