Da sich in der zweiten Jahreshälfte stets abzeichnet, wie sich die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Grabenstätt darstellt, konnte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschließen. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer berichtete, erhöhe sich das Gesamtvolumen des Haushalts durch den Nachtragshaushalt auf 22.767.790 Euro. Dies sei eine Steigerung um 1.242.600 Euro. Der Verwaltungshaushalt steigt seinerseits von 13.254.250 auf 13.367.550 Euro, was einer Steigerung von rund 113.000 Euro sowohl in den Einnahmen als auch in den Ausgaben entspricht. Als wesentlichen Punkt für die verringerten Einnahmen nannte Wirnshofer die Senkung der Gewerbesteuereinnahmen, die um rund 700.000 Euro geringer ausfallen. Zu den wesentlichen Ausgabensteigerungen des Verwaltungshaushalts zählte er die Planungskosten einer eventuellen Bauleitplanung in Erlstätt und die restlichen Kosten des Bebauungsplans Tüttenseestraße, anteilige Kosten für die Brückenprüfung und die Kosten für die Kanaldeckelsanierung. „Im Vermögenshaushalt, dem investiven Bereich, steigt das Gesamtvolumen um 1.129.300 Euro auf nunmehr 9.400.240 Euro“, so der Vorsitzende. Bei den Ausgaben seien die Kosten für die Beschaffung von zwei Klassensätzen I-Pads und eine neue Hebeanlage für die Grundschule eingestellt worden sowie die Restkosten des PV-Moduls für den Waldkindergarten und die Kosten für die Schautafel am Marktplatz. Erhöht werden musste auch der Ansatz für die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Grabenstätter Hochfellnstraße, da dieses Jahr mehr umgesetzt werden könne als ursprünglich gedacht, so Wirnshofer. Die Kosten der Altlastensanierung wurden von 30.000 auf 70.000 Euro angepasst. Zusätzlich wurden laut Wirnshofer weitere Mittel für Grundstückskäufe im Wert von 220.000 Euro generell und 55.000 Euro für den Radweg an der Kreisstraße TS 3 eingestellt. „Um all die genannten Investitionen zu ermöglichen, muss die Entnahme aus den Rücklagen um 1.059.300 Euro auf nunmehr 6.240.000 Euro erhöht werden“, so Wirnshofer. Mit den genannten Daten und Zahlen hatte sich der gemeindliche Haushalts- und Finanzausschuss am 10. November intensiv befasst und dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, der Nachtragshaushaltssatzung mit dem entsprechenden Plan zuzustimmen. Dem kamen die Räte nun geschlossen nach. Die Nachtragshaushaltssatzung tritt somit rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Im Rahmen der Betreiberpflicht wurden in 2023 rund 7 km der Mischwasserkanäle im Hauptort Grabenstätt befahren. Die hier inspizierten Kanäle wurden zwischen 1960 bis 1986 gebaut und stellen mit die ältesten im Gemeindegebiet vorhandenen Rohrleitungen dar. Bei der ersten Sichtung der Befahrungsergebnisse wurde festgestellt, dass wesentlich mehr Schäden mit Sanierungsbedarf vorliegen als ursprünglich angenommen.
Da einige Schäden so gravierend waren, dass die Betriebssicherheit gefährdet war, mussten bereits 2024 rund 450 m Kanäle saniert werden, so der Erste Bürgermeister Wirnshofer. Zuletzt befasste man sich neben der Auswertung der Kanalbefahrung noch zusätzlich mit der recht aufwändigen Kanalnetzüberrechnung in Bezug auf die Mischwasserkanäle, um ein schlüssiges Kanalsanierungskonzept umsetzen zu können. Eine hydraulische Netzüberrechnung war der Gemeinde empfohlen worden, um punktuelle Schwachstellen in den Kanälen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit aufdecken und mit berücksichtigen zu können. Dazu wurde anhand des Kanalkatasters ein sog. digitaler Zwilling des Kanalnetzes erstellt. Eingeflossen seien auch die Eigentümerfragebögen, die ausgewertet und auf Plausibiltiät mit den örtlichen Gegebenheiten geprüft wurden, so der Vorsitzende.
Herr Fellner und Herr Nissl vom Ing. Büro Dippold & Gerold stellten sodann im Detail die Auswertung der Kanalinspektion, den daraus resultierenden Sanierungsbedarf sowie die möglichen Techniken für die Behebung der Schäden vor. Grundsätzlich könne die Sanierung mittels sog. „Inliner“ erfolgen. Dazu wird ein Glasfaserverbundschlauch eingezogen. Dieser wird aufgeblasen und an die Innenwand des Kanalleitung gepresst. Durch UV-Licht erfolgt dann die Aushärtung des Materials. Es ergäbe sich dadurch zwar eine geringfügige Verringerung des Querschnitts der Kanalrohre, diese führe nach den vorgenommenen Berechnung jedoch zu keiner signifikanten Verschlechterung der hydraulischen Leistungsfähigkeit.
Das Gesamtnetz in der Gemeinde umfasst 56,84 km Kanal und 17,10 km Hausanschlussleitungen. Davon wurden zunächst 229 Haltungen mit einer Länge von 6,2 km des Hauptkanals und 268 Hausanschlüsse mit einer Gesamtlänge von knapp 2 km befahren. Eine Haltung ist eine Kanalverbindungstrecke zwischen zwei Schächten. Alle Haltungen werden nach sog. Zustandsklassen bewertet. Für den Hauptkanal ergeben sich in Bezug auf die Zustandsklassen „0“ (Schäden mit kurzfristigem Handlungsbedarf) bis „3“ (langfristiger Handlungsbedarf) Sanierungskosten in Höhe von insgesamt gut 2,1 Mio. Euro. Bezogen auf die Haltungen mit den Zustandsklassen 4 und 5 wird derzeit kein Sanierungsbedarf gesehen, deren Befahrung ist jedoch in etwa 10 Jahren erneut vorzunehmen.
Die Gemeinde hat nun den Umfang und die zeitliche Umsetzung für die Sanierung zu bestimmen. Keinen Aufschub erlauben die Haltungen mit der Zustandsklasse 0. In erster Linie wird man sich hier auf den Hauptkanal konzentrieren, da hier im Vergleich zu den Hausanschlüssen das größere Gefahrenpotential liege. Die Ausschreibung könnte bereits im Frühjahr 2026 erfolgen, die Umsetzung dann im Sommer bzw. Herbst. Die weiteren Sanierungsabschnitte schließen sich dann in den darauffolgenden Jahren an. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis, gleichzeitig beauftragte er die Verwaltung mit der Einleitung weiterer Planungsschritte.
Die Gemeinde hat wie jedes Jahr im Rahmen der Städtebauförderung bei der Regierung von Oberbayern einen Programmantrag einzureichen. Im Programmantrag sind für 2026 und die Folgejahre die aus Sicht der Gemeinde voraussichtlich förderfähigen Kosten aufzulisten. Bei den Bedarfsmitteilungen handelt es sich noch nicht um konkrete Förderanträge. Sie dienen der Regierung von Oberbayern vielmehr als Grundlage für die Finanzplanung bzw. Mittelbereitstellung in den nächsten Jahren.
Im aktuellen Programmjahr (2025) wurde die Außenanlagengestaltung der „Alten Schule“, die Neugestaltung der Grabenstätter Straße sowie die Herstellung der Fußweg-Verbindung zur Kirchbergstraße durchgeführt. Die Arbeiten sind weitgehend fertig gestellt, förderrechtlich betrachtet gilt die Maßnahme allerdings noch nicht als vollständig abgeschlossen. Selbiges gilt für das Objekt „Alte Schule“. Für die vorgenannten Außengestaltungsmaßnahmen erhielt die Gemeinde eine Förderbewilligung in Höhe von 502.000 €.
In den Folgejahren sind weitere Ordnungsmaßnahmen in der Traunsteiner-, Raiffeisen-, Bergener- und Römerstraße vorgesehen. Es wurde vorgeschlagen, für 2026 zunächst hinsichtlich der Traunsteiner Straße Planungskosten anzusetzen. Um sich haushaltsmäßig etwas Luft zu verschaffen, sollen die weiteren Maßnahmen ab 2027 zeitlich versetzt durchgeführt werden. Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise zu und erkannt den Jahresprogramm für 2026 einstimmig an.
Der Gemeinde wurde ein Förderbescheid im Rahmen des sog. Lückenschlussprogramms erteilt (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0). Nun soll das Auswahlverfahren eingeleitet werden. Das Lückenschlussprogramm bezieht sich u.a. auf Ortsteile, welche im Zuge eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus mit großer Wahrscheinlichkeit nicht berücksichtigt würden. Für diese Gebiete müsste zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin wohl ein eigenes Förderverfahren eingeleitet werden. Dieses erübrigt sich aller Voraussicht nach mit dem nun vorgezogenen Lückenschlussprogramm. Mit diesem Schritt erhofft man sich also einen Zeitgewinn und schließlich auch einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau.
Für Kommunen im ländlichen Raum teilt sich der Regelfördersatz für die Wirtschaftlichkeitslücke auf. Der Bund trägt 50%, der Freistaaat Bayern übernimmt 40%. Auf Grundlage einer durchgeführten Grobkalkulation und der ausgewählten Förderkulisse, ergeben sich zu erwartende förderfähige Kosten in Höhe von ca. 805.472 €.
Der Gemeinderat stimmte nun der Einleitung des Auswahlverfahrens zu. Das Erschließungsgebiet soll die Bereiche Sossau, Mooshäusl, Am Chiemsee (Campingplatz), Hagenau, Unter-/Obereggerhausen, Kaltenbach, Aberg und Pitzlloch umfassen. Nach Durchführung des Auswahlverfahrens und Auswertung der Angebote hat die Gemeinde noch die Kofinanzierung bei Freistaat zu beantragen und die Kooperationsvereinbarung mit dem ausgewählten Bieter abzuschließen.
Im Jahr 2019 wurden letztmalig die Entschädigungssätze für den ehrenamtlichen Wahldienst angepasst. Bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen betrugen diese für Mitglieder von Wahlvorständen (Wahlhelfer) 60,- €, bei anderen Wahlen sowie bei Volks- und Bürgerentscheiden 50, €.
Die anstehende Kommunalwahl wird von vielen Gemeinden nun zum Anlass genommen, die Entschädigungssätze für den doch sehr erheblichen Zeitaufwand anzuheben. So wurde nun auch den Gemeinderatsmitgliedern vorgeschlagen, einer Anhebung der Entschädigungssätze zuzustimmen. Die Erhöhung kann und sollte zwar nicht primär der Wahlhelfergewinnung dienen, gleichwohl sollte das Engagement und der zeitliche Aufwand, der bei der Kommunalwahl und auch bei Landtagswahlen zweifelsohne gegeben ist, honoriert werden.
Nach eingehender Beratung hielt es der Gemeinderat für angemessen, die Entschädigungssätze bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen auf 80,- € zu erhöhen. Die Entschädigungssätze für die weniger aufwendigen Wahlen sowie Abstimmungen sollen um jeweils 10,00 € angehoben werden. Neben dem sog. Zehrgeld (auch Erfrischungsgeld genannt) werden den Wahlhelfern auch immer Getränke und Brotzeiten in den Wahllokalen bereitgestellt. Für die Kommunalwahl werden voraussichtlich wieder rund 70 Wahlhelfer benötigt.
Bei der Gemeindeverwaltung wurde um eine veranstaltungsrechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer „Winterschulparty“ in der Kirchbergstraße 1 (Gewerbegebiet Erlstätt) ersucht. Die Veranstaltung soll am Samstag, den 03. Januar 2026, stattfinden. Die Party soll um 20.00 Uhr beginnen und am Sonntag, 04.01.2026, um 02.30 Uhr zu Ende sein. Die musikalische Untermalung übernehmen zwei DJ´s. Bei der Veranstaltung rechnet man mit ca. 2.000 Besuchern. Einlass ist ab 18 Jahren. Alterskontrollen durch Ausweis-Vorlage werden durchgeführt.
Das Gelände, auf dem die „Winterschulparty“ stattfinden soll, steht in Privat- bzw. Firmeneigentum. Es soll ein großes Zelt auf dem Firmengelände aufgestellt und als Veranstaltungsbereich genutzt werden. Die „Winterschulparty“ ist die vierte Veranstaltung dieser Art, die im Ortsteil Erlstätt stattfinden würde (zuletzt am 04.01.2020). Aus sicherheitsrechtlicher Sicht kann angemerkt werden, dass die letzte Veranstaltung ohne weitere Probleme oder größeren Beschwerden abgelaufen ist. Mit dem Veranstalter sind natürlich im Detail die organisatorischen Themen zu klären, um einen reibungslosen und sicheren Verlauf der Veranstaltung zu gewährleisten. So sind ein Sicherheitsdienst zu organisieren, Parkmöglichkeiten für die hohe Anzahl an Besuchern zu schaffen, Abstimmungen mit der Freiwilligen Feuerwehr Erlstätt zu treffen und die verkehrsrechtlichen Anordnungen bei der Unteren Verkehrsbehörde zu beantragen. Entsprechende Auflagen sind im sicherheitsrechtlichen Bescheid, den die Gemeinde zu erlassen hat, aufzunehmen. Aus Sicht der Verwaltung wurde die Veranstaltung als grundsätzlich genehmigungsfähig betrachtet. Nach entsprechender Beratung stimmte der Gemeinderat der beantragten Veranstaltung am 03./04.01.2026 einstimmig zu, gleichzeitig erhielt die Verwaltung den Auftrag, den sicherheitsrechtlichen Bescheid mit entsprechenden Auflagen zu erteilen.
Aus der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde die Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der Lagerhütte bekannt gegeben, welche auf der Westseite der „Alten Schule“ Erlstätt errichtet werden soll. Der Auftrag wurde an die Firma Braimair aus Rottau zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 60.841,50 € vergeben.
Der Vorsitzende berichtete außerdem über die Tief- und Erdarbeiten im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen an der Hochfellnstraße in Grabenstätt. Die Auftragsvergabe erfolgte hier an die Fa. Röde Recycling GmbH aus Traunstein zum Angebotspreis in Höhe von 293.834,01 €. Gestartet wird mit der Herstellung der Retentionsfläche. Anfang nächsten Jahres wird dann die Schutzmauer errichtet und die Geländemodellierung angelegt.
Bekannt gegeben wurde auch die Entscheidung, wonach der Baum- und Strauchbestand am ehemaligen „Fischerhaus“ gerodet werden soll. Eine Erhaltung des Bestandes war aufgrund von verschiedenen Schäden nicht für sinnvoll erachtet worden. Der Auftrag für die Beseitigung wurde an die Firma Forstservice Poller aus Erlstätt vergeben. Gleichzeitig hatte der Gemeinderat auch beschlossen, den Rückbau des Gebäudes im Frühjahr 2026 vorzunehmen. Der Auftrag wurde hierzu an die Firma Langerspacher aus Grabenstätt vergeben.