Plan ohne Maßstab
Baurecht
Ortssatzung „Winkl Süd“:
Änderung im Bereich des Grundstücks FlNr. 1759 (bei Winkl 17), Gemarkung Grabenstätt
über den Erweiterungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 13.02.2025 beschlossen, die Ortssatzung „Winkl Süd“ zu erweitern und Teilflächen des Grundstücks FlNr. 1759, Gemarkung Grabenstätt, einzubeziehen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf eine Teilfläche des Grundstücks FlNr 1759 (bei Winkl 17), Gemarkung Grabenstätt.
Der Geltungsbereich der Erweiterungssatzung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.
Die Änderung beinhaltet Folgendes: Auf der Fläche, die zum Innenbereich hinzugezogen wird, sollen ein oder zwei Wohngebäude ermöglicht werden. Die Erschließung erfolgt über die Zufahrt des Anwesens Winkl 17.
Da die Voraussetzungen vorliegen, handelt es sich um ein Verfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehung von einzelnen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortsteile).
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) wurden von der Planungsgruppe PLG Strasser, 83278 Traunstein, gefertigt und am 13.02.2025 durch den Bau- und Planungsausschuss gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Dieser Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt hierzu in der Zeit vom
07.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025
im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Satzungsänderung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB handelt.
Nach § 34 Abs. 6 BauGB kann von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren
eingesehen werden.
Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Übersichtsplan zur Erweiterung der Ortssatzung „Winks Süd“
FlNr. 1759 Teilfläche (bei Winkl 17), Gemarkung Grabenstätt