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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 24/2025
Aus der Gemeindeverwaltung
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Kommunalwahl 2026

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters können erst wirksam eingereicht werden, nachdem die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bekannt gemacht worden ist. Die Bekanntmachung kann nach der Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen frühestens am 89. Tag vor der Wahl, also am Dienstag, den 09.12.2025, erfolgen.

Die Bekanntmachung erfolgt durch öffentlichen Aushang an der Amtstafel der Gemeinde Grabenstätt, Schloßstr. 15, 83355 Grabenstätt. Ergänzend dazu wird die Bekanntmachung auch im Amtsblatt der Gemeinde (Grabenstätter Gemeindeanzeiger) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung geschieht wegen des festen Erscheinungstermins allerdings zeitversetzt in der Ausgabe vom 18.12.2025.

Reguläres Fristende für die Einreichung (oder Zurücknahme) von Wahlvorschlägen ist der 08.01.2026, 18.00 Uhr.