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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 4/2026
Aus der Gemeindeverwaltung
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Führerscheinumtausch

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Um Engpässe und erhöhte Wartezeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein zu vermeiden, wurde ein nach Geburtsjahr bzw. nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gestaffelter Stufenplan vorgeschrieben. Den Stufenplan und allgemeine Informationen für den Umtausch finden Sie auf der Seite des Landratsamt Traunstein bzw. dem Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 und später

Ist die Umtauschpflicht schon eingetreten

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.*

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2021 bis 18.01.2013

19.01.2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag kann direkt in der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Der Antrag kann auch online vorab ausgefüllt werden und an das Landratsamt Traunstein per Post geschickt werden.

Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung. Den Antrag finden Sie auf der Homepage der Führerscheinstelle Traunstein.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

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Reisepass oder Personalausweis (Kopie)

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aktuelles biometrisches Passbild

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vorhandener Führerschein (Kopie)

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bei Abholung des neuen Führerscheines: bitte den originalen alten Führerschein mitbringen

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Umtausch-Antrag mit Unterschrift für den EU-Scheckkartenführerschein

Zusätzlich können z. B. bei Lkw- Klassen weitere Unterlagen zur Verlängerung erforderlich sein (ärztliches und augenärztliches Gutachten).

Hinweis: Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, können Sie eine sog. Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragen, welche den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie können dadurch die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bei der Umschreibung des Führerscheindokumentes bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich erhalten. Die Gültigkeit des neu erstellten Führerscheindokuments beträgt 15 Jahre (nicht mehr unbefristet).

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle am Landratsamt Traunstein gerne zur Verfügung.