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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 25/2024
Aus dem Gemeinderat
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 18.11.2024

Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2024

In der zweiten Hälfte des Jahres zeichnet sich ab wie sich die finanzielle Entwicklung der Gemeinde darstellt und so konnte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschließen. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer betonte, erhöhe sich das Gesamtvolumen des Haushalts durch den Nachtragshaushalt auf 18.425.588 Euro. Dies sei eine Steigerung um 487.000 Euro. Der Verwaltungshaushalt steigt seinerseits von 11.696.879 Euro auf 12.076.879 Euro, was einer Steigerung von 380.000 Euro sowohl in den Einnahmen als auch in den Ausgaben entspricht. Als wesentlichen Punkt führte der Bürgermeister hier die um 400.000 EUR erhöhten Gewerbesteuereinnahmen an. Für die wesentlichen Ausgabensteigerungen des Verwaltungshaushalts sorgten die Kosten der Mobilfunkberatung und die Errichtung eines Hochwasserwalls sowie die Planungskosten für den Bebauungsplan der Tüttenseestraße und die kommunale Wärmeplanung. Im Vermögenshaushalt, dem investiven Bereich, steigt das Gesamtvolumen um 107.000 Euro auf nunmehr 6.348.709 Millionen Euro. Bei den Einnahmen schlage hier als größter Posten die erhaltene Förderung für den barrierefreien Zugang zum Rathaus in Höhe von 150.000 Euro zu Buche. Im Ausgabenbereich seien 34.000 Euro für die Beschaffung eines Hochwasserschutzes eingestellt worden, so der Vorsitzende. Zusätzlich seien die Kosten einer möglichen Erschließung einer Einrichtung für Flüchtlinge um 90.000 Euro gesenkt worden. Zudem wurden 30.000 Euro an Planungskosten für ein Regenüberlaufbecken in Höring und Baukosten in Höhe von 60.000 Euro für den Grünlagerplatz am Wertstoffhof eingestellt. Laut Wirnshofer sei die Entnahme aus den Rücklagen um 298.800 Euro auf nunmehr rund 4,525 Millionen Euro verringert worden. Mit alle diesen Daten hat sich der gemeindliche Haushalts- und Finanzausschuss am 11. November befasst und dem Gemeinderat dann einstimmig empfohlen, der vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung mit dem entsprechenden Plan zuzustimmen. Nach dem einstimmig positiven Beschluss des Gemeinderates tritt die Nachtragshaushaltssatzung rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Entwurfsplanung für Hochbehälter der Trinkwasserversorgung Marwang

Mit dem Neubau des Hochbehälters soll die gemeindliche Wasserversorgung für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Oberhochstätt dauerhaft sichergestellt werden. Herr Dipl.-Ing. Mathias Gerold vom beauftragten Ing.Büro Dippold & Gerold stellte nun die Entwurfsplanung im Gemeinderat genauer vor. Das bestehende Hochbehälterbauwerk in Marwang umfasst u.a. zwei Rechteck-Kammern, welche 1955 hergestellt wurden. Im Jahr 1977 wurde die Anlage durch eine Rundkammer ergänzt, welche nach wie vor in Betrieb ist und die Versorgung der betreffenden Ortsteile sicherstellt. Die beiden annähernd 70 Jahre alten Rechteck-Kammern wurden allerdings 2021 außer Betrieb genommen, weil dort eine erhöhte Koloniezahl festgestellt wurde. Da sich die mineralische Wandbeschichtungen ablöste und die dauerhafte Dichtigkeit nicht gewährleistet werden kann, stellte sich die Frage, ob die alten Bauteile saniert werden sollen oder ob ein Neubau die bessere Entscheidung wäre.

Den Planungen gingen deshalb zahlreiche Voruntersuchungen voraus. Im Jahr 2022 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit dem Ergebnis, dass letztendlich ein Neubau empfohlen wird. Die Zustandsbewertung ergab unter anderem, dass das derzeit vorgehaltene Wasservolumen langfristig zu gering sei, keine ausreichende Luftfilteranlage und luftraumtechnische Trennung vorhanden ist, die Arbeitssicherheit im bestehenden Bauwerk nicht mehr gewährleistet werden kann und die Sanierung im laufenden Betrieb kaum möglich ist.

In der Sitzung am 16.05.2022 wurden deshalb verschiedene Lösungsvarianten öffentlich beraten und letztendlich der Grundsatzbeschluss für einen Neubau gefasst. In der Folge wurden mit Beschluss vom 21.04.2023 die Ingenieursleistungen ausgeschrieben, um mit der Grundlagenermittlung beginnen zu können. In der Sitzung am 05.02.2024 erfolgte eine Sachstandsmitteilung zum damaligen Planungsstand (Vorentwurf) und die Abstimmung über die Versorgungsvariante. Der Gemeinderat entschied sich für die Fortführung der Entwurfsplanung auf Basis der erweiterten Variante Nr. 7, also den Neubau von zwei Behältern in Edelstahlbauweise mit insgesamt 500m³. Der Hochbehälter soll als Gegenbehälter betrieben werden, außerdem soll in diesem Zusammenhang auch ein geordneter Mischbetrieb mit dem WBV Grabenstätt erfolgen können. Für die Hochzone von Marwang, also den obersten Bereich der Siedlung, ist eine zusätzliche Versorgungsleitung durch die Mühlener Gruppe vorgesehen, damit auf eine aufwendige technische Zusatzeinrichtung zur Druckererhöhung verzichtet werden kann.

Für den neuen Standort konnte eine geeignete Fläche bei Vocking gesichert werden. Der Bereich liegt etwas höher als der bisherige Hochbehälterstandort, was das Druckverhältnis insgesamt etwas verbessert. Laut Gerold wäre nach der Anerkennung der Entwurfsplanung die Erstellung der Bauantragsunterlagen vorgesehen. Zeitnah könnten dann die bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen beantragt werden. Zuvor, und zwar voraussichtlich im Januar, soll jedoch eine Information für die betroffenen Anschlussnehmer stattfinden, bei der auch erste Aussagen über die finanzielle Abwicklung getroffen werden können. Wünschenswert wäre die Ausschreibung der Bauleistungen im Frühjahr. Davon abhängig sind letztendlich die Bauausführung und die spätere Inbetriebnahme, mit der etwa im Spätsommer/Herbst 2026 gerechnet werden könnte.

Die Netto-Investitionskosten betragen nach derzeitigem Stand 2.596.000 €, dies entspricht einer geringfügigen Kostensteigerung von 6% im Vergleich zur Vorplanung. Davon entsprechen 1.315.000 € den Baukosten für den neuen Hochbehälter, weitere 231.000 € fallen für die Baukosten des Mischgebäudes an. Die Baunebenkosten (SiGeKo und Hygieneplanung, Erschließung, Dienstbarkeiten, Grunderwerb, Planungskosten etc.) schlagen mit 410.000 € zu buche. Die Netto-Baukosten für den Rohrleitungsbau betragen 640.000 €. Mit weiteren 200.000 € ist für die Erneuerung von Rohrleitungen im Bestand zu rechnen. Die Kostensteigerung im Vergleich zur Vorplanung ist unter anderem mit der Lage des Mischgebäudes und der deshalb benötigten 60 lfm längeren Leitung zu begründen. Außerdem werden etwa 550 lfm der Wasserleitung von Privatgrund in den öffentlichen Grund verlegt. Im Bereich des neuen Hochbehälters sind eine Versickerungseinrichtung sowie ein zusätzlicher Freispiegelkanal (210 lfm) als Überlaufleitung zu ergänzen. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat bezüglich der Lebensdauer eines Hochbehälters erläutert Dipl.-Ing. Matthias Gerold, dass man hinsichtlich der Edelstahlbauteile mit einer Betriebssicherheit von 80 Jahren oder mehr ausgehen könne. Der Wetterschutz des Gebäudes dürfte nach 40 Jahren zu erneuern sein.

