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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 4/2025
Aus der Gemeindeverwaltung
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Aus der Gemeindeverwaltung

Die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Februar 2025 noch bis einschließlich Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr, möglich!

Aufgrund des kurzen Zeitfensters bitten wir eindringlich darum, die Briefwahlunterlagen persönlich (oder durch einen Bevollmächtigten) bei der Gemeindeverwaltung abzuholen und abzugeben. Aufgrund unserer Erfahrungen aus den letzten Jahren möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei der Antragstellung durch einen Bevollmächtigten unbedingt darauf zu achten ist, dass die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird! Andernfalls dürfen die Briefwahlunterlagen nicht ausgehändigt werden!

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle zu nutzen – Ihnen steht dafür ein abgetrennter Bereich in der Eingangshalle des Rathauses zur Verfügung.

Für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen werden die Öffnungszeiten im Zeitraum vom 07.02.2025 – 21.02.2025 wie folgt ausgeweitet:

Mo. – Mi. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Wir bitten um Beachtung, dass online sowie schriftlich beantragte Briefwahlunterlagen grundsätzlich postalisch zugestellt werden. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abholen möchten, kommen Sie bitte während der genannten Zeiten mit Ihrer Wahlbenachrichtigung im Rathaus vorbei.

Für die schriftliche Antragstellung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (an Fax-Nr. 08661/9887-40) oder E-Mail (meldeamt@grabenstaett.de) als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Zudem steht auf der gemeindlichen Homepage unter www.grabenstaett.de/aktuelles > Bundestagswahl 2025, eine sichere elektronische Internet-Eingabemaske für die Beantragung zur Verfügung. Der Link ist bis zum 16. Februar 2025 erreichbar.

Weitere Auskünfte im Zusammenhang mit der Briefwahl erteilt das gemeindliche Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08661/9887-30.