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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 24/2024
Aus dem Gemeinderat
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 04.11.2024

Städtebauförderung – Jahresprogrammantrag 2025 für Erlstätt verabschiedet

Alljährlich sind der Regierung von Oberbayern im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung die aus Sicht der Gemeinde voraussichtlich förderfähigen Kosten für das neue Programmjahr mitzuteilen. Zuvor muss immer der Gemeinderat darüber befinden und abstimmen. Nach einer längeren Diskussion gab das Gremium in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus einstimmig grünes Licht für den im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bei der Regierung von Oberbayern einzureichenden Jahresprogrammantrag für 2025 – und zwar bezogen auf das „Sanierungsgebiet Erlstätt Ortsmitte“. Wie der Erste Bürgermeister Gerhard Wirnshofer vor der Abstimmung betont hatte, würden die Zahlen für das Programmjahr 2025 und die Fortschreibungsjahre 2026, 2027 und 2028 auf Kostenberechnungen beziehungsweise Schätzungen beruhen. Bei den Bedarfsanträgen handle es sich auch noch nicht um Förderanträge. Vielmehr würden diese der Regierung von Oberbayern als Grundlage für die Finanzplanung beziehungsweise Mittelbereitstellung in den kommenden Jahren dienen. Natürlich hoffe man, einen Großteil der förderfähigen Kosten auch tatsächlich anerkannt zu bekommen.

Laut dem Vorsitzenden soll die Außenanlagengestaltung der „Alten Schule“ in Erlstätt, die Neugestaltung der nahen Grabenstätter Straße (TS 3) und die dortige Fußweg-Verbindung zur Kirchbergstraße in einer Maßnahmeneinheit umgesetzt werden. Die dafür vom Ingenieurbüro vorerst veranschlagten Kosten beliefen sich auf 1,075 Millionen Euro. Dieser Gesamtansatz werde dem Vorsitzenden zufolge auf die kommenden beiden Jahre verteilt – 700.000 Euro an voraussichtlich förderfähigen Kosten auf 2025 und 375.000 Euro auf 2026. In diesem Zusammenhang wurde aus der Mitte des Gemeinderates mit Blick auf die rund 5,5 Millionen Euro teure Sanierungsmaßnahme „Altes Erlstätter Schulhaus“ angemahnt, dass auch noch andere drängende gemeindliche Maßnahmen und Investitionen anstünden, aber nicht im Finanzplan auftauchen würden, wie zum Beispiel der Anbau des Erlstätter Feuerwehrhauses für rund 300.000 Euro, ein neues Fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Grabenstätt für 500.000 Euro und der Hochwasserschutz am Pfarrerbachl in Grabenstätt für 800.000 Euro. Es wurde in diesem Zusammenhang in den Raum gestellt, ob die Gestaltung der Außenanlagen am Alten Erlstätter Schulhaus aus Kostengründen nochmals zurückzustellen seien. Der Erste Bürgermeister betonte, dass die Planungen dafür schon weit gediehen seien. Man könne die Maßnahme nicht mehr aufschieben und das wolle man auch nicht. Ende 2025 soll das gesamte Projekt endgültig abgeschlossen sein. Die anderen angesprochenen Maßnahmen würden ebenso in der Haushalts- und Finanzplanung aufgenommen werden, so der Vorsitzende. Es wurde appelliert, dass man beim alten Schulhaus keine Zeit mehr verlieren dürfe und endlich zu einem erfolgreichen Abschluss kommen müsse. In den Folgejahren 2027 und 2028 seien in Erlstätt laut Wirnshofer auch Ordnungsmaßnahmen in der Raiffeisenstraße, Bergener Straße und Römerstraße vorgesehen. Ausgehend von den bereits als förderfähig anerkannten Kosten in Höhe von 1,583 Millionen Euro und einem Fördersatz von 60 Prozent hat die Regierung von Oberbayern der Gemeinde bereits im Herbst 2023 eine Fördersumme in Höhe von 950.000 Euro bewilligt, so der Erste Bürgermeister. Weitere Förderungen seien von der KfW, vom Bezirk Oberbayern, von der Bayerischen Landesstiftung und vom Landkreis Traunstein bewilligt beziehungsweise zugesagt worden. Hinsichtlich der Sanierung und Revitalisierung der alten Erlstätter Schule, in der neben der Pfarrei unter anderem auch die Ortsvereine und die Jugend unterkommen sollen, erübrige sich ein Ansatz förderfähiger Kosten für das Programmjahr und für die Folgejahre, da die Mittel dafür bereits bewilligt worden seien.

Grundsteuerreform - Erlass einer Hebesatzsatzung

Der Gemeinderat hat mehrheitlich eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Wie bisher betragen die Steuersätze (Hebesätze) bei der Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 350 v.H., bei der Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke 350 v.H. sowie bei der Gewerbesteuer 350 v.H. Bei einem Hebesatz von 350 Prozent wird der individuelle Steuermessbetrag demnach mit 3,5 multipliziert.

