Die Gemeindeverwaltung weist im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Winter alle Grundstückseigentümer/-innen im Gemeindegebiet auf die bestehenden Verpflichtungen hin, die an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzenden Gehölze (Bäume, Hecken, Sträucher), soweit noch nicht geschehen, ausreichend zurückzuschneiden.
Die Anpflanzungen müssen so weit entfernt werden, dass die Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen, der Lichtraum entlang und über der Straße bzw. Geh- und Radwegen sowie das Sichtfeld an Einmündungen und Kreuzungen vom angrenzenden Bewuchs freigehalten werden. Die Höhe des erforderlichen Lichtraums bei Geh- und Radwegen beträgt 2,50 m, bei Straßen hingegen 4,50 m. Im Sichtdreiecken von Straßenkreuzungen und – einmündungen darf die Bepflanzung eine Höhe von 0,80 m nicht überschreiten.
Auf das beistehende Schaubild wird hingewiesen.
Wir weisen ferner darauf hin, dass auch eine Überprüfung des Baumbestandes notwendig sein kann. Oftmals gehen von größeren Bäumen Gefahren (vor allem bei Stürmen oder Schneelasten) sowohl für das eigenen als auch auf angrenzenden Grundstücken bzw. den öffentlichen Verkehrsraum aus.
Ein regelmäßiger Rückschnitt oder eine Verjüngung kann Schäden vorbeugen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger mitzuhelfen, die Sicherheit im Verkehr zu erhalten und Unfälle zu vermeiden. Aus einer Missachtung dieser Verkehrssicherungspflicht können unter Umständen erhebliche Haftungsansprüche entstehen.
Ihre Gemeindeverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis.