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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Baurecht

28. Änderung des Flächennutzungsplans

zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich der

FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt

Bekanntmachung

über den Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 10.04.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Darstellung einer Wohnbaufläche zu ändern. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Fachstellen / Behörden wurde am 13.11.2025 im Bau- und Planungsausschuss behandelt. Für das 28. Änderungsverfahren waren keine Fortschreibungen oder Änderungen in den Planungsunterlagen zu veranlassen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Die Änderung beinhaltet Folgendes:

Im Anschluss an die Bestandsbebauung im Stocketweg soll eine weitere Wohnbaufläche entwickelt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die derzeitige Waldfläche wird künftig als Wohnbaufläche dargestellt.

Der Billigungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung mit Umweltbericht) wurden von der Planungsgruppe Strasser PLG, 83278 Traunstein) gefertigt und durch den Bau- und Planungsausschuss am 13.11.2025 in der bereits bekannten Fassung vom 10.04.2025 gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

28. Änderung des Flächennutzungsplans

Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich der

FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt

in der Zeit vom 12.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 eingesehen werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt hierzu zusätzlich in der Zeit vom

12.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung für die 28. Änderung des Flächennutzungsplans und das Verfahren für Erweiterung des Bebauungsplans „Marwang Nord“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt, im sogenannten Parallelverfahren stattfindet.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 26.11.2025
Gemeinde Grabenstätt
Gez.G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister

Übersichtsplan zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich der FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt

Plan ohne Maßstab