Antrag auf Kiesabbau nördlich von Kraimoos durch die Fa. Rohrdorfer
Am 12. September des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Antrag auf Kiesabbau im Trockenbauverfahren nördlich von Kraimoos abgelehnt. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer verwies damals auf den bestehenden gemeindlichen Flächennutzungsplan, auf dem das von der Firma Rohrdorfer Sand und Kies GmbH beantragte Kiesabbaugebiet als Fläche für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ausgewiesen sei. Er führte auch an, dass das Landschaftsbild sich durch die Rodung von etwa vier Hektar Wald zum Nachteil verändern würde und der Erholungswert des Waldes auf Jahrzehnte verloren ginge. Zudem würde es sich um Kiesabbau außerhalb der im Regionalplan Südostoberbayern ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete handeln, auf die sich der Abbau von Bodenschätzen konzentrieren sollte. Diese Argumente und die ablehnende Haltung des Gemeinderates hatten beim Landratsamt Traunstein jedoch keine Wirkung erzielt. Die Landkreisbehörde teilte der Gemeinde mit ihrem Schreiben vom 22. Dezember 2022 mit, dass es sich um ein „privilegiertes Vorhaben“ handle, welches zulässig sei, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstünden, was hier der Fall sei. Das Landratsamt verwies in seinem Schreiben unter anderem auf die Stellungnahmen der Untere Naturschutzbehörde und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein, die keine Bedenken gegen die Abgrabung vorgebracht hätten, sowie auf jene des Immissionsschutzes beim Landratsamt und des Wasserwirtschaftsamt Traunstein, die nur Rückfragen und kleinere Forderungen zur Planungsanpassung gestellt hätten. Zudem argumentierte die Landkreisbehörde, dass man es im angedachten Rodungsgebiet mit einer Fichtenmonokultur zu tun habe und der bestehende Hochwald die Einsehbarkeit in den nördlichen Abbaubereich verhindern würde. Die Aufschüttung der Wälle und deren Bepflanzung mit Sträuchern gewährleisteten ein Einfügen in das Landschaftsbild und den erforderlichen Sichtschutz. Abschließend bat das Landratsamt den Gemeinderat um Erteilung des Einvernehmens zum Kiesabbau, da die Argumente der Gemeinde „rechtlich nicht haltbar“ seien. Sollte das Gremium dem nicht nachkommen, werde man das fehlende gemeindliche Einvernehmen ersetzen. Der Gemeinderat stimmte jedoch erneut dagegen. Die wirtschaftlichen Interessen der Firma Rohrdorfer seien zwar nachvollziehbar, trotzdem könne man dem Vorhaben im Sinne der Bürger nicht zustimmen, so der Tenor im Gemeinderat.
Vor der Abstimmung haben sich einige Räte die Frage gestellt, warum man eigentlich im Gemeinderat sitze, dort nach bestem Wissen und Gewissen zu Entscheidungen komme und man dann einfach von oben überstimmt werden könne. Zudem wurde die fehlende Transparenz und Informationspolitik der Firma Rohrdorfer kritisiert, die schon im letzten Jahr zu einer öffentlichen Info-Veranstaltung hätte einladen sollen und nicht erst heuer. Ein Dialog mit den Bürgern sei somit nicht mehr möglich, da ja alles schon entschieden sei. Der Geschäftsführer der Firma Rohrdorfer Harald Schilly verwies auf die in der Gemeindeverwaltung mehrfach geführten Gespräche. Auch mit den direkt betroffenen Bürgern habe man sich persönlich ausgetauscht. Die Enttäuschung im Gremium war dennoch groß, weil man fünf Jahre in dem Glauben gelassen worden sei, als Gemeinderat das Kiesabbauvorhaben verhindern zu können. Es wurde angefragt, ob man sich zumindest auf eine andere Zufahrt einigen könnte als die geplante, die westlich des Anwesens Kraimoos 40 die Staatstraße 2095 in Richtung Norden verlassen würde. Wirnshofer