Gemeinde Grabenstätt
Bürgerversammlung 2025
in der Gemeinde Grabenstätt
Nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) ist in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. Für das Jahr 2025 finden in Grabenstätt wie gewohnt zwei Teilversammlungen statt, und zwar
für die Bereiche der früheren Gemeinde Oberhochstätt und Grabenstätt
am Montag, den 24. November 2025, um 19.30 Uhr
im Ökonomiesaal der Gemeinde Grabenstätt (Schloßstr. 17)
und
für den Bereich der früheren Gemeinde Erlstätt
am Dienstag, den 25. November 2025, um 19.30 Uhr
im Gasthof Fliegl (Raiffeisenstr. 1)
In der Bürgerversammlung können alle Gemeindeangehörige, also sämtliche Gemeindeeinwohner, vom Rederecht Gebrauch machen. Anregungen und Fragen sollen sich dabei grundsätzlich nur auf gemeindliche Angelegenheiten beziehen. Sie können bei den Bürgerversammlungen mündlich vorgetragen oder bis spätestens 20. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung Grabenstätt schriftlich eingereicht werden. Zu diesen Vorbringen wird der Erste Bürgermeister sodann Stellung nehmen.