Die Wahlleiterin der Gemeinde Grabenstätt
x des Gemeinderats x des ersten Bürgermeisters
am 08. März 2026
Das vorläufige Ergebnis der Wahl
| x | des Gemeinderats | x | des ersten Bürgermeisters |
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet:
| x | durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter |
| www.grabenstaett.de/kommunalwahl |
| x | durch Anschlag an der Amtstafel am Rathaus, Schloss-Str. 15 in 83355 Grabenstätt. |
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählte/n Person/en erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist
| der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde. |
| x | der Zeitpunkt des Anschlags an der Amtstafel am Rathaus, Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt. |
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.