verwies in diesem Zusammenhang auf das fehlende Einverständnis von Grundstücksbesitzern, um eine alternative Zufahrt in Richtung Südosten verwirklichen zu können, welche dann in die Kreisstraße TS2 münden würde. Von jeweils 20 zu erwartenden Zu- und Abfahrten von LKW pro Werktag vom und zum Kieswerk/Betonmischwerk bei Brodeich der Firma Rohrdorfer (südlich von Erlstätt), sprach Schilly auf Nachfrage. Im Antrag sei aber von 20 bis 30 LKW-Bewegungen die Rede, so ein weiterer kritischer Einwurf aus dem Gemeinderat. Außerdem gebe es sehr wohl öffentliche Belange, die diesem geplanten Kiesabbau entgegenstünden. Vor dem Hintergrund der noch nicht abgebauten Kiesabbau-Flächen rings um Erlstätt fordere man einen geordneten Kiesabbau. Es folgte der Appell an die Gemeindeverwaltung, nochmals das Gespräch mit dem Landratsamt zu suchen. Der Erste Bürgermeister versicherte, sich zeitnah darum zu bemühen. Vor dem Hintergrund des Gegenwindes aus dem Gemeinderat und seitens der Erlstätter und Kraimooser Bürger, die eine noch größere Verkehrs-, Lärm- und Immissionsbelastung befürchten, meinte Schilly, dass man auch noch nach Kompromissen suchen könne. Bürgermeister Wirnshofer appellierte am Ende der Diskussion an die Bürger, die Info-Veranstaltung der Firma Rohrdorfer am 9. Februar im Traditionswirtshaus Kraimoos zu besuchen.
Beitritt zum „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel“ - Zustimmung zur Unternehmenssatzung
Im vergangenen Juli hatte sich der Gemeinderat einstimmig für den Beitritt der Gemeinde Grabenstätt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel“ (RCR) ausgesprochen. Mittlerweile hat der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens (gKU) unter dem Vorsitz des Kirchanschöringer Bürgermeisters Hans-Jörg Birner den Beitritt Grabenstätts offiziell bestätigt und gleichzeitig die entsprechenden Satzungsänderungen vorgenommen. Der Gemeinderat stimmte nun dem Änderungsentwurf der Unternehmenssatzung für das Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel zu. Mit dem Beschluss wurde auch die Zustimmung erteilt, dass die Gemeinde dem Stammkapital des Unternehmens eine Einlage von 30.000 Euro zuführt. Die Mittel sind im gemeindlichen Haushalt 2023 vorzuhalten. Zudem wurde der Bürgermeister dazu ermächtigt, die Unternehmenssatzung zu unterzeichnen und alle zweckdienlichen und erforderlichen Maßnahmen und Erklärungen abzugeben.
Das in Kirchanschöring ansässige gemeinsame Kommunalunternehmen „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel“ ist 2021 von 16 Kommunen aus den Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein gegründet worden. Es handelt sich dabei um einen kommunalen Verbund zur Energieversorgung der Bürger in Südostbayern. Die kommunalen Eigentümer sind mittlerweile 31 Städte und Gemeinden. Bereits 2015 hatte man im Rupertiwinkel erkannt, dass die dortigen Gemeinden wahrscheinlich alle zu klein sein würden, um bei dem Thema nachhaltige Energie und dezentrale Energiewende etwas Substanzielles bewirken zu können. Bei der elementaren Frage wie man sich im Bereich der Energie zukunftsfähig aufstellen könnte, reifte schließlich die Idee eines kommunalen Zusammenschlusses, in dem die Mitglieder unter der Nutzung von Synergieeffekten die Möglichkeit erhalten sollten, Projekte zu verwirklichen, die sie alleine als Kommune nicht stemmen könnten. Die Handlungsfelder des Kommunalunternehmens sind Strom, Gas, Wärme und in Teilen auch der Breitbandausbau. Es konzipiert, begutachtet, projektiert, baut und betreibt Energieversorgungsanlagen im Strom- und Wärmebereich für die Kommunen und Kunden in den vier besagten Landkreisen.
