Im Rahmen der städtebaulichen Maßnahmen in Erlstätt soll neben der Neugestaltung der Grabenstätter Straße auch eine Lösung für die bei Starkregen im Ortskern immer wieder auftretenden Straßenüberflutungen gefunden werden.
In der Ortsmitte, also im Bereich des Knotenpunkts Kreisstraße TS 3, Römerstraße und Raiffeisenstraße, treffen zwei Regenwasseranlagen aufeinander – zum einen die Kreisstraßenentwässerung, zum anderen die kreuzende Verrohrung des ehemaligen Dorfbachs. Weil das anfallende Oberflächenwasser aus beiden Kanalsträngen bei Starkregen nicht mehr geregelt zu den Sickerbecken am nördlichen Ortsrand abgeleitet werden kann, sei es am Gelände- und Gradiententiefpunkt der Kreisstraße in den vergangenen 20 Jahren immer wieder zu Überflutungen gekommen, erklärte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Erst im Vorjahr sei dies wieder der Fall gewesen.
Ingenieur Ulrich Habl vom Ingenieurbüro Stefanutti und Habl erläuterte dem Gemeinderat, wie man dem Problem durch gezielte bauliche Maßnahmen besser Herr werde. Demnach werde man eine eigenständige neue Entwässerungsanlage am südlichen Fahrbahnrand der Traunsteiner Straße herstellen, die unabhängig von der bestehenden Entwässerungseinrichtung arbeitet. Die Anlage umfasst sechs Einlaufschächte. Insbesondere am tiefsten Punkt der Kreisstraße ist eine entsprechende Dimensionierung des Einlaufs vorgesehen. Von dort wird das Regenwasser dann im Bereich des östlichen Buswartehäuschens in einen Absetz- und Filtrationsschacht weitergeleitet, ehe es in einer nachgelagerten Rigole bzw. einem Schacht endgültig versickert. Selbiges gilt auch für die Regenentwässerung im geplanten Verschwenkungsbereich der Kreisstraße auf Höhe des alten Schulhauses.
Der Landkreis und die Gemeinde werden sich die Kosten für die Entwässerungseinrichtung einschließlich des künftigen Unterhalts teilen. Die Kosten für diese eigenständige Maßnahme belaufen sich auf rund 220 000 Euro. Eine entsprechende Kostenvereinbarung sei in Ausarbeitung, so Wirnshofer. In dieser werde auch geregelt, wie die Kosten für den Deckenbau des Bereichs der TS 3 und die Wiederherstellung der Gehwege verteilt werden.
Der Landkreis werde den Unterhalt übernehmen und den Bereich regelmäßig warten, so die Antwort von Ingenieur Habl auf Nachfrage aus dem Gemeinderat. Angemahnt wurde, dass die Kreisstraße nicht zu lange gesperrt werden dürfe. Habl erläuterte, dass die Regenentwässerungsanlage im Zuge der Verschwenkung der Kreisstraße mitgemacht werde und die Baustelle insgesamt maximal drei Monate dauern werde. Habl fügte an, dass es jedoch nur zweitweise eine Vollsperrung geben werde. Man gehe davon aus, dass die Maßnahme, auch mit Rücksicht auf die betroffenen Gewerbetreibenden, mit so wenig Einschränkungen wie nötig behaftet ist, so der Erste Bürgermeister.
Der Gemeinderat erkannte die Planung einstimmig an und beschloss, dass diese im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme für die Außenanlagen sowie den Umgriff der alten Schule in Erlstätt ausgeschrieben werden soll. Der Erste Bürgermeister zeigte sich zuversichtlich, dass das Ganze zeitig im Jahr in Angriff genommen werden kann. Die Maßnahme führe zu einer deutlichen Verbesserung, auch wenn man zukünftig nicht gegen jedes Starkregenereignis vollends geschützt sei, so Wirnshofer.
