Titel Logo
Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024

In seiner Sitzung vom 11.11.2024 hat sich der gemeindliche Finanz- und Haushaltsausschuss mit dem Nachtragshaushalt 2024 intensiv beschäftigt und letztlich dem Gemeinderat empfohlen, die Nachtragshaushaltssatzung entsprechend zu verabschieden.

Der Gemeinderat hat sich dann in seiner Sitzung vom 18. November 2024 mit dem Nachtrag beschäftigt und ist der Empfehlung des Finanz- und Haushaltsausschusses mehrheitlich gefolgt und hat nachstehende Satzung beschlossen.

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grabenstätt für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht

vermindert

und damit der Gesamtbetrag

um

um

des Haushaltsplans

EUR

EUR

einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

auf nunmehr

EUR

EUR verändert

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

400.000

20.000

11.696.879

12.076.879

die Ausgaben

390.000

10.000

11.696.879

12.076.879

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

405.800

298.800

6.241.709

6.348.709

die Ausgaben

197.000

90.000

6.241.709

6.348.709

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Grabenstätt, den 22. November 2024
Gemeinde Grabenstätt
Gerhard Wirnshofer
1. Bürgermeister

Diese Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Schlossstraße 15, Zimmer Nr.8, während der allgemeinen Dienststunden aus.

Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 21.11.2024, GZ: K.20-940-240004 mitgeteilt, dass die Satzung keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält.

Hier die wichtigsten Veränderungen: