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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 5/2026
Aus dem Gemeinderat
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 02.02.2026

Nachbehandlung der Eingaben und Wortmeldungen aus den Bürgerversammlungen in Grabenstätt und Erlstätt

Die Bürgerversammlungen für das Jahr 2025 fanden in Grabenstätt am 24.11.2025 und in Erlstätt am 25.11.2025 statt. Der Gemeinderat hatte nun noch einmal die Eingaben und Wortmeldungen nachzuberaten. Das Gremium folgte den Stellungnahmen des Ersten Bürgermeister und beschloss, dass die getroffenen Aussagen als sachgerecht und zutreffend erachtet werden können. Zu einzelnen Punkten ergaben sich jedoch noch Diskussionen, insbesondere zu verkehrsrechtliche Themen.

In Bezug auf das Anliegen einer Tempo-30-Zone in Marwang gab der Vorsitzende den Hinweis, dass noch nicht alle Stellungnahmen der Fachbehörden vorlägen. Die Tendenz für eine Einführung stände aber nicht schlecht. Der Gemeinderat positionierte sich klar für die Umsetzung einer entsprechenden Verkehrsregelung im Ortsteil Marwang.

Außerdem soll die aus der Bürgerschaft angemahnte Beschilderung am Geh- und Radweg zwischen Winkl und Grabenstätt verbessert werden. Bisher endete das Zusatzschild „Radfahrer frei“ bereits bei der Einmündung zum Eichbergfeld, woraus sich Zweifel ergaben, ob auch das letzte Teilstück bis zum Kriegerdenkmal mit Rädern befahren werden dürfe. Es soll nun eine ergänzende Beschilderung angebracht werden, mit der auch die Nutzbarkeit des Reststücks durch Fahrradfahrer (insbesondere durch Grundschulkinder) klargestellt wird.

Das durch Vandalismus stark verunstaltete Buswartehäuschen in Marwang soll wieder aufgefrischt werden, indem zunächst die Oberflächen überarbeitet werden. Zuvor konnte sich der Gemeinderat anhand einer Fotodarstellung eine Übersicht von allen Bushaltestellen im Gemeindegebiet machen, welche im Rahmen des ÖPNV angefahren werden. Neben den neu errichteten Warteunterständen in Erlstätt, welche im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt worden waren, wurde auch der Warteunterstand in Hirschau sehr gelobt. Dieser wurde von den gemeindlichen Bauhofmitarbeitern hergestellt und errichtet. Angesprochen wurde auch ein möglicher weiterer Bedarf von Warteunterständen im Bereich von Bergen bei Erlstätt an der TS2095 sowie im dortigen innerörtlichen Bereich, ebenso in der Dorfmitte von Marwang, wo Grundschulkinder ohne ausreichende Überdachung auf den Bus warten müssten. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine zweckmäßige Erweiterung von Bushaltestellen sinnvoll erscheint und eine Aufwertung der vorgezeigten Bushaltestellen je nach Priorität erfolgen soll.

Bezüglich der Verkehrssituation an der Traunsteiner Straße in Erlstätt konnte festgestellt werden, dass die Einfahrtsgeschwindigkeit von Fahrzeugen durch die neue Fahrbahnverschwenkung deutlich reduziert werde. Die bestehende Ampelanlage verbessert die Situation zusätzlich. Eine Änderung der Ampelschaltung - z.B. durch eine geschwindigkeitsabhängige Schaltung, wie sie in einer schriftlichen Eingabe vorgeschlagen wurde, wird derzeit nicht befürwortet. Man werde die Entwicklung aber weiterhin beobachten und gegebenenfalls Messungen vornehmen lassen. Zu wünschen übrig lässt jedoch das eine oder andere Mal die Vorbildfunktion Erwachsener gegenüber Kindern. Man müsse die Ampeltaste tatsächlich auch betätigen, bevor die Straßenseiten gewechselt würden, so die Beobachtung einiger Räte.

In der Bürgerversammlung in Grabenstätt war auch wieder das freie Umherlaufen von Hunden ein Thema, konkret am Tüttenseerundweg, der vor allem in den Sommermonaten stark frequentiert ist. Der Gemeinderat stellte fest, dass entsprechende „Hausordnungsregeln“ am Tüttensee bestehen und bereits große Hinweisschilder mit den geltenden Vorschriften vorhanden seien. Zusätzliche Gebots- oder Verbotsschilder werden als nicht zielführend erachtet. Eine Ahndungsmöglichkeit gebe es nur an den ausgewiesenen Badestegen bzw. -plätzen, nicht aber auf dem vorbeiführenden Rundweg.