Bürgermeister Gerhard Wirnshofer betonte, dass der Neubau des Hochbehälters sowie die damit einhergehenden Investitionen eine große und wichtige Aufgabe der Gemeinde darstellen. Ein Aufschieben des Projektes könne man sich aufgrund der gegebenen Umstände nicht leisten. Der Vorsitzende bedankte sich am Ende des Vortrags bei Herrn Gerold für die ausführlichen Erläuterungen. Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung einstimmig zu.

Diskussion über die mögliche Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft

Hoch her ging es beim Thema Flüchtlingsunterbringung. Immer wieder hatte das Landratsamt Traunstein in den vergangenen Jahren auf die fehlenden Aufnahmekapazitäten verwiesen und die hiesigen Kommunen, darunter auch die Gemeinde Grabenstätt, gebeten, jegliche Form von Unterbringungsmöglichkeit zu melden oder die Suche nach bebaubaren Grundstücken zu intensivieren. Laut Bürgermeister Gerhard Wirnshofer seien die bisherigen Bemühungen der Gemeinde, geeignete Bestandsgebäude zu akquirieren leider fehlgeschlagen. Auch entsprechende Aufrufe an die Bevölkerung, vermietbare Objekte zu melden, hätten nicht die gewünschten Erfolge gezeigt. Die Unterbringung von Geflüchteten sei zwar eigentlich eine staatliche Aufgabe, trotzdem sei man als Gemeinde verpflichtet, bei der Suche und Bereitstellung von Unterkünften mitzuwirken, so Wirnshofer. Unter den mittlerweile im Gemeindegebiet im Innen- und Außenbereich begutachteten zahlreichen unbebauten Grundstücken, wäre nur eine Fläche für eine temporäre Bebauung vorstellbar gewesen und zwar ein Grundstück an der Gewerbestraße in Grabenstätt, dass sich nicht in Gemeindebesitz befindet. Die Grundstückseigentümerin hätte es für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde hätte das Grundstück voraussichtlich pachten und wiederum an das Landratsamt unterverpachten können. Entsprechende Grundlagenermittlungen waren bereits vorausgegangen. In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Oktober habe diese Lösung aber keine Mehrheit gefunden, bedauerte der Erste Bürgermeister. Dies mag vielleicht daran gelegen haben, dass das Landratsamt Traunstein trotz des gemeindlichen Engagements kein Versprechen abgeben könne, dass die Gemeinde in Zukunft von weiteren Zuweisungen verschont bleibe. Auch wenn man bei den angedachten Containern nur etwa 50 Flüchtlinge unterbringen hätte können, hätten sich die Gemeinde damit etwas Druck genommen und Zeit gewinnen können, so Wirnshofer. Da man nun weiterhin keine adäquate Unterkunftsperspektive vorweisen könne, steige die Gefahr, so der Vorsitzende, dass der Gemeinde die Entscheidung aus der Hand genommen werde und das Landratsamt selbst vor Ort aktiv werde und nach Bauland für eine womöglich größere Flüchtlingsunterkunft Ausschau halte. Auch eine Belegung der Turn- und Mehrzweckhalle, die unlängst vom Landratsamt in Augenschein genommen worden ist, sei als „Ultima Ratio“ und Worst-Case-Szenario nicht auszuschließen, weil man nicht wisse, wie sich die Flüchtlingsproblematik weiterentwickle. Sobald auch nur eine landkreiseigene Turnhalle in Anspruch genommen würde, könnten sich auch die restlichen Gemeinden nicht mehr sicher sein, sagte Wirnshofer und stellte klar, dass er für die Turnhalle kämpfen werde, die auch weiterhin dem Sport und Schulsport zur Verfügung stehen muss. Darin war er sich mit all seinen Ratskollegen zwar einig, trotzdem ließ sich die Mehrheit nicht mehr umstimmen, darüber erneut Beschluss zu fassen. Man müsse einfach nach oben an die Politik weitergeben, dass die Kommunen das große Flüchtlingsaufkommen nicht mehr stemmen können, ansonsten gehe es immer so weiter. Von der Verwaltung wurde betont, dass man mit der erneuten Vorlage keine Politik betreibe, sondern sachlich über den Stand der Dinge informieren wolle. Dass man nun schnell nach anderen Lösungen Ausschau halten muss, sehe man auch an den derzeitigen Flüchtlingszahlen, so die einhellige Meinung im Gremium. Dem Landkreis würden derzeit alle 14 Tage rund 50 Personen zugewiesen, also etwa 100 Personen im Monat. Die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten seien dann im Dezember weitgehend erschöpft. Der Erste Bürgermeister versprach, dass er sich weiterhin um entsprechende Objekte zur Unterbringung bemühen werde und den Gemeinderat über alle neuen Erkenntnisse informieren werde.

