Einstimmig hat der Gemeinderat den vom Ingenieurbüro für innovatives Feuerwehrwesen in Lappersdorf ausgearbeiteten Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Grabenstätt anerkannt. Dipl.-Ingenieur (FH) Alexander Diem, der selbst seit vielen Jahren ehrenamtlich in einer Feuerwehr aktiv ist, hatte ihn zuvor dem Gremium ausführlich vorgestellt. Ihm zufolge sei es die Pflichtaufgabe einer Gemeinde, ihre Freiwillige Feuerwehr „bestmöglich auszurüsten und zu unterhalten, damit diese ihre Aufgaben effektiv und erfolgreich ausüben kann“. Zu diesen Aufgaben zählten die Beseitigung drohender Brand- und Explosionsgefahren, die wirksame Bekämpfung von Bränden und ausreichend technische Hilfe. Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung für die Gemeinde Grabenstätt sei es gewesen, objektiv festzustellen wie die Freiwilligen Feuerwehren in Grabenstätt und Erlstätt technisch und personell ausgestattet seien in Gegenüberstellung der örtlichen Gefahren und ob die besagte Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden könne, so Diem. Bei der Hilfsfrist müsse grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer Feuerwehr aus der Gemeinde oder Nachbargemeinde in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden können. Im Schutzgebiet der Feuerwehr Grabenstätt schafft man dies nicht in Buch, Fernbichl, Fliegeneck, Hachsenöst, Hirschauer Bucht, Hütt, Kroneck, Lenthal, Schneereut, Sossau, Stadeln, Wolferting und teils auch in Winkl und Osterbuchberg und die Feuerwehr Erlstätt benötigt für Kaltenbach und Staudach mehr Zeit.
Zu den beiden Feuerwehr-Gerätehäusern in Grabenstätt und Erlstätt meinte Diem, dass diese „weitestgehend zeitgemäß und bedarfsgerecht sind“. Am Feuerwehrhaus in Erlstätt sei die unmittelbare Nachbarschaft zum Kindergarten als nicht ganz optimal anzusehen, meinte er und mahnte an, dass dort nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stünden und darüber hinaus keine getrennte Zu- und Abfahrt der privaten Fahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge möglich sei. Zudem fehle es an einem normgerechter Stellplatz für den Mannschaftstransportwagen (MTW). Handlungsempfehlungen gab Diem beiden Wehren hinsichtlich des Fahrzeugbestandes. Die Erlstätter Floriansjünger bräuchten 2024 ein neues Mehrzweckfahrzeug (MZF), ihre Grabenstätter Kollegen 2025/26 möglichst ein neues Tanklöschfahrzeug (TLF) 3000 oder 4000. Zudem empfahl er der Grabenstätter Wehr eine Ersatzbeschaffung für den Versorgungs-Lkw (V-Lkw) bis 2028. Zudem sollte die Notwendigkeit eines Verkehrssicherungsanhängers (VSA) geprüft werden. Personell seien beide Wehren für die Einsätze zu allen Zeiten gut aufgestellt, so Diem.
In die Feuerwehrbedarfsplan-„Gefahrenanalyse“ mit eingegangen sind unter anderem die Gebäudestruktur, Beherbergungsbetriebe, Unterrichts- und Betreuungsobjekte wie die Grundschule, Kindergärten und Altenheime, Objekte besonderer Art und Nutzung wie der Segelflugplatz, die Biogasanlagen in Marwang und Oberaschau oder das Gut Sossau, aber auch die Gewerbegebiete oder Mischgebiete in Grabenstätt Nord, Aberg und Erlstätt und diverse Verkehrswege, darunter die Bundesautobahn A8, die Staatsstraßen 2095 und 2096, die Kreisstraßen TS 2, TS 3 und TS 54 sowie die Bahnstrecke München-Salzburg. Bei der Einteilung in die Gefährdungsklassen bewegten sich die Feuerwehren Grabenstätt und Erlstätt bei der Gefahrenart „Brand“ im mittleren Gefährdungsbereich (B3). Selbiges gilt für die „Technische Hilfe“, die allerdings in Grabenstätt wegen der Nähe zur Autobahn eine Stufe höher liegt (T4) als in Erlstätt (T3). Die Gefahrenart „gefährliche Stoffe“ wird allgemein als gering eingestuft (ABC1). Die Gefahr von Wassernotfällen wird im Bereich der Grabenstätter Wehr wegen der Nähe zu Überschwemmungsgebieten größer angesehen (W3) als im Bereich der Erlstätter Wehr (W1). In puncto „Risikoanalyse“ meinte Diem zu beiden Feuerwehren, dass die Einsatzzahlen, Häufigkeiten und auftretenden Uhrzeiten statistisch unauffällig seien.
