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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Baurecht

Plan ohne Maßstab

Baurecht

Bebauungsplan „Grabenstätt Nord“ - Sondergebiet Fremdenverkehr: Änderung im Bereich der Grundstücke FlNrn. 190 und 190/4 (Chieminger Straße 19), Gemarkung Grabenstätt

Bekanntmachung

über die Billigung der Planunterlagen und eine verkürzte Durchführung der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hatte in der Sitzung am 04.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Grabenstätt Nord“ - Sondergebiet Fremdenverkehr - zu ändern. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Grundstücke FlNrn. 190 und 190/4, Gemarkung Grabenstätt, Chieminger Straße 19, in Grabenstätt.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Planungsziel der Änderung ist vorrangig: Erweiterung der Baufenster für zwei Baumhäuser. Gleichzeitig werden die bereits vorhandenen Abweichungen zwischen Bestand und derzeit geltendem Bebauungsplan angepasst und rechtssicherer festgesetzt.

Da die Voraussetzungen vorliegen, ist das Änderungsverfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 04.07.2022 wurde der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 10.06.2022 zunächst gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren, die im Zeitraum vom 29.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022 stattfand, gingen Stellungnahmen der Fachbehörden und Einwendungen aus der Öffentlichkeit ein.

Deren Abwägung erfolgte im Rahmen der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.02.2023.

In dieser Sitzung hat der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Grabenstätt den entsprechend der Abwägungsergebnisse geänderten Entwurf der Bebauungsplanänderung „Grabenstätt Nord“ - Sondergebiet Fremdenverkehr - in der Fassung vom 14.02.2023 inklusive Begründung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf mit Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen sowie die Begründung liegen in der Zeit vom

10.03.2023 bis einschließlich 27.03.2023.

im Rathaus Grabenstätt, Schlossstraße 15, Zimmer Nr. 11, 2. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Dabei dürfen entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden. Diese geänderten und ergänzten Teile sind in den Unterlagen farblich markiert.

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurde dabei entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf 14 Tage verkürzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

„Grabenstätt Nord“ - Sondergebiet Fremdenverkehr -

FlNrn. 190 und 190/4, Gemarkung Grabenstätt

eingesehen werden.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt, oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 01.03.2023
Gemeinde Grabenstätt
gez. G. Wirnshofer, Erster Bürgermeister

Übersichtsplan zur Änderung des Bebauungsplans „Grabenstätt Nord“ -

Sondergebiet Fremdenverkehr - FlNrn. 190 und 190/4, Gemarkung Grabenstätt