Bauantrag der DFMG GmbH für einen neuen Mobilfunkmasten

Die Gemeinde Grabenstätt wurde vom Landratsamt Traunstein im Rahmen des Bauantrages der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) beteiligt. Es handelt sich dabei um einen Antrag auf Neubau eines Antennenträgers (30 m Stahlgittermast) inklusive Outdoortechnik auf dem Grundstück FlNr. 331 (Erlstätter Straße am Ortsausgang Richtung Marwang), Gemarkung Grabenstätt. Der Grundstückseigentümer hat dem Vorhaben zugestimmt.

Bürgermeister Gerhard Wirnshofer erläuterte die Historie in Bezug auf die Standortwahl und ging dabei auf die verschiedenen Standortvarianten ein, welche bereits untersucht wurden. Bereits 2014 ließ die Gemeinde ein Mobilfunk-Standortgutachten erstellen, auf deren Basis verschiedene Varianten näher beleuchtet wurden. Der zunächst gewählte Standort am Feuerwehrhaus schied aufgrund der beengten Verhältnisse und des wachsenden Widerstands der näheren Anwohner aus. Dem erweiterten Standort nördlich des Flugplatzes stimmte das Luftamt nicht zu. Nach weiteren Überlegungen wurden schließlich aus der Mitte des Rates neue Alternativen eingebracht, z.B. im Bereich der Abzweigung der Kreisstraße TS 3 in die Erlstätter Straße. Zu den Versorgungszielen der Telekom zählen neben dem Ort Grabenstätt auch die Ortsteile Hirschau, Marwang, sowie ein Teil von Winkl sowie die Bereiche der Kreis- und Staatstraße. Deshalb war ein Standort innerhalb des vorgegebenen Suchkreises geboten.

Der Erste Bürgermeister bemühte sich sodann, im Ortsrandbereich von Grabenstätt in Richtung Marwang ein geeignetes Grundstück zu finden, was ihm mit dem zuvor genannten Grundstücks FlNr. 331 der Gemarkung Grabenstätt auch gelang. Auf dieses Grundstück bezieht sich nun der Bauantrag der DFMG. Der Vorsitzende erläuterte dazu die bauplanungsrechtliche Beurteilung. Mobilfunkanlagen in der beschriebenen Form sind bauliche Anlagen und unterliegen den bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Bauplanungsrechtlich handelt es sich um ein Vorhaben, welches aufgrund der Höhe möglicherweise eine städtebauliche Relevanz hat. Es handelt sich hier wegen der Höhe über 30 m um einen Sonderbau, der besonderen bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie der Genehmigungspflicht unterliegt. Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben aufgrund der Lage nach § 35 BauGB (Außenbereich) beurteilt und unterliegt grundsätzlich einer Privilegierung. Zulässig ist ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn eben eine Privilegierung vorliegt. Hinsichtlich der Errichtung von Mobilfunkmasten, Windkraftanlagen und Solaranlagen an Verkehrs- und Schienenwegen wurden gesetzliche Erleichterungen geschaffen.

Öffentliche Belange stehen nach Ansicht der Verwaltung nicht entgegen. Die Zufahrt zum Baugrundstück kann über den Feld- und Waldweg FlNr. 227 (Eigentümer Landkreis Traunstein), Gemarkung Grabenstätt, erfolgen. Des Weiteren ist für die Bauzeit die Inanspruchnahme des Geh- und Radwegs auf FlNr. 356/3 (Eigentümerin Gemeinde Grabenstätt), Gemarkung Grabenstätt, erforderlich. Immissionsschutzrechtlich ist das Vorhaben durch das Landratsamt zu prüfen. Die Abstände zu den nächsten Wohngebäuden Richtung Marwang betragen ca. 175 m, Richtung Grabenstätt zum Gewerbegebiet (mit Betriebsleiterwohnung) ca. 175 m und ca. 350 m zum Wohngebiet Meckenheimer Straße / Traunsteiner Siedlung.

Aufgrund der Höhe der baulichen Anlage handelt es sich um einen sog. Sonderbau. Die bauaufsichtliche Prüfung obliegt dem Landratsamt Traunstein. Die Gemeinde könnte das gemeindliche Einvernehmen dazu verweigern, welches nach festgestellter bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit vom Landratsamt aber auch ersetzt werden kann. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, ob man bei der Gestaltung der Anlage ein Mitspracherecht hätte betonte der Erste Bürgermeister, dass man nur über den Standort entscheide. Die Gestaltung bzw. Ausführung (Stahlgittermast) obliegt dem Betreiber bzw. dem Bauherrn. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde zudem eingebracht, dass sich für die benachbarte Bebauung, insbesondere für den Metallbaubetrieb und die Feuerwehr keine Nachteile ergeben dürften. Es müsse vor allem sichergestellt sein, dass dort keine Überspannungsschäden entstehen. Der Hinweis im Beschluss, dass den in der Umgebung ansässigen, hochtechnisierten Betrieben und Einrichtungen weder beim Bau des Funkmastes, noch bei dessen anschließendem Betrieb einen Nachteil oder Schaden erleiden dürfen wurde entsprechend aufgenommen, um das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde sowie den Bauträger zu sensibilisieren. Ebenso wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass neben der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen auch die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen sind, eine Rückbauverpflichtung vorzusehen ist und der gemeindliche Geh- und Radweg nach erfolgter Inanspruchnahme ordnungsgemäß wiederherzustellen ist. Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Gemeinderat mit den vorgenannten Maßgaben dann letztendlich einstimmig erteilt.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Bereits im Rahmen des zuvor öffentlich diskutieren Tagesordnungspunktes wurde das Ergebnis aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.10.2024 bekannt gegeben, wonach die Pläne zur Errichtung einer eigenen Flüchtlingsunterkunft im Bereich der Gewerbestraße in Grabenstätt keine Mehrheit gefunden hat (siehe oben).

Der Vorsitzende gab zudem bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten Sitzung über die Annahme einer großzügigen Spende informiert wurde, die auf große Anerkennung aller Mitglieder gestoßen war. Es wurde nun öffentlich bekannt gegeben, dass es sich um eine Spende in Höhe von 10.000 € von der „Georg-Johannes-Hipp-Stiftung“ handelte, welche der Helferkreisaktion „Grabenstätter Christkindl“ zugute kommt. Mit der Aktion können ganzjährig unbürokratische Hilfen geleistet oder gerade auch in der Weihnachtszeit sog. Herzenwünsche erfüllt werden. Für Weihnachts-Herzenswünsche stehen die Briefkästen bei der TI und am Pfarrhof in Erlstätt bereit.

Um etwas Zeit beim angestrebten Glasfaserausbau in Bezug auf die kleinsten Ortsteile bzw. Weilern zu gewinnen, welche im Falle eines möglichen eigenwirtschaftlichen Ausbaus voraussichtlich nicht berücksichtigt würden, hat der Gemeinderat seine Zustimmung für den Einstieg in das Pilotförderprogramm „Lückenschussprogramm“ erteilt. Wie der Erste Bürgermeister nun bekannt gab, konnten vor Kurzem dazu die Weichen gestellt werden. Die Bewilligung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, insbesondere von der Verfügbarkeit entsprechender staatlicher Haushaltsmittel.