Abschließend nachbehandelt wurden die Eingaben und Wortmeldungen aus den Bürgerversammlungen im Herbst letzten Jahres. Der Gemeinderat nahm die jeweils vorgetragenen Antworten des Ersten Bürgermeisters zur Kenntnis und erkannte diese grundsätzlich an. Die getroffenen Aussagen und Ergänzungen wurden als zutreffend und sachgerecht betrachtet.
Ergänzend wurde die Verwaltung zudem beauftragt, für bestimmte Bereiche Möglichkeiten zur Hervorhebung bereits geltender Verkehrsregelungen zu prüfen, z.B. durch das Anbringen von Zusatzmarkierungen auf Gehwegen bzw. Fahrbahnen (Fußgänger-Piktogramme bzw. sog. „Haifischzähne“). Wie der Erste Bürgermeister ebenfalls informierte, wurde im zentralen Kreuzungsbereich im Ortsteil Hirschau mittlerweile die Bepflanzung zur besseren Übersichtlichkeit zurückgeschnitten. Wirnshofer stellte jedoch klar, dass ein Verkehrsspiegel im dortigen Bereich keine wirksame Abhilfe schaffen könne. Angesichts des spitzen Einmündungswinkels der von Norden heranführenden Straße müssten sich Fahrzeugführer aus dieser Richtung gewissermaßen immer in den Kreuzungsbereich „hineintasten“.
Bereits in der vorletzten Sitzung wurde über die Nachfolge- und Stellvertreterregelung im Bau- und Planungsausschuss Beschluss gefasst. Dr. Martin Brunnhuber hatte zuvor seinen Rücktritt vom Ausschusssitz erklärt, weil sich aufgrund seiner erfolgreichen Wahl zum Landtagsabgeordneten zunehmend Terminkonflikte ergeben. Den ordentlichen Ausschussitz übernimmt auf Vorschlag der Bürgergruppe nun Herr Bernhard Hennes. Als Stellvertreter von Herrn Hennes wurde wiederrum Herr Josef Hölzle bestimmt. Die Beschlussfassung in der vorausgegangenen Sitzung wurde in diesem Punkt allerdings zu unbestimmt formuliert, weshalb aus formalen Gründen nun nachgebessert wurde. Es wurde mit ergänzendem Beschluss noch einmal klargestellt, dass die Stellvertreterregelung nicht nur für Herrn Bernhard Hennes im Falle von dessen Verhinderung gilt, sondern auch für das weitere Ausschussmitglied der Bürgergruppe, Herrn Franz Kreiler.
Die neue Schutzhütte für den Waldkindergarten am Eichberg wurde Mitte Januar offiziell dem künftigen Träger (Katholischen Kirchenstiftung St. Maximilian) übergeben und in Betrieb genommen. Die postalische Anschrift des Waldkindergarten entspricht der des Haupthauses „Haus für Kinder St. Maximilian“, also Eichbergstraße 2 b. Damit der Waldkindergarten im Notfall aber von Rettungsdiensten schnell angefahren werden kann, bedarf es einer genaueren Verortung, sprich - einer eigenen Straßenbezeichnung und Hausnummer. Der Gemeinderat beschloss, dem Waldkindergarten die Bezeichnung „Eichberg 1“ zuzuteilen. Der ertüchtigte Feld- und Waldweg zur Schutzhütte bleibt für den allgemeinen Fahrzeugverkehr natürlich weiterhin gesperrt. Während der Bring- und Abholzeiten sind etwaige Fahrzeuge im Bereich des oberen Sportgeländes bzw. auf Höhe der Tennisplätze abzustellen.
