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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Baulandvergabe im Rahmen des Familienansiedlungsmodells

Bekanntmachung

zum Bewerbungsstart für Baugrundstücke

im Bereich des Baugebietes „Tüttenseestraße“

Im November 2025 wurde die Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ in Kraft gesetzt. Mit dem Bebauungsplan wurde Baurecht für 20 Bauparzellen geschaffen, die im Rahmen des sog. Familienansiedlungsmodells zur Vergabe stehen.

Die grundlegenden Vergabekriterien wurden vom Gemeinderat bereits 2018 verabschiedet und durch die Beschlüsse am 07.12.2020 und vom 12.01.2026 in einigen Punkten modifiziert. Die fortgeschriebenen Kriterien sind auf der gemeindlichen Website unter https://www.grabenstaett.de/bauland einsehbar.

Der Gemeinderat konnte sich nun auch mit dem endgültigen Verkaufspreis befassen. Als Quadratmeterpreis wurden 225 € festgelegt. Die Grundstücksgrößen betragen zwischen ca. 195 – 290 m² (bei Reihenhausgrundstücken inklusive Stellplatzflächen) bzw. ca. 300 – 356 m² (jeweils für eine Doppelhaushälfte) und ca. 391 – 473 m ² (jeweils für ein Einzelhäuser mit max. zwei Wohneinheiten). Die Grundstücke können erst nach kompletter Fertigstellung der Erschließungsanlagen vermessen werden (Straße und Erdwall mit Eingrünung). Im Kaufpreis enthalten sind die Herstellungsbeiträge für die Straßenerschließung.

Nicht inbegriffen im o. g. Quadratmeterpreis sind die Herstellungsbeiträge für den Anschluss an das Abwassernetz (Schmutzwasser und Oberflächenwasser) und an das Wassernetz. Diese werden nach Fertigstellung der tatsächlichen Bebauung (in Abhängigkeit der Geschoßfläche und Grundstücksfläche) durch die Gemeinde bzw. durch den Wasserbschaffungsverband Grabenstätt nach den einschlägigen Beitragssatzungen durch Bescheid festgesetzt. Außerdem entstehen für den tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentlichen Einrichtungen (Abwasser / Wasser) die Kosten für die jeweiligen Hausanschlüsse. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass auch der Anschluss an die Stromversorgung/Telefon etc. gesondert zu entrichten ist an den jeweiligen Versorger. Außerdem ist mit weiteren Nebenkosten zu rechnen, z. B. für Notarkosten und die Grunderwerbssteuer.

Der Gemeinderat legte in der letzten Sitzung zudem das verbindliche Zeitfenster für die Bewerbungsmöglichkeit fest.

Die Bewerbungsfrist läuft ab 01.03.2026 und endet am 30.04.2026.

Für die Anwendung der Vergabekriterien gelten die persönlichen Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2026. Für alle Bewerber bzw. Interessierten steht ab 01.03.2026 auf der Plattform unter https://www.baupilot.com/grabenstaett ein Online-Bewerbungsbogen zum Ausfüllen bereit. Der Zugang setzt eine Registrierung im Portal voraus. Sofern keine Möglichkeit für eine elektronische Bewerbung besteht, können die Bewerbungsunterlagen bei der Gemeinde angefordert bzw. abgeholt werden. Für Auskünfte baurechtlicher Art steht Frau Schultheiss (Bauamtsleitung, Tel. 08661/9887-23) zur Verfügung, für Fragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren bzw. den Vergabekriterien Frau Grünbauer und Frau Engel (08661/9887-0) sowie Herr Lex (08661/9887-12).