Die angeregte Einzäunung des Spielplatzes in Erlstätt sowie die Beschaffung neuer Spielgeräte werden von der Verwaltung geprüft und die Kosten dazu veranschlagt, so der Vorschlag des Ersten Bürgermeisters. Dem Gemeinderat wird das Thema zu gegebener Zeit wieder zur Entscheidung vorgelegt. Gleiches gilt auch für etwaige Ortsinformationstafeln in Erlstätt, vornehmlich für Radfahrer. Auch hierfür sollen Angebot und Standorte geprüft werden.

Informations- und Naturerlebnishütte Hirschauer Bucht; Anerkennung der Planung

Der Erste Bürgermeister informierte zum aktuellen Sachstand der geplanten Informations- und Naturerlebnishütte in der Hirschauer Bucht. Er erinnerte daran, dass der Gemeinderat bereits im Dezember 2022 beschlossen hatte, eine Machbarkeitsstudie zur möglichen Umsetzung einer Naturkundestation erstellen zu lassen. Am 17. März 2025 hätten die Räte dann den Beschluss gefasst, das Projekt „Fischerhütte“ an der Hirschauer Bucht umzusetzen. Vorausgegangen sei dieser Entscheidung die Zusage von Fördermitteln aus den Fraktionsreserven des Bayerischen Landtages, so Wirnshofer. Er bedankte sich hier noch einmal ausdrücklich bei seinem Gemeinderatskollegen MdL Dr. Martin Brunnhuber, der dies initiiert hatte. Die Verwaltung hat in der Folge umgehend die für die Beantragung der Fördermittel notwendigen Verfahrensschritte eingeleitet. Im Juli 2025 ist den Räten dann im Gremium die besagte Machbarkeitsstudie vorgestellt worden. „Mit dem Projekt soll die historische Bedeutung der Chiemsee-Fischerei fachlich aufbereitet und öffentlich zugänglich gemacht und das Ökosystem am Chiemsee für Kinder, Gäste und sonstige Interessierte veranschaulicht werden“, betonte der Bürgermeister und sprach von einer sinnvollen Ergänzung des bestehenden naturkundlichen Angebots am Chiemsee. Die Fischerei habe über viele Jahrhunderte die Region stark geprägt und auch den Ort Grabenstätt, der einst das größte Fischerdorf am See war. Laut Wirnshofer sei dem Konzept ein hoher Abstimmungsbedarf mit den Fachbehörden sowie anderen Beteiligten vorausgegangen, unter anderem der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Traunstein, den Bayerischen Staatsforsten, der Fischereigenossenschaft Chiemsee, der Gebietsbetreuung Chiemsee und der örtlichen Agenda-Gruppe. Die Studie habe ihm zufolge auch bei der Höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Oberbayern) Anklang gefunden. Von dieser sei für die vorbereitenden Arbeiten sogar eine Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung „Mündung der Tiroler Achen“ erteilt worden.

Die baulichen Maßnahmen im Gebiet der Hirschauer Bucht könnten grundsätzlich nur in dem Zeitfenster von 1. Oktober bis Ende Februar umgesetzt werden, so Wirnshofer. Gründe dafür seien die Lage im Naturschutzgebiet und spezielle artenschutzrechtliche Begebenheiten. Vorrangiges Ziel sei es deswegen gewesen, den Rückbau der bestehenden alten Fischerhütte noch in diesem Winter abzuschließen und die Vorbereitungen (Auflastschüttung) für den Neubau anzugehen. Der Neubau und der Abschluss der Gesamtmaßnahme werden aber erst im Winter 2026/27 erfolgen können. Baurechtlich, wasserrechtlich und naturschutzrechtlich hätten umfangreiche Abstimmungen stattgefunden und die entsprechenden Genehmigungen für die angelaufenen vorbereitenden Arbeiten lägen natürlich auch allesamt vor. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich laut Wirnshofer auf 519.827,70 Euro, was nahezu der Kostenschätzung von 2023 entspricht. Der Verzicht auf die Pfahlgründung habe zu einer deutlichen Kostensenkung um rund 100.000 Euro geführt. Erfreulich sei auch die voraussichtliche Zuwendungssumme in Höhe von 510.000 Euro. Da die Gemeinde Grabenstätt einen Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen hat, rechnet man mit einem Eigenbetrag von bis zu 60.000 Euro. Die Eigenmittel sind aus den Haushalten 2026 und 2027 zu decken. Die Räte billigten in der jüngsten Sitzung die vorgelegten Planungsunterlagen und erkannten die Kostenschätzung an. Gleichzeitig wurde auch das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB erteilt. Zudem beauftragten der Gemeinderat die Verwaltung damit, das offizielle Förderverfahren anhand der nun gebilligten Eingabeplanung einzuleiten.