Aufgrund der vielen Interessensanfragen von Kommunen seit der Unternehmensgründung hatte der Verwaltungsrat eine befristete Beitrittsmöglichkeit zu den Gründungskonditionen bis Ende Juli 2022 beschlossen. Diese Frist wollte der Grabenstätter Gemeinderat nicht verstreichen lassen und so entschied man sich in der Sitzung am 18. Juli nach der überzeugenden Vorstellung des Kommunalunternehmens durch dessen Verwaltungsratsvorsitzenden Hans-Jörg Birner einstimmig zum Beitritt, um bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Energiestrategie in der Gemeinde fachlich unterstützt zu werden.
Neben der Gemeinde Grabenstätt zählen Altötting, Marktl, Tüßling, Kastl, Unterneukirchen, Trostberg, Palling, Taching am See, Waging am See, Petting, Anger, Piding, Inzell und Prutting zu den Neumitgliedern des Regionalwerks Chiemgau-Rupertiwinkel. Schon seit der Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens dabei sind Kirchanschöring, Fridolfing, Laufen, Saaldorf-Surheim, Teisendorf, Tittmoning, Tyrlaching, Feichten, Kirchweidach, Halsbach, Schnaitsee, Kienberg, Obing, Pittenhart, Breitbrunn und Marquartstein.
Schöffenwahl 2023
Einstimmig hat der Gemeinderat den Zeit- und Maßnahmenplan für die Schöffenwahl 2023 anerkannt. Bis zum 7. April können bei der Gemeindeverwaltung Kandidatenvorschläge für diese ehrenamtliche Richtertätigkeit in Strafsachen eingereicht werden. Die Amtszeit der Schöffen beginnt 2024 und endet 2028. Kandidaten und Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein, die deutsche Sprache beherrschen, in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Spätestens am 8. Mai wird der Gemeinderat über die Aufstellung der Vorschlagsliste Beschluss fassen. Ausgelegt wird die Vorschlagsliste dann von 11. bis 19. Mai. Einsprüche können binnen einer Woche nach dem Ende der Auslegung entgegengenommen werden. Bis spätestens 5. Juni muss die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Traunstein übersendet werden. Vorschläge für das Amt der Jugendschöffen sind indes dem Amtsgericht durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Traunstein zu unterbreiten. In der zweiten Jahreshälfte 2023 erfolgt dann die Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.
Neu ist die anlassbezogene Anhörungspflicht, wonach die Gemeinden Kandidaten/Bewerber insbesondere dann anhören müssen, wenn es Anhaltspunkte für bestimmte Gründe gibt, die eine Nichtberücksichtigung oder Ablehnung nach sich ziehen könnten. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer und Strafvollzugsbedienstete sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Bei der letzten Schöffenwahl im Jahr 2018 hatte die Gemeinde dem Amtsgericht acht Vorschläge zu unterbreiten. Damals waren zehn Bewerbungen beziehungsweise Vorschläge eingegangen. Die Zahl der dieses Mal benötigten Vorschläge wird der Präsident des Landgerichts bis spätestens Ende Januar mitteilen, betonte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Der Gemeinderat habe grundsätzlich doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen, wie tatsächlich an Schöffen benötigt (gewählt) würden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die bundesweit für fünf Jahre gewählt werden. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen mit ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Zum Einsatz kommen sie bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte und bei den Schöffengerichten und Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte.
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Vom Vorsitzenden wurde aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt gegeben, dass die Rückbauarbeiten der alten Heizungs- und Sanitärinstallationen in der Alten Schule in Erlstätt an die Firma Muggenhamer (Erlstätt) vergeben wurde.
Ebenso wurde bekannt gegeben, dass beim Amt für ländliche Entwicklung ein Antrag auf Kleinprojektförderung aus dem ILE-Regionalbudget gestellt werden soll. Mit entsprechender finanzieller Unterstützung soll die Machbarkeit und ein Konzept für die eventuelle Errichtung einer naturkundlichen Informationsstation in der Hirschauer Bucht geprüft werden.