Einen kleinen Beitrag zur Belebung des Marktplatzes soll der schon seit einiger Zeit angedachte Plakat- beziehungsweise Vereinsinformationsständer leisten, der von den Grabenstätter Ortsvereinsvorständen schon im Herbst 2023 angeregt und offiziell beantragt wurde. Die Ortsvereine favorisierten in ihrem Antrag eine Aushangmöglichkeit direkt am Marktplatz. Bereits in der Sitzung vom 01.07.2024 wurde über den Antrag diskutiert. Der damalige Vorschlag des Ersten Bürgermeisters, zunächst eine Übergangslösung anzustreben, bis die Ostfassade am künftigen neuen Gebäude (Standort des alten Gasthofs zur Post) für Vereinsaushänge genutzt werden könnte, hatte damals im Gremium keine Mehrheit gefunden. Diese Option zur Anbringung neuer Schaukästen sei im Entwurf des städtebaulichen Vertrags mit dem Bauträger bereits vereinbart worden und hätte nach der Fertigstellung der Baumaßnahme grundsätzlich auch Verwendung finden können, erinnerte Wirnshofer. Auch wenn sich der Gemeinderat für den Plakat- und Vereinsinformationsständer am Marktplatz entscheide, bleibe diese Möglichkeit bestehen. Gemeinsam mit dem Dritten Bürgermeister als Antragsvertreter hatte man sich im Vorfeld der Sitzung die Gegebenheiten am Marktplatz erneut genau angeschaut und man gelangte zu der Überzeugung, dass eine dreieckige Schaukastenkonstruktion rund um den Maibaum die beste Lösung wäre. Diese Idee führe zu keinem nennenswerten Platzverlust und die Schaukastenkonstruktion würde gleichzeitig auch das Eisengestell des Maibaums etwas verdecken, erläuterte Wirnshofer. Wichtig sei allerdings, dass die Konstruktion ohne großen Aufwand ab- und wieder aufgebaut werden könne, damit das Maibaumaufstellen weiterhin ohne Einschränkungen möglich sei. Angedacht sei eine Alu-Kastenkonstruktion, wie sie auf dem Marktplatz schon vorhanden sei und zwar verglast und absperrbar, allerdings nun mit drei Schautafelflächen. Entsprechende finanzielle Mittel werden nun nach dem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss im Haushalt 2025 eingeplant.
Wie der Bürgermeister noch berichtete, habe sich die Gemeindeverwaltung vor dem Hintergrund einer absehbaren Plakatierungsverordnung auch über andere allgemeine Plakatierungsstandorte im Gemeindegebiet Gedanken gemacht und zwar unabhängig von den Plakattafeln für die Wahlwerbung. Solche allgemeinen Plakatierungstafeln könnten ihm zufolge auch in anderen Gemeindeteilen zur Verfügung gestellt werden, damit in einer möglichen Plakatierungsverordnung auch auf offizielle Plakatierungsflächen für Vereine und sonstige Veranstalter verwiesen werden könne. Vorstellbar wäre laut Wirnshofer zum Beispiel eine Fläche im Bereich der Einmündung zur Siedlung Winkl. Auch in Marwang dürfte ihm zufolge ein entsprechender Anschlagbereich zu finden sein, gegebenenfalls im Umfeld des alten Feuerwehrgerätehauses in der Ortsmitte. In Erlstätt ergäbe sich eine zusätzliche Möglichkeit im östlichen Bushaltestellenbereich, sobald dort die städtebaulichen Maßnahmen (Altes Erlstätter Schulhaus und Umgriff) im Laufe des Jahres umgesetzt würden. In Hirschau sei man noch auf der Suche nach einem geeigneten Standort, so Wirnshofer. Mit dem Thema Plakatierungsverordnung werde man sich im Gremium noch ausführlich beschäftigen.
Die Geltungsdauer für die Wiesenbrüterverordnungen „Bergener Moos, Wildmoos und Staudach-Egerndacher Filze“, „Grabenstätter Moos“, „Lachsgang“ und „Schöneggart“ läuft im März d.J. aus.
Die Wiesenbrütergebiete in den südlichen Chiemseemooren sind von großer Bedeutung für die Sicherung des charakteristischen Arteninventars. Wiesenbrütende Vogelarten sind auf feuchte Wiesen und Weiden angewiesen. Diese Gebiete weisen eine reiche Biodiversität auf und unterstützen nicht nur die Brutpopulationen von Wiesenbrütern, sondern auch viele andere Pflanzen- und Tierarten. Die Pflege der Flächen wird überwiegend durch das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm mit den ortsansässigen Landwirten organisiert und finanziert. Die Pflege, die Störungsarmut und der Schutz dieser Gebiete sind entscheidend, um die Artenvielfalt zu bewahren und die natürlichen Lebensräume für zukünftige Generationen zu sichern.
Die Verordnungen sollen daher verlängert werden. Die betroffenen Gemeinden wurden dazu nun gehört. Nachdem die Verordnungen seit 1999 kontinuierlich verlängert wurden, strebt das Landratsamt Traunstein aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung erneut eine Verlängerung für die nächsten 10 Jahre an. Die anstehende Verlängerung der Verordnungen soll außerdem dazu genutzt werden, um die bisherigen vier Verordnungen in eine einzigen zusammenzufassen und neu zu gliedern. Dabei werden die zitierten Gesetzesgrundlagen aktualisiert, die Flächengrößen korrigiert und die Definition des Betretens um den Begriff „Drohnen“ ergänzt.
Erlassende Behörde ist das Landratsamt Traunstein. An den Gebietsabgrenzungen und Weggeboten werden keine Änderungen vorgenommen. Seitens der Verwaltung wurde jedoch angeregt, das Verbot des Mitführens von nicht angeleinten Hunden bei den Kennzeichnungen besonders hervorzuheben. Der Gemeinderat stimmte dem Inhalt des Entwurfs sowie der Verlängerung der Verordnung für weitere 10 Jahre einstimmig zu.
Im Jahr 2024 wurden die Schmutzwasserkanäle in den Ortsteilen Höring und Zeiering sowie ein Abschnitt des Regenwasserkanals im Bereich der Hochfellnstraße befahren. Insgesamt teilen sich die Trassen in 3.296 Meter Schmutzwasserkanäle, in 28 Hausanschlüsse mit einer Gesamtlänge von 250 Metern sowie in 460 Meter Regenwasserkanäle auf. Die Befahrung ergab, dass sich die begutachteten Kanalabschnitte insgesamt in einem passablen Zustand befinden. Lediglich im Bereich Höring muss eine Muffe mittels Kurzliner oder Manschette abgedichtet werden. Zudem wurde im Regenwasserkanal ein Pickel entdeckt. Die Befahrungen von verschiedenen Kanalabschnitten sind Grundlage für das gemeindliche Kanalsanierungskonzept.
Der Gemeinderat hatte in der letzten nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, die Ausbaupläne der Firma Avacomm für einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau zu unterstützen. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, einen Kooperationsvertrag zu unterzeichnen. Außenbereiche, die nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden können, sollen im Rahmen eines Förderprogramms des Freistaates Bayern oder des Bundes ausgebaut werden.
Bereits in der Sitzung am 16.09.2024 wurde der Gemeinderat von den negativen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in der Gemeinde in Kenntnis gesetzt. Ein Netzbetreiber, mit dem bereits eine Kooperationsvereinbarung getroffen wurde, hatte sein Angebot im August letzten Jahres zurückgezogen. Daraufhin wurden neue Koopertionsverhandlungen und ein Branchendialog mit anderen Netzbetreibern geführt.
Wie der Vorsitzende nun öffentlich bekannt gab, konnte mit Unterstützung der Breitbandberatung Bayern GmbH ein größtmöglicher eigenwirtschaftlicher Ausbau mit der Fa. Avacomm verhandelt werden. Ein weitreichender eigenwirtschaftlicher Ausbau kann erreicht werden, wenn sich alle drei Gemeinden (Bergen, Grabenstätt, Vachendorf) für ein Netzbetreiberunternehmen entscheiden. Dies ist nun geschehen. Die Fa. Avacomm Systems GmbH hat von allen Netzbetreibern das weitreichendste Angebot abgegeben. Auch die anderen Achentalgemeinden haben sich bereits vor einiger Zeit für eine Kooperation mit der Fa. Avacomm entschieden. Im Achental läuft schon seit einigen Monaten die Vermarktungsphase, in Teilbereichen wurde mit der Maßnahme sogar schon begonnen. In Grabenstätt, Bergen und Vachendorf wird mit der Vorvermarktung frühestens Ende des Jahres begonnen. Die Gemeinde wird über ihre Website und den Gemeindeanzeiger rechtzeitig informieren, sobald weitere Details bekannt sind.