Die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag, den 6. März 2026, 15.00 Uhr möglich.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters bitten wir eindringlich darum, die Briefwahlunterlagen persönlich (oder durch einen Bevollmächtigten) bei der Gemeindeverwaltung abzuholen und abzugeben.
Sofern Sie den Postweg nutzen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung zurücksenden. Wir empfehlen die möglichst frühzeitige Abgabe bei der Post bzw. in einem der dafür vorgesehenen Briefkästen, nach Möglichkeit bis spätestens 01.03.2026.
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle zu nutzen - Ihnen steht dafür ein abgetrennter Bereich in der Eingangshalle des Rathauses zur Verfügung.
Sofern keine persönliche Abholung erfolgen kann, raten wir Ihnen dringend, schriftliche Anträge bereits frühzeitig zu stellen.
Für die schriftliche Antragstellung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail als gewahrt.
Zudem steht auf der gemeindlichen Homepage unter www.grabenstaett.de/aktuelles - Kommunalwahl 2026 eine sichere elektronische Internet-Eingabemaske für die Beantragung zur Verfügung. Die Eingabemaske kann auch per Smartphone oder Tablet mit dem folgenden QR-Code bequem aufgerufen werden. Der Link ist voraussichtlich bis zum 01.03.2026 erreichbar. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Link zum elektronischen Wahlscheinantrag
(Briefwahlunterlagen)
Weitere Auskünfte im Zusammenhang mit der Briefwahl erteilt das gemeindliche Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08661 9887-30.
Damit die Stimmenverteilung bereits vorab getestet werden kann, steht Ihnen auf der gemeindlichen Website unter www.grabenstaett.de/kommunalwahl ein Probestimmzettel zur Verfügung. Hier können Sie die Stimmabgabe testen und damit nachvollziehen, welche Stimmkombinationen gültig oder ungültig wären.