Der Gemeinderat bekam in öffentlicher Sitzung die von der Kassenverwaltung erstellte Jahresrechnung 2023 vorgelegt. Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben belaufen sich im Gesamthaushalt (Verwaltung- und Vermögenshaushalt) demnach auf rund 19.738.499 Euro. Die Vorlage diente dem Gremium nur zur Kenntnisnahme, wie sich der Jahresabschluss nach den Berechnungen der Verwaltung darstellt. In eine nähere sachliche Prüfung brauche zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen werden und es sei deswegen auch kein Beschluss zur Feststellung zu treffen, betonte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Es liegt nun zunächst am örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung entsprechend zu prüfen. Darüber hinaus genehmigten die Räte einstimmig die Haushaltsüberschreitungen in der Jahresrechnung 2023. Überschritten worden ist im Verwaltungshaushalt die Verzinsung der Gewerbesteuererstattungen um 11.359 Euro - nach Erhalt des Messbescheids des Finanzamts Traunstein. Bei den Erstattungen der Personalkostenüberlassung und der Wasserlieferung der gemeindlichen Wasserversorgung an den WBV Grabenstätt habe man eine Überschreitung um rund 11.350 Euro, so der Rathauschef. Durch die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen, die im vergangenen Jahr mit 3,6 Mio EUR angesetzt wurden, sei auch eine erhöhte Gewerbesteuerumlage fällig geworden, gab Wirnshofer zu bedenken. Diese Überschreitung schlage mit 185.045 Euro zu Buche. Die überplanmäßigen Ausgaben von rund 8956 Euro des Helferkreises der Gemeinde seien durch Einnahmen gedeckt. Im Vermögenshaushalt konnten aufgrund der positiven Entwicklung rund 2,087 Millionen Euro den Rücklagen zugeführt werden.
Mit der 2005 für 20 Jahre erlassenen Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden (mindestens 50 Zentimeter Schulterhöhe) und Kampfhunden hat sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung befasst. Diese Hundeanleinverordnung wäre damit im kommenden Jahr grundsätzlich zu überarbeiten beziehungsweise neu zu fassen gewesen. Da sich nun aber im Hinblick auf den neu geschaffenen Waldkindergarten „das Schutzbedürfnis geändert hat“, wolle man laut Bürgermeister Gerhard Wirnshofer den Geltungsbereich der Verordnung im Entwurf „um den Eichbergrundweg und das Waldgebiet des Eichbergwalds“ erweitern. Mit der Kommunalaufsicht sei dies abgestimmt worden. Mit Blick auf den Anfang des Jahres offiziell seiner Bestimmung übergebenen Waldkindergartens, in dem aktuell sieben Kinder betreut werden (bis zu 25 Kinder wären in Zukunft denkbar), scheine es auch angebracht, die Verordnung, für deren Erlass die Gemeinde laut Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) zuständig sei, „bereits vor Ablauf der Gültigkeit neuzufassen“, so der Erste Bürgermeister. Wie es in der Verordnung nun heißt, sind Kampfhunde und große Hunde sowie generell Schäferhunde, Boxer, Dobermänner, Rottweiler und Deutsche Doggen auf allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf dem Eichbergrundweg und im gesamten Waldgebiet des Eichbergwalds stets an einer reißfesten Leine zu führen. Die Person, die einen leinenpflichtigen Hund führe, müsse zudem jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. Von der am Waldesrand gelegenen Schutzhütte des Waldkindergartens und von deren direktem Umgriff sowie dem Waldgebiet des Eichbergwaldes sind große Hunde und Kampfhunde außerhalb der bayerischen Schulferien montags bis freitags von 7 bis 14 Uhr gänzlich fernzuhalten, heißt es in der Verordnung weiter. Auch ein Mitführen an der Leine sei in diesem Zeitraum nicht gestattet. Ausgenommen hiervon seien nur Hunde, die zusätzlich zur Leine einen Maulkorb tragen würden oder ganz allgemein zum Beispiel Blindenführhunde, Diensthunde der Polizei, Herdenschutzhunde oder Jagdhunde.
Wirnshofer verwies explizit darauf, dass das freie Umherlaufen nur insoweit beschränkt werden dürfe, als dies tatsächlich zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder der öffentlichen Reinlichkeit notwendig sei und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müsse. Aus diesem Grunde werde der Anleinzwang auch zeitlich begrenzt. Das freie Umherlaufen von kleinen Hunden wäre laut Wirnshofer grundsätzlich nur mittels Satzung regelbar, sprich über die Gemeindeordnung. Eine solche Regelung wäre aber nur für die Benutzung gemeindlichen Eigentums und für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde möglich. Da der Waldkindergarten sich in der Trägerschaft der Kirche befinde und die Waldgrundstücke im Privateigentum stünden, sei die Grundvoraussetzung der öffentlichen Einrichtung nicht gegeben. „Das freie Umherlaufen von kleinen Hunden (Schulterhöhe unter 50 Zentimetern) kann also im Bereich des Waldkindergartens weder durch Verordnung noch durch Satzung beschränkt werden“, so Wirnshofer. Da auch kleine Hunde eine Gefahr für Kinder darstellen könnten, sollten sich möglichst alle Hundehalter an die einschlägigen Bestimmungen halten, so der Appell aus dem Gemeinderat. Die Ansicht, dass Hundebesitzer nun der Katholischen Kirchenstiftung St. Maximilian als Träger des Waldkindergartens die Schuld für die neue Hundeanleinverordnung geben könnte, wurde von den Räten nicht geteilt. Schließlich gehe es um ein Bedürfnis, welches alle Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde angeht. Entgegen der bisherigen Verordnung wurde in den Entwurf nun auch eine Vorschrift bezüglich der Beseitigung von Verkotungen aufgenommen. Insbesondere wegen zunehmenden Beschwerden über das Liegenlassen von Hundekot auf öffentlichen und privaten Flächen halte es die Gemeindeverwaltung für erforderlich, dies in die Verordnung mit aufzunehmen, so Wirnshofer.
