Titel Logo
Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 6/2025
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat

Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Erlstätt – Anerkennung der Vorplanung

Der Grabenstätter Dipl.-Ingenieur Gerhard Schuster stellte dem Gemeinderat die Vorentwurfsplanung für die Erweiterung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Erlstätt vor. Geplant sind ein Anbau, die Errichtung von 15 PKW-Stellplätzen (bisher gibt es elf) und die Vergrößerung des bestehenden Vorplatzes. Laut Schuster plane man die Erweiterung des mit drei Toren versehenen Bestandsgebäudes an der Westseite. Der anvisierte 8,5 Meter lange Anbau soll mit einem noch etwas größeren Tor sowie einem kleineren Tor versehen werden. Mit Verweis auf den Feuerwehrbedarfsplan meinte der Erste Bürgermeister Gerhard Wirnshofer, dass der Anbau notwendig sei, um die Sicherheitsabstände im Gebäude zwischen den großen Einsatzfahrzeugen gewährleisten zu können