Gemeinde Grabenstätt — Anlage 11 (zu Nr. 42 GLKrWBek)
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl des Gemeinderats und
der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
am 08. März 2026
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens
bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
| Nr. des Eintragungs-raums | Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungszeiten | barrierefrei ja / nein |
| 1 | Rathaus im Schloss Grabenstätt, Schloss-Straße 15, 83355 Grabenstätt Zimmer Nr. 1 im Erdgeschoss (Einwohnermeldeamt) | Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Ergänzend: Donnerstag, 15.01.2026, 17:00 bis 20:00 Uhr Samstag, 17.01.2026, 09:00 bis 12:00 Uhr Abweichend: Montag, 19.01.2026, 08:00 bis 12:00 Uhr | Ja, über den Seiten-eingang und den rück-wärtigen Eingang |
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.