Redaktioneller Hinweis: Die ortsübliche Bekanntmachung der neuen Hundeanleinverordnung erfolgt in dieser Amtsblattausgabe unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“. Die Verordnung tritt am Folgetag ihrer Bekanntmachung (am 15. März 2024) in Kraft.
Der Gemeinderat wurde in der letzten Sitzung über die neuesten Entwicklungen zur Mobilfunkversorgung im Ortsbereich von Grabenstätt in Kenntnis gesetzt. Bereits im Mai 2022 wurde die Gemeinde von der Deutschen Telekom über die Suche nach einem Ersatzstandort für den Mobilfunkmast an der Lindenstraße informiert. Der Gemeinderat hatte damals beschlossen, in das Dialogverfahren einzutreten und sich vom Mobilfunkexperten, Herrn Dipl.Ing. Hans Ulrich, bei der Bewertung entsprechender Alternativstandorte beraten zu lassen. Nach dem Bekanntwerden der Suchanfrage wurden im Rat verschiedene Standorte erörtert, welche bereits im Standortgutachten von 2014 untersucht worden waren und im funktechnisch relevanten Suchkreis liegen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, die technische Eignung und Verfügbarkeit für eine Standortvariante nördlich des Flugplatzes prüfen zu lassen. Wie sich jedoch kurz darauf herausstellte, erwies sich der dortige Standort wegen des notwendigen Mindestabstandes zur Start-/Landebahn aus Sicht des Luftamtes Süd als nicht umsetzbar.
Zur weiteren Vorgeschichte gehört, dass der Gemeinderat dann im Herbst 2022 als nächsten Vorschlag den Bereich am gemeindlichen Feuerwehrhaus vorgeschlagen hatte. Auch dieser Standort war bereits im Mobilfunkgutachten von 2014 als Ersatzstandort für den Bestandsmast an der Lindenstraße ermittelt worden. Das Mitspracherecht und die Einflußnahme der Gemeinde gegenüber den Netzbetreibern wäre auf einem gemeindlichen Grundstück natürlich am höchsten gewesen. Die Lage hätte eine Realisierung theoretisch auch zugelassen, aufgrund der beengten Verhältnisse und nicht zuletzt wegen der wachsenden Sorgen, die aus der umliegenden Nachbarschaft im Gewerbegebiet an die Gemeinde herangetragen wurden, bemühte man sich erneut um einen Alternativstandort. In der Folge wurde nach einem weiter östlich gelegenen Grundstück gesucht. Wenngleich seitens der Deutschen Telekom ein näherer Standort zum Ort bevorzugt worden wäre, wurde dann eine Fläche Nahe der Kreisstraße TS 3 (zwischen Gewerbegebiet Grabenstätt und Marwang) ausfindig gemacht und als funktechnisch geeignet anerkannt. Wie der Erste Bürgermeister nun berichten konnte, fand zwischen der Telekom und dem Grundstückseigentümer kürzlich eine Einigung statt. Der Gemeinderat nahm diese Entwicklung postitiv zur Kenntnis. Die Deutsche Telekom wird nun in die Detailplanung einsteigen und in den nächsten Monaten einen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme ist frühestens in 1-2 Jahren zu rechnen. Erfahrungsgemäß dauert es nach der baulichen Fertigstellung des Mastes zusätzlich noch mehrere Monate, bis die Funktechnik tatsächlich in Betrieb genommen wird.
Der Erste Bürgermeister informierte, dass das Staatliche Bauamt Traunstein für den 21.03.2024 eine Verkehrsuntersuchung als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsstudie zur geplanten Ortsumfahrung Chieming beauftragt hat. Witterungsbedingt ist eine kurzfristige Verschiebung des Termins aber möglich. Das Erhebungskonzept umfasst Routen bzw. Streckenabschnitte auf den Staatsstraßen St 2095 und St 2096 sowie auf den Kreisstraßen TS 2, TS 3 und TS 54.
Die Erhebung erfolgt mittels Kennzeichenerfassung sowie Knotenpunktzählungen. Die Kennzeichenerfassung erfolgt dabei unter Einsatz von automatischen Kennzeichen-Lese-Systemen, die während der Erhebung durch geschulte Techniker überwacht werden. Die Datenerfassung für die Knotenpunktzählungen erfolgt mittels autarker Videoeinheiten, die das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Diese werden außerhalb der Fahrbahn montiert und nehmen folglich keinen Einfluss auf den Verkehr. Die Montagehöhe der Videoeinheiten gewährleistet, dass die Aufnahmen datenschutzkonform sind, denn eine Identifikation von personenbezogenen Merkmalen (Fahrzeuginsassen, Kennzeichen o.ä.) ist hierbei nicht möglich. Alle ermittelten Daten werden in anonymisierter Form ausgewertet.
Der Erste Bürgermeister gab bekannt, dass der Schneepflug für das neue Schmalspurfahrzeug an die Fa. BayWa vergeben wurde. Die Kosten betragen hierfür knapp 15.000 €. Es wurde außerdem verfügt, dass die Firma Renault Kierner den Zuschlag für die Lieferung eines gebrauchten Pritschenwagen erhält. Das Angebot belief sich auf rund 32.000 €. Zu Nachtragsangeboten kam es bei den Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Alten Schule in Erlstätt durch die Fa. Rainer. Der Gemeinderat genehmigte diese mit einer Auftragssumme von insgesamt 33.000 €.