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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Wahlleiterin der Gemeinde Grabenstätt

Bekanntmachung

über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl

x des Gemeinderats x des ersten Bürgermeisters

am 08. März 2026

Das vorläufige Ergebnis der Wahl

x

des Gemeinderats

x

des ersten Bürgermeisters

wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet:

x

durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter

www.grabenstaett.de/kommunalwahl

x

durch Anschlag an der Amtstafel am Rathaus, Schloss-Str. 15 in 83355 Grabenstätt.

Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.

Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählte/n Person/en erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist

der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde.

x

der Zeitpunkt des Anschlags an der Amtstafel am Rathaus, Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt.

Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.

Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.

Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.

Grabenstätt, den 11. Februar 2026
gez. Grünbauer
Gemeindewahlleiterin