Zahlreiche Zuhörer hatten sich zur Gemeinderatssitzung eingefunden, da das Thema Flüchtlingsunterbringung weiterhin die Gemüter der Bürger bewegt und eine Belegung der Turn- und Mehrzweckhalle Grabenstätt trotz anderweitiger Verlautbarungen mittel- und langfristig nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Schon in der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause war es Gemeinderat hoch hergegangen, als im Namen einiger Gemeinderäte zwei Anträge zur Geschäftsordnung gestellt wurden. Da sich diese allerdings nicht auf den Geschäftsgang bezogen hatten, stellten sich die gefassten Beschlüsse als unwirksam heraus, und mussten nun vor der neuerlichen Behandlung des Themas „Flüchtlingssituation“ aufgehoben werden. Sie waren mit eigenen Sachanträgen verbunden, was in dieser Form unzulässig sei, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Nach der einstimmigen Aufhebung der Beschlüsse, wurden die beiden Anträge erneut behandelt und zwar dieses Mal als ordentliche Sachanträge. Im ersten Antrag hieß es, dass die Grabenstätter Turn- und Mehrzweckhalle von der Gemeinde, vertreten von Bürgermeister Wirnshofer, nicht freiwillig für eine Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden dürfe, da es in Bayern keine gesetzliche Grundlage zur Beschlagnahme von Eigentum, Immobilien und Turmhalle gebe, lediglich die Generalklausel des Artikels 7 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht zur Gefahrenabwehr. Der Beschluss dazu fiel einstimmig positiv aus. Im zweiten Antrag ging es darum, dass die Gemeinde einen Notfallplan zur Unterbringung von Flüchtlingen für deren eigene Liegenschaften, Grundstücke und Parkflächen zur Aufstellung von Containern erstellen müsse.
Als Diskussionsgrundlage im Notfallplan sollten laut den Antragstellern folgende Bereiche Anwendung finden: Die leerstehende Wohnung in der Schlossökonomie, der Saal der Schlossökonomie, der Wohncontainer am Wertstoffhof, die entstehende Wohnung im alten Erlstätter Schulhaus, die gemeindeeigene Parkfläche gegenüber der alten Raiffeisenbank zur Aufstellung von zwei Containern sowie die obere Parkfläche am Grabenstätter Vereinsheim zur Aufstellung von drei bis vier Containern. Da die Gemeindeverwaltung in der Vorlage auch noch die Grünfläche am Friedhof zwischen dem kirchlichen Kindergarten und der Grundschule und die Räumlichkeiten der ehemaligen Hausmeisterwohnung in der Grundschule vollständigkeitshalber ergänzt hatte, meinten die Antragsteller, dass dies nicht ihr Antrag sei und dieser anders dargestellt worden sei, als beabsichtigt. Aus den eigenen Reihen wurde deswegen spontan der Geschäftsordnungsantrag gestellt, dass über diesen Antrag für einen Notfallplan nicht mehr abgestimmt werden soll. Dieser Antrag auf Nichtbefassung erhielt mit 7:9 Stimmen jedoch keine Mehrheit im Rat.
Weiter hatte Bürgermeister Wirnshofer betont, dass es zwar am 12. November 2024 eine Turnhallenbesichtigung durch Vertreter des Landratsamtes gegeben habe, es aber nicht zur Debatte gestanden habe, dass die Turnhalle in Kürze beschlagnahmt werde. Ihm zufolge wäre auch noch genauer zu klären, welcher Reaktionszeit ein solcher Notfallplan unterliegen solle. Ohne bauliche Vorbereitungen, würde die Gemeindeverwaltung im Falle einer Notlage wohl kaum hinterherkommen. Bezogen auf die genannten Containerflächen müsste die Gemeinde sich auch in relativ kurzer Zeit um die notwendigen Kanal-, Wasser- und Stromanschlüsse kümmern, so Wirnshofer. Einige der vorgeschlagenen Container-Standorte seien ihm zufolge sehr kritisch zu bewerten, darunter der Bereich in unmittelbarer Nähe zum Pfarrkindergarten „Haus für Kinder St. Maximilian Grabenstätt“, der Parkplatz an der Grabenstätter Hauptstraße, wo sich Carsharing- und Ladesäulenstellplätze befinden, und die Wohnung im alten Erlstätter Schulhaus, in das nach der bald