Titel Logo
Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Grabenstätt  — Anlage 11 (zu Nr. 42 GLKrWBek)

Bekanntmachung

über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl des Gemeinderats und

der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

am 08. März 2026

1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens

bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Nr. des Eintragungs-raums

Anschrift des Eintragungsraums

Eintragungszeiten

barrierefrei

ja / nein

1

Rathaus im Schloss Grabenstätt,

Schloss-Straße 15, 83355 Grabenstätt

Zimmer Nr. 1 im Erdgeschoss

(Einwohnermeldeamt)

Montag bis Donnerstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

Ergänzend:

Donnerstag, 15.01.2026, 17:00 bis 20:00 Uhr

Samstag, 17.01.2026, 09:00 bis 12:00 Uhr

Abweichend:

Montag, 19.01.2026, 08:00 bis 12:00 Uhr

Ja, über den Seiten-eingang und den rück-wärtigen Eingang

3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde eintragen.

4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Grabenstätt, den 09. Dezember 2025
Wirnshofer
Erster Bürgermeister