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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 5/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Bayerisches Landesamt für Umwelt

Information über das FFH-Lebensraumtypenmonitoring

von 2026 bis 2028

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Le-bensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebens-räume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu er-mitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Lebensraumtypenerfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müs-sen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebie-ten liegen.

In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche ei-nes oder mehrerer Lebensraumtypen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayeri-schen Landesamtes für Umwelt von April 2026 bis Oktober 2028 begangen und be-wertet werden. Eine genaue Terminierung des Begangs ist aus arbeits- und wetter-technischen Gründen vorab nicht möglich. Die Untersuchungen haben keinerlei Kon-sequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.