abgeschlossenen Sanierung unter anderem die Pfarrei, die Vereine und die Jugend unterkommen sollen. Auch der Saal der Grabenstätter Schlossökonomie, wo sich im Erdgeschoss die Tourist-Info und die Museen befinden, sei für solch eine Unterbringung nur schwer vorstellbar, da das Gebäude dann 24 Stunden zugänglich sein müsste. Am ehesten käme noch die dort leer stehende Wohnung infrage. Allerdings gebe es auch hier große Bedenken. In keinem Fall unterstützen werde er den Vorschlag, so der Rathauschef, Flüchtlinge in der ehemaligen 100 Quadratmeter großen Hausmeisterwohnung in der Grabenstätter Grundschule unterzubringen. Seine strikte Ablehnung erklärte er damit, dass sich die bewährte und beliebte Mittagsbetreuung, die die Räumlichkeiten bereits für die Hausaufgabenbetreuung nutze, sich von dort wieder zurückziehen müsste. In absehbarer Zeit solle die Wohnung ohnehin für die Mittagsbetreuung umgebaut und funktionell ertüchtigt werden. Auch für eine mögliche künftige Ganztagsbetreuung sei dies wichtig. Dem stimmten alle zu. Man brauche die genannten Unterkünfte für die eigenen Bürger, betonte der Erste Bürgermeister, dessen Vorschlag, Container auf einem Grundstück in der Grabenstätter Gewerbestraße aufzustellen – die Eigentümerin hätte es zur Verfügung gestellt – in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.10.2024 keine Mehrheit gefunden hatte. Um die Turnhalle nicht in die Bredouille zu bringen, werde er und die Verwaltung weiterhin alles tun, um geeignete Unterkünfte für Flüchtlinge zur Verfügung stellen zu können. Die Bürger und Vereine sollten hierbei auf keinen Fall gegeneinander ausgespielt werden. Man solle dem Bürgermeister und der Gemeinde vertrauen, dass eine geeignete Liegenschaft gefunden werden, so eine weitere Meinung im Gemeinderat. Gleichzeitig sei es zu bedauern, dass die Emotionen zuletzt im Gemeinderat auf Kosten der Sachlichkeit so hochgekocht waren. Der Antrag auf Erstellung eines Notfallplans wurde dann schließlich mit 16:0 Stimmen abgelehnt.
Der Vorsitzende informierte, dass der gemeindliche Bauhof nun die mehrfach im Gemeinderat diskutierten Plakattafeln aufgestellt hat, welche für die Parteienwerbung zur anstehenden Bundestagswahl schon verwendet werden können. Entsprechende Plakatwände wurden in Grabenstätt am Marktplatz sowie in Erlstätt, Hirschau, Marwang und Winkl aufgestellt. Mit den Plakatwänden soll bei künftigen Wahlen ein wildes Plakatieren unterbunden, Müll vermieden und das Ortsbild dadurch weniger beeinträchtigt werden. Die zentralen Anschlagtafeln wurden im Vorgriff auf den noch vorzunehmenden Verordnungserlass aufgestellt. Von den Parteien erwarte man sich jedoch, dass das Angebot schon jetzt angenommen und von der bisher üblichen Plakatierungspraxis (z.B. an Straßenlaternen usw.) abgesehen werde. Bis eine Plakatierungsverordnung endgültig auf den Weg gebracht werde, könne die Gemeinde in den nächsten Wochen jedenfalls ihre ersten Erfahrungen mit den Plakatwänden sammeln.
Bürgermeister Wirnshofer gab die Information des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Grabenstätt, Sven Lein, bekannt, wonach der HVO-Dienst der Feuerwehr Grabenstätt zum 06.01.2025 eingestellt wurde. Grund dafür sind neben den sinkenden Einsatzzahlen das Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstgesetzes, nach welchem Rettungssanitäter nun auch andere und stärkere Schmerzmittel verabreichen dürfen. Oft reicht ein Rettungswagen aus. Ein solcher sei zudem in Siegsdorf stationiert. Bei besonderen Notfällen sei natürlich der Notarzt im Einsatz. Ein weiterer Grund für die Beendigung des HVO-Dienstes (auch „First Responder“ genannt) ist die bevorstehende Einführung des sog. „digidocs“. Die Mehrbelastung, die für die aktiven Feuerwehrdienstleistenden durch die zusätzliche Verantwortung im Rahmen des HVO bestand, fällt damit nun weg.