Die geplante Informations- und Naturerlebnishütte soll behutsam in die Natur integriert werden. Da die teilweise mächtigen Bestandsbäume eine zentrale Rolle für das Einfügen des Baukörpers in die Landschaft spielen und zudem aufgrund ihres Alters eine gewisse ökologische Wertigkeit besitzen, werden diese erhalten bleiben. Die Architektur der Naturerlebnishütte und das Ausstellungkonzept sollen sich später gegenseitig ergänzen. Von der großen Kiesfläche des Parkplatzes ausgehend soll ein vorgesetztes Podest als Vorplatz und Übergangsbereich einen Ort des Ankommens und Aufenthaltes erzeugen, der fließend in die Raumabfolge des abgewinkelten Bauwerkes übergeht. Durch eine verspringende Öffnung über Eck und einem geschlossenen, von oben belichtetem Mittelteil wird eine spannende Abfolge auf kurzem Raum entstehen, in der die Besucher aus der großen Erschließungsfläche zu den Themen und dem Durchblicksmotiv in die Natur hingeleitet werden. Hinter dem Ankunftsbereich folgt der Ausstellungsbereich, der einen Blick in Richtung Norden in die angrenzende Natur erlauben wird. Mit der geplanten Aufständerung des Gebäudes will man den Eindruck erwecken, dass das Gebäude leicht über der Landschaft schwebt. Die barrierefreien Zugänge bleiben permanent offen, so Wirnshofer. Die Baukonstruktion werde auf einem Kieskoffer gegründet und aufgeständert. Hierzu wird aktuell eine Auflastschüttung vorgenommen, die sich bis zum Herbst setzen und verdichten kann. Auf dem Kieskoffer soll nach den Planungen die tragende Primär- und Sekundärkonstruktion aus Stahlträgern lagern, auf denen wiederum die Holzkonstruktion der Hütte aufliegen wird. Die tragende Konstruktion der Wände und des Daches wird aus schlanken Holzrahmen bestehen, die sich jeweils aus doppelten, ineinandergreifenden Stützen und Sparren zusammensetzen. Die Holzrahmen will man mit einer sichtbaren Lärchenschalung verkleiden. Die Innenbereiche werden über großflächige Oberlichter verfügen, um das Betrachten der Ausstellungstafeln und Exponate mit Tageslicht zu ermöglichen.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Aus vorangegangener nichtöffentlicher Sitzung wurde bekannt gegeben, dass anlässlich der laufenden Arbeiten für den Retentionsausgleich im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen an der Hochfellnstraße besondere Erschwernisse an den Tag getreten sind, für die seitens der beauftragten Baufirma entsprechenden Nachträge angemeldet wurden. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, weitere Veranlassungen, Aufträge und Verhandlungen zu führen, damit die Arbeiten fortgeführt werden können.

Bevollmächtigt worden war der Erste Bürgermeister auch mit der Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten für den Abbruch der alten Fischerhütte in der Hirschauer Bucht und für die Auflastschüttung im selbigen Bereich.

Letztendlich wurde auch bekannt gegeben, dass der Gemeinderat in der vorangegangenen Sitzung den Auftrag für die Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen im Bereich der gemeindlichen Wasserversorgung Marwang an ein externes Büro erteilt hat. Um künftige Gebühren und Verbesserungsbeiträge korrekt kalkulieren zu können, ist eine aktuelle Feststellung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen notwendig. Bevor das beauftragte Büro „kdbpeter“ mit der Aufgabe beginnt, werden alle betroffenen Grundstückseigentümer rechtzeitig informiert.

