Vollzug des Gerichtsverfassungsgesetzes;
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028
Aufforderung zur Bewerbung bzw. Benennung von Personen
für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Gerichts-Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, zur Schöffenwahl Vorschlagslisten aufzustellen und – nach vorheriger öffentlicher Auflegung - an das Gericht weiterzuleiten, wo über die Bestellung der Schöffen entschieden wird. Zur Erstellung dieser Vorschlagsliste, die vom Gemeinderat festzulegen und zu beschließen ist, können auch Vorschläge aus der Bürgerschaft ergehen. Von der Gemeinde Grabenstätt sind 10 Personen für das Schöffenamt vorzuschlagen. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Schöffenamt zu bewerben oder andere für geeignet erscheinende Personen vorzuschlagen.
Bewerbungen bzw. Vorschläge können bis 07.04.2023 schriftlich an die Gemeindeverwaltung gesendet oder persönlich im Rathaus im Schloss Grabenstätt, Schlossstraße 15 in 83355 Grabenstätt (Zimmer Nr. 6, 1. Obergeschoss) abgegeben werden.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat für die diesjährige Schöffenwahl ein einheitliches Bewerbungsformular erstellt, welches zwingend zu verwenden ist.
Das Formular kann auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (www.justiz.bayern.de/serice/schoeffen) oder auf der gemeindlichen Homepage (www.grabenstaett.de) heruntergeladen werden.
Weitergehende Informationen zur Schöffenwahl können ebenfalls auf der gemeindlichen Homepage abgerufen werden.
Grabenstätt, den 09. Februar 2023