Ergänzend legte der Gemeinderat einstimmig fest, dass der derzeitige Gesamtmessbetragswert für die Grundsteuer – angesichts der noch fehlenden Daten und der schwebenden Einsprüche – im Herbst 2025 nochmals zu überprüfen ist. Zu diesem Zweck ist dann das bisherige Messbetragsaufkommen (altes Bewertungsmodell nach Einheitswert) und der im Laufe des kommenden Jahres vervollständigte beziehungsweise berichtigte Gesamtmessbetragswert (neue Bewertung nach wertunabhängigem Modell) nochmals gegenüberzustellen. Ziel ist es, unter Anwendung eines angemessenen Hebesatzes ein stabiles und möglichst aufkommensneutrales Grundsteuerniveau ab 2026 zu erreichen.

Die von der Politik empfohlene „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor, aber nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuersystems müsse es sogar zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen, so auch das Fazit des Bayerischen Gemeindetages. Die ziemlich aus der Zeit gekommenen, alten Bemessungen seien der Grund für die festgestellte Verfassungswidrigkeit und für die (nun wertunabhängige) Neubewertung durch das Finanzamt gewesen, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Die gemeindlichen Hebesätze seien zunächst nicht die primäre Ursache für die individuellen Grundsteuererhöhungen. Die Feststellung der endgültigen Grundsteuermessbetragsentwicklung sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da zum einen noch Messbetragsbescheide fehlten und zum anderen die Messbeträge durch das Finanzamt auch wieder geändert würden. Deshalb werde man im Herbst 2025 noch einmal eine Vergleichsberechnung vornehmen, welche dann Grundlage für eine Hebesatzanpassung ab 2026 sein wird.

Neubesetzung im Bau- und Planungsausschuss

Nach dem beruflich bedingten Ausscheiden von CSU-Gemeinderat Florian Wimmer aus dem gemeindlichen Bau- und Planungsausschuss hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den freiwerdenden Sitz ab sofort durch Waltraud Hübner (CSU), bisherige ständige Stellvertreterin Wimmers, zu besetzen. Für den Fall einer Verhinderung wird ihr Parteikollege Josef Fleischmann als namentlicher Stellvertreter bestellt. Wimmer hatte der Gemeindeverwaltung seinen Verzicht auf das Amt damit erklärt, dass es für ihn in den kommenden zwei Jahren wegen einer Fortbildung ansonsten immer wieder zu Terminkonflikten kommen würde. Sein Gemeinderatsmandat bleibt davon unberührt. Weitere Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses sind neben dem Vorsitzenden und 1. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW) in der laufenden Wahlperiode 2020 bis 2026 der 2. Bürgermeister Andreas Danzer (FW), der 3. Bürgermeister Alois Binder (CSU), Bernhard Hennes jun.(BG), Franz Kreiler (BG) und Johannes Wimmer (FW). Stellvertretende Mitglieder sind Josef Hölzle (BG) und Josef Austermayer (FW).

Bekanntagaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Vorsitzende gab aus nichtöffentlicher Sitzung den Grundsatzbeschluss für die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Erlstätt bekannt. Architekt Gerhard Schuster aus Grabenstätt erhielt den Auftrag, die Grundlagen hierfür zu ermitteln.

Ebenso bekannt gegeben wurde die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates zum Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung in der Grundschule Grabenstätt. Mit dem Umbau soll das Raumangebot für die Mittagsbetreuung bzw. künftige Ganztagsbetreuung erweitert werden. Die Grundlagenermittlung führt hierzu ebenfalls Architekt Gerhard Schuster durch.

Einen weiteren Planungsauftrag hat der Gemeinderat an das Ing.Büro Habl & Stefanutti aus Traunstein vergeben, so der Vorsitzende. Das Büro plant die Verbesserung der Regenwassersituation in Erlstätt. In der Ortsmitte gibt es bei Starkregenereignissen am Tiefpunkt der Kreisstraße TS3 bekanntlich Aufstauungen, welche künftig weitgehend vermieden werden sollen. Entsprechende Maßnahmen sollen parallel zu den anstehenden Städtebauförderungsmaßnahmen (Außenanlagen Alte Schule und Ordnungsmaßnahmen in der Grabenstätter Straße) durchgeführt werden.

Der Vorsitzende teilte ferner die Entscheidung des Gemeinderates mit, wonach der Deutschen Funkturm GmbH (auf Ansuchen der Telekom Deutschland) ein Standort für eine temporäre Mobilfunkeinrichtung (Mastwagen) vorgeschlagen wurde. Zuvor wurde die grundsätzliche Verfügbarkeit für das südlich der Autobahn gelegene Grundstück geklärt, weil sich dieses in Privatbesitz befindet. Es handelt sich dabei um das Flurstück Nr. 1829 der Gemarkung Grabenstätt und zwar bezogen auf den östlichen Grundstücksteil.

Abschließend teilte der Erste Bürgermeister mit, dass der Auftrag für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an das Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel gKU vergeben wurde. Mit der Vergabe der Planungsarbeiten musste abgewartet werden, bis der Förderbescheid bei der Gemeinde eingegangen war. Dies ist nun geschehen, so der Vorsitzende.