Die Deutsche Telekom hatte im Herbst letzten Jahres eine Standortanfrage für einen temporären Mobilfunkmast (in Form eines Mastwagens) bei der Gemeinde eingereicht. Nach entsprechenden Verfügbarkeitsvorprüfungen durch die Verwaltung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 14.10.2024 das südlich der Autobahn gelegene Privatgrundstück Fl.Nr. 1829 der Gemarkung Grabenstätt vorgeschlagen. Der Vorschlag des Gemeinderates bezog sich sowohl auf den angefragten temporären Mastwagen, als auch auf einen möglichen dauerhaften Ersatzstandort.
Der Erste Bürgermeister berichtete, dass die Deutschen Telekom der Gemeinde ihre Standortbewertung mitgeteilt habe, mit dem Ergebnis, dass der beabsichtigte Mastwagen nun auf dem Flurstück Nr. 1706/2 der Gemarkung Grabenstätt realisiert werden soll. Konkret handelt es sich dabei um die Grünfläche südlich des Pendlerparkplatzes. Bereits im Rahmen der vorausgegangenen Beratungen wurde im Gemeinderat darauf hingewiesen, dass die Deutsche Telekom auch bundeseigene Grundstücke (Autobahn GmbH des Bundes) als Standortvariante prüfen wird. Diese Liegenschaften stehen bei Netzbetreibern im Fokus, weil dort die entsprechende Infrastruktur (Glasfaser, Strom) meist schon vorhanden ist und mit einer schnellen Umsetzung gerechnet werden kann. Die Aufstellung einer (temporären) Mobilfunkeinrichtung ist grundsätzlich verfahrensfrei. Der Netzbetreiber muss die Aufstellung des Mastens lediglich zwei Wochen vorher anzeigen. Die Gemeinde geht davon aus, dass der Mastwagen wieder abgebaut werde, sobald ein alternativer Dauerstandort in Betrieb genommen wird. Der Vorsitzende nahm dabei Bezug auf den bereits beantragten Mobilfunkmast der Fa. ATC in der Nähe der Bahnlinie. Dieser hätte ursprünglich auch von der Telekom mitbenutzt werden sollen. Allerdings wurde das Genehmigungsverfahren für diesen Masten im letzten Jahr vom Bauhern nicht besonders forciert. Nach aktuellen Erkenntnissen soll der Mast wie geplant umgesetzt werden.
Der Erste Bürgermeister gab mehrere Auftragsvergaben bekannt, die in nichtöffentlicher Sitzung erfolgten. So wurde die Firma Hübsch für Malerarbeiten beauftragt, welche im Rahmen der Sanierungsarbeiten der alten Schule in Erlstätt zusätzlich notwendig geworden waren. Die Gesamt-Angebotssumme für alle Nachträge beläuft sich auf 12.337,40 €. Mit einer Auftragssumme in Höhe von 30.187,68 € wurde zudem die Fa. Rainer beauftragt, und zwar in Bezug auf zwei Nachträge für diverse Baumeisterarbeiten. Die Firma Isgus-Bavaria GmbH wird die Arbeiten für die neue Schließanlage der alten Schule ausführen. Für die Lieferung der elektronischen Komponenten und sonstiger Hardware, für die Erweiterung der Software und die zugehörige Dienstleistung erhielt die Firma den Zuschlag zum Angebotspreis von 29.050,02 €. Der Vorsitzende teilte auch mit, dass im Zusammenhang mit den Detailuntersuchungen für die Altablagerung "Dorfhubergrube" in Erlstätt verschiedene Analytikleistungen durchzuführen sind, welche vom Büro Eurofins Umwelt Ost GmbH aus Aschheim-Dornach zum Preis von 22.502,32 € übernommen werden. Für die Bohrleistungen, welche den Detailuntersuchungen vorauszugehen haben, wurde die Fa. BauGrund Süd GmbH aus Bad Wurzach beauftragt und zwar zum Angebotspreis von 56.983,75 €.