Antworten auf die Eingaben zum Hochbehälterneubau in Vocking

Der Bürgermeister informierte aufgrund eines Schriftsatzes der Freien Wähler sowie einer Eingabe aus der Bürgerschaft über den aktuellen Stand zum geplanten Hochbehälterneubau in Vocking.

Mit den Eingaben wurden Zweifel angemeldet, ob der Hochbehälterneubau in der geplanten und bereits genehmigten Ausführungsart umgesetzt werden müsse oder ob man mit einer alternativen Bauweise nicht eine erhebliche Kostenreduktion erreichen könnte. Nach Ansicht des Ersten Bürgermeisters gebe es derzeit keine stichhaltigen Gründe, die gegen die Umsetzung in der geplanten Form sprächen. Zur angeregten Alternative einer erdüberdeckten Röhrenausführung, wie sie beispielsweise in der Gemeinde Staudach-Egerndach erfolge, stellte der Vorsitzende klar, dass solche Anlagen je nach Größe zwischen ca. 630.000 € (bei 300 m³ Volumen) und 930.000 € (bei 500 m³) netto kosten würden, und dies jeweils ohne Erd- und Tiefbau sowie EMSR-Technik. Rechne man die jeweiligen Positionen zusammen, welche sich aus dem zitierten Pressebericht alleine für den Behälter in Staudach-Egerndach ergeben, so beliefen sich diese auf rund 950.000 € netto (ohne Erd-/Tiefbau und ohne EMSR-Technik). Die vom Ingenieurbüro Dippold & Gerold berechneten Kosten für den Hochbehälter in Vocking wurden hingegen auf 893.000 € netto veranschlagt (ebenfalls ohne Erd- und Tiefbau sowie EMSR-Technik). Eine deutliche Kosteneinsparung durch eine Röhrenbauweise sei nach derzeitiger Einschätzung also nicht zu erwarten.

Das Ingenieurbüro wurde jedoch bereits beauftragt, beide Varianten noch einmal transparent gegenüberzustellen. Die Ergebnisse würden bekannt gegeben, sobald diese vorlägen. Durch den geplanten Standort in Vocking, der einen Höchstwasserstand von 585 m ü. NN gegenüber 571 m in Marwang messen würde, verbessere sich der oft angemahnte Versorgungsdruck um gut 1 bar. Die Versorgungssicherheit erhöhe sich damit und der dauerhafte Einsatz technischer Druckerhöhungsanlagen würde dadurch vermieden. Zudem eröffne sich die Möglichkeit einer zusätzlichen Notverbundleitung mit dem Zweckverband der Mühlener Gruppe. Neben dem Notverbund mit dem WBV Grabenstätt stellt dies einen zusätzlichen Vorteil für die langfristige Versorgungssicherheit dar.

Zum bestehenden Mischbetrieb mit dem WBV Grabenstätt wird erläutert, dass dieser vor rund zehn Jahren nicht auf Wunsch der Gemeinde, sondern eines Teils der Bevölkerung eingerichtet wurde. Unabhängig davon erfülle das Trinkwasser seit jeher die Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Die geforderte Wirtschaftlichkeitsberechnung, in der ein geregelter und ein manueller Mischbetrieb gegenübergestellt werden, habe man ebenfalls bereits in Auftrag gegeben, so Wirnshofer.

Das Mischgebäude sei kostenmäßig separat zu betrachten, ebenso der Leitungsbau. Man prüfe, ob die jeweiligen Maßnahmen in Abschnitten realisiert werden könnten, um nach einem gewissen Investitionsstand wieder in einen förderrelevanten Bereich zu kommen. Dies würde der Gemeinde und auch den Wasserabnehmern bei der Finanzierung einen Spielraum verschaffen. Belastbare Kalkulationen lägen noch nicht vor; rein spekulative Zahlen hinsichtlich etwaiger Verbesserungsbeiträge seien kontraproduktiv. Zunächst sei noch eine umfangreiche Datenerhebung notwendig, ehe der Gemeinderat die relevanten Bewertungsmaßstäbe festlegt. Wenn tragfähige Zahlen vorlägen, werde man eine Informationsveranstaltung durchführen.