In seiner Sitzung vom 10.11.2025 hat sich der gemeindliche Finanz- und Haushaltsausschuss mit dem Nachtragshaushalt 2025 intensiv beschäftigt und letztlich dem Gemeinderat empfohlen, die Nachtragshaushaltssatzung entsprechend zu verabschieden.
Der Gemeinderat hat sich dann in seiner Sitzung vom 17. November 2025 mit dem Nachtrag beschäftigt und ist der Empfehlung des Finanz- und Haushaltsausschusses mehrheitlich gefolgt und hat nachstehende Satzung beschlossen.
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um EUR | vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber bisher | auf nunmehr | |||
| EUR | EUR verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 813.300 | 700.000 | 13.254.250 | 13.367.550 |
| die Ausgaben | 233.300 | 120.000 | 13.254.250 | 13.367.550 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.129.300 | 0 | 8.270.940 | 9.400.240 |
| die Ausgaben | 1.129.300 | 0 | 8.270.940 | 9.400.240 |
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Diese Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Schlossstraße 15, Zimmer Nr. 8, während der allgemeinen Dienststunden aus.
Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 24.11.2025, GZ: 5.20-940-240009 mitgeteilt, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält.
Hier die wichtigsten Veränderungen: