Titel Logo
Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Erweiterung des Bebauungsplans „Marwang Nord“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt

Bekanntmachung

über den Billigungsbeschluss und die Durchführung

der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 10.04.20531 und ergänzend am 31.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Marwang Nord“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt, zu erweitern. In der Sitzung am 13.11.2025 hat sich der Bau- und Planungsausschuss mit den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Fachstellen / Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB befasst und entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Planungsunterlagen wurden für den Bereich der Ausgleichsflächen ergänzt. Es wurden auch ergänzende Hinweise zu Pflanzqualitäten sowie zu den Baumwurfzonen getroffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Die Planung beinhaltet Folgendes:

Im Anschluss an die Bestandsbebauung im Stocketweg soll eine weitere Wohnbaufläche entwickelt werden. Es soll die Möglichkeit für den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen geschaffen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und städtebaulicher Begründung mit Umweltbericht) wurden am 13.11.2025 durch den Bau- und Planungsausschuss in der Fassung vom 13.11.2025 gebilligt. Die Planungsunterlagen wurden vom Planungsbüro BEGS (vormals PLG Strasser), 83278 Traunstein, ausgearbeitet.

Mit diesen Planungsgrundlagen soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

Erweiterung des Bebauungpslans „Marwang Nord“

im Bereich der FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt

in der Zeit vom 12.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 eingesehen werden.

Die Unterlagen zur Erweiterung des Bebauungsplans liegen hierzu zusätzlich in der Zeit vom

12.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren für Erweiterung des Bebauungsplans „Marwang Nord“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt, und die 28. Änderung des Flächennutzungsplans im sogenannten Parallelverfahren stattfindet.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 26.11.2025
Gemeinde Grabenstätt
Gez.G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister

Übersichtsplan zur Erweiterung des Bebauungsplans „Marwang Nord“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt

Plan ohne Maßstab