Der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit folgenden Anträgen und Angelegenheiten befasst:
- Bauantrag zur Errichtung einer Zaunanlage zur Abwehr von Fischotter auf dem Grundstück FlNr. 1743/3 (Nähe Winkl 8b), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt und die Entscheidung zurückgestellt, weil die Unterlagen überarbeitet werden müssen.
- Bauantrag zur Errichtung einer Zaunanlage zur Abwehr von Fischotter auf dem Grundstück FlNr. 686 (Hirschau 41), Gemarkung Oberhochstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt und die Entscheidung zurückgestellt, weil die Unterlagen überarbeitet werden müssen.
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Bauantrag auf Abbruch und Erneuerung einer Terrasseneinfriedung sowie Neubau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 233 (Chieminger Straße 22), Gemarkung Grabenstätt.
Das Einvernehmen wurde erteilt.
- Antrag auf Einbau einer sechsten Wohneinheit in das Dachgeschoss des bestehenden Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 142/1 (Oberfeldstraße 22), Gemarkung Erlstätt. Das Einvernehmen wurde erteilt.
- Im Rahmen der laufenden Änderung des Bebauungsplans „Grabenstätt Nord“ - Sondergebiet Fremdenverkehr - im Bereich der Grundstücke FlNr. 190 und 190/4 (Chieminger Straße 19), Gemarkung Grabenstätt, wurde der Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Über die eingegangenen Stellungnahmen ergingen abwägende Beschlussfassungen. Die Planungsunterlagen wurden in geänderter Fassung nochmals gebilligt. Es wurde beschlossen, eine weitere Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Im Übrigen nahm der Bau- und Planungsausschuss erteilte Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen wie folgt zur Kenntnis:
- Freistellung: Grundstück FlNr. 91/2 (Kreuzbergstraße 3, Erlstätt), Gemarkung Erlstätt; Dachanhebung und Ausbau des Dachgeschosses, Neubau einer Außentreppe
- Freistellung: Grundstück FlNr. 247 (Nickelbergstraße 17, Grabenstätt), Gemarkung Grabenstätt; Abbruch des bestehenden Wohngebäudes sowie Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Stellplätzen
- Baugenehmigung: Grundstück FlNr. 745 (Daxbinderweg 2a, Marwang), Gemarkung Oberhochstätt; Einbau einer zweiten Wohneinheit in das bestehende Wohnhaus und Errichtung eines Doppelcarports