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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 26/2025
Aus der Gemeindeverwaltung
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Aus der Gemeindeverwaltung

Amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 08. März 2026

Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl sind verschiedene Bekanntmachungen zu veröffentlichen; meist sind diese Bekanntmachungen an feste Termine gebunden. Wir weisen deshalb darauf hin, dass alle amtlichen Bekanntmachungen für die Kommunalwahl 2026 an der Amtstafel beim gemeindlichen Rathaus (Aushangkasten am Gehweg zum Schloss Grabenstätt, Schloss-Str. 15 in 83355 Grabenstätt) angeschlagen werden. Es werden eventuell auch noch an anderen Stellen in der Gemeinde entsprechende Anschläge erfolgen.

Daneben werden die Bekanntmachungen zusätzlich auch im gemeindlichen Amtsblatt, also im „Grabenstätter Gemeindeanzeiger“ veröffentlicht. Dieser wird turnusmäßig alle zwei Wochen herausgegeben. Es kann deshalb vorkommen, dass wegen des festen Erscheinungstermins eine zeitgleiche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt nicht immer möglich ist.

Dies betrifft z.B. schon die am 08. Januar 2026 zu erlassene „Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge“ sowie die bis spätestens 03. Februar 2026 zu veröffentlichende „Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge“. Diese und alle weiteren Bekanntmachungen werden, ungeachtet des rechtzeitigen Anschlags an der Amtstafel, auch noch einmal im nächstmöglichen Amtsblatt veröffentlicht bzw. darauf hingewiesen. Ebenso wird mit den Bekanntmachungen der einzuberufenden Wahlausschusssitzungen verfahren.

Um Beachtung wird gebeten.