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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 5/2023
Aus der Gemeindeverwaltung
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Jährliche Reinigung der Schmutzwasserkanäle

Um die Ablagerungen von Feststoffen im Kanal zu vermeiden, ist eine regelmäßige Reinigung des Kanals erforderlich. Unsere Mitarbeiter und die beauftragte Kanalreinigungsfirma sorgen meist am Jahresanfang durch das bedarfsorientierte Spülen unserer Abwasserkanäle für einen verstopfungsfreien Betrieb des Kanalnetzes. Werden die Ablagerungen nicht in den not wendigen Intervallen entfernt, können dadurch gravierende Probleme auftreten.

Um diese regelmäßigen Kontroll- und Wartungsarbeiten aber auch außertourliche Maßnahmen wie beispielsweise Reinigungsarbeiten bei Kanalverstopfungen durchführen zu können ist es unerlässlich, dass die Kontrollschächte der Kanäle jederzeit frei zugänglich sind.

Leider wird in letzter Zeit immer häufiger beobachtet, dass die Deckel der Kontrollschächte mit diversen Gegenständen Verstellt und teilweise sogar mit Pflasterbelägen oder Humus überdeckt werden.

Dies ist gemäß der Entwässerungssatzung nicht zulässig und gefährdet den geregelten Kanalbetrieb und somit alle Anschlussnehmer!

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, auch im eigenen Interesse, dafür sorgezutragen, dass die auf dem Grundstück vorhandenen Kontrollschächte jederzeit frei gehalten und nicht verstellt oder überdeckt werden.