Die Firma Rohrdorfer Sand und Kies GmbH will auf einer bewaldeten Anhöhe nördlich von Kraimoos innerhalb von zehn Jahren rund 350.000 Kubikmeter Kies und Sand im Trockenabbauverfahren fördern. Nicht nur in den vergangenen Info-Veranstaltungen war deutlich geworden, dass viele Bürger den geplanten Kiesabbau nicht akzeptieren wollen. Da sie durch die zusätzliche Verkehrsbelastung, mehr Lärm und Staub und nicht zuletzt auch durch den Eingriff in die Natur eine Minderung ihrer Lebensqualität befürchten, hat man sogar eine Petition und eine Unterschriftenliste mit 39 Unterstützern beim Bayerischen Landtag eingereicht. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer am Montag im Gemeinderat mit Verweis auf einen Pressebericht im Traunsteiner Tagblatt betonte, habe der Umweltausschuss des Landtags diese Petition mittlerweile abgelehnt. Der Kiesabbau in Kraimoos wird damit immer wahrscheinlicher, denn das Landratsamt Traunstein hatte das Genehmigungsverfahren nur deswegen auf Eis gelegt, weil man die Petitions-Entscheidung in München abwarten wollte. Redaktioneller Hinweis: der Abgrabungsbescheid wurde der Gemeinde mittlerweile zugestellt. Das Landratsamt hatte bereits in der Vergangenheit angekündigt, das 2022 nicht erteilte Einvernehmen durch den Gemeinderat im Fall der Fälle zu ersetzen. Aus der Mitte des Gremiums wurde darüber Ärger geäußert und die Frage laut, warum man hier als Gemeinderat sitze, wenn man gar nichts zu melden habe. Es werde zwar untersucht, welche möglichen Auswirkungen der Kiesabbau auf gefährdete Tier- und Pflanzenarten habe, aber die Folgen für den Menschen würden kaum beachtet. Zur Sprache gebracht wurde auch nochmals der Unfallschwerpunkt in Kraimoos. Der Plan, die Kiesgruben-Erschließungsstraße direkt in die Staatstraße 2096 einmünden zu lassen, würde die Unfallgefahr im und vor dem 70-km/h-Bereich erheblich erhöhen. Von der zusätzlichen Lärmbelästigung beim Anfahren der vollbeladenen LKWs nach dem Einfahren in die Staatsstraße ganz zu schweigen. Zudem wurde eingeworfen, dass es erst im Bereich Kraimoos erst wieder einen schweren Verkehrsunfall gegeben habe.
Zuletzt war in der öffentlichen Sitzung am 10. Juli 2023 über den Antrag auf Kiesabbau in Kraimoos durch die Firma Rohrdorfer Sand und Kies beraten worden. Der von der Gemeinde beauftragte Münchner Fachanwalt für Baurecht und Abgrabungsrecht Mathias Reitberger meinte damals zum privilegierten Vorhaben im Außenbereich, dass wohl keine Gründe vorlägen, das Vorhaben grundsätzlich und gänzlich zu untersagen. Wenn die Erschließung gesichert sei und keine anderen öffentlichen Belange wie Immissions- und Naturschutz dem Vorhaben entgegenstünden, sei es baurechtlich zulässig. Auch die Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für Land- und Forstwirtschaft stünde dem nicht entgegen, hieß es schon damals. Anknüpfungspunkt für eine mögliche Anfechtungsklage könnten ihm zufolge lediglich fehlende Auflagen, zum Beispiel zu den täglichen Fahrzeugbewegungen sein, die das Landratsamt Traunstein als Bauaufsichtsbehörde im Bescheid festsetzen müsste. Nur das Auffinden von Bodendenkmälern könnte den Kiesabbau wohl noch verhindern beziehungsweise aufschieben. Bauamtsleiterin Birgit Schultheiss erinnerte daran, dass man innerhalb eines Monats nach Eingang des Abgrabungsbescheids, diesen im Gemeinderat behandeln und dagegen Klage einreichen könne. Die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, gebe es im Baurecht nicht mehr. Für die vorausgegangene Rechtsberatung habe man bereits einen höheren vierstelligen Betrag aufgewendet, betonte der Erste Bürgermeister auf Nachfrage. Es wurden im Gremium Zweifel geäußert, ob es überhaupt Sinn mache, Rechtsmittel einzulegen und noch mehr Geld auszugeben, da das Landratsamt sicherlich alle entscheidenden Punkte, auch jene, die sich aus der Bearbeitung der Petition ergeben hätten, beachten würde. So müssten laut Umweltausschuss, der die Petition behandelte, die Grube nach zehn Jahren wieder verfüllt und das Areal rekultiviert und aufgeforstet werden. Die Abbaufläche müsse zudem zu allen Seiten von einem mindestens 50 Meter breiten Waldgürtel umgeben sein. Darüber hinaus solle ein zehn Meter breiter Gürtel zu benachbarten Waldgrundstücken eingehalten werden. Statt 80 LKW-Umläufen pro Werktag, wie sie schon im Gespräch waren, werden offenbar nur 40 erlaubt sein - 20 Fahrten zur Grube und 20 zurück zum Kieswerk Brodeich, südlich von Erlstätt.
Man könne den Abgrabungsbescheid dem Herrn Reitberger zumindest noch zur Kenntnisnahme vorlegen, so ein weiterer Vorschlag aus dem Gremium. Nachdem der Gemeinderat 2022 mit der Nachgenehmigung des Kieswerks Brodeich mehrheitlich gegen den Willen der FW-Räte einen ortsgebundenen gewerblichen Betrieb daraus gemacht habe, habe man die Grundlage für die Abgrabungsgenehmigung geschaffen, so die Meinung aus den Reihen der FW-Räte. „Diesen Schuh müsse man sich nun anziehen“. Nach der Diskussion entschied der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen auf eine mögliche Klage letztendlich zu verzichten.
Mitte Dezember letzten Jahres hatte sich der Gemeinderat letztmals mit dem genehmigungsfähigen Kiesabbau-Vorhaben bei Tettenmoos südlich von Erlstätt beschäftigt, wo die Firma Lampersberger GmbH auf einer Fläche von 2,05 Hektar östlich der Kreisstraße TS 3 (Erlstätt-Grabenstätt) Kies im Trockenabbauverfahren fördern möchte. Der Gemeinderat lehnte damals die Erschließung über die Kreisstraße TS 3 auf Höhe Tettenmoos wegen Sicherheitsbedenken ab. Die Zufahrts- und Abfahrtssituation sei wegen der beidseitigen Bushaltestellen und des dort endenden Grabenstätt-Radwegs „unübersichtlich und gefährlich“, hieß es. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer nun in der jüngsten Gemeinderatssitzung berichtete, habe sich mittlerweile in einem Gespräch zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Landratsamt Traunstein herausgestellt, dass eine alternative Zufahrt über die bereits bestehenden Kiesabbauflächen auf die Kreisstraße TS 54 (Erlstätt-Vachendorf) nicht möglich sei, weil die Flächen der Firma Rohrdorfer in Brodeich im Rahmen des noch laufenden Bauleitplanverfahrens inzwischen als Biotope der Ausgleichsflächen kartiert seien und nicht „angegriffen“ werden dürften. Einer weiteren Zufahrt auf die TS 54 wurde seitens des Landratsamts Traunstein nicht zugestimmt. Auch wenn die Erschließung der geplanten Kiesgrube über die Kreisstraße TS 3 nun wohl alternativlos ist, konnte der Vorsitzende sich mit seinen Ratskollegen über einen Teilerfolg freuen. Nach nochmaliger Einsicht und Beobachtung der Strecke hat das Landratsamt nämlich einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich Tettenmoos auf 70 Stundenkilometer zugestimmt. Der Bescheid zur verkehrsrechtlichen Anordnung für die Geschwindigkeitsbeschränkung wurde zeitgleich mit dem Abgrabungsbescheid durch die beiden Fachstellen des Landratsamts Traunstein erlassen. Zwischenzeitlich wurden die Verkehrsschilder auch aufgestellt. Dass dies in dieser Schnelle passiert ist, hat auch einige Gemeinderäte positiv überrascht. Ein zusätzliches Überholverbot konnte aber wegen der geltenden Straßenverkehrsordnung nicht durchgesetzt werden. Die Verwaltung hatte eine Geschwindigkeitsbegrenzung und ein Überholverbot nach der Dezember-Sitzung als „Mindestanforderung“ angeführt, um als Gemeinde einer Erschließung über die Kreisstraße TS 3 doch noch zustimmen zu können. Seitens der Gemeinde und der Bürgerschaft hatte es schon seit vielen Jahren Forderungen nach einem Tempolimit und nach einem Überholverbot an der Kreisstraße bei Tettenmoos gegeben. Weil dort erfahrungsgemäß viel zu schnell gefahren und oft sehr gefährlich überholt wird, ist die Unfallgefahr dementsprechend groß. Im Zuge des Antrags auf Kiesabbau wurde nun zumindest eine der beiden Forderungen erfüllt.
Die Dorfgemeinschaft Einham möchte am Sonntag, den 15.09.2024 ein Seifenkistenrennen veranstalten. Ausweichtermin soll der 06.10.2024 sein. Die Veranstaltung soll sich auf der Gemeindestraße zwischen Einham (Stadt Traunstein) und dem gemeindlichen Ortsteil Langenspach abspielen. Der Gemeinderat hat dazu bereits vorberaten und seine grundsätzliche Zustimmung erteilt. Der Erste Bürgermeister gab in diesem Zusammenhang bekannt, dass sich der Veranstalter um eine entsprechende Versicherung und um eine angemessene Anzahl von Ordnungskräften kümmern müsse. Außerdem seien Absprachen mit den auf dem Streckenabschnitt betroffenen Anwohnern und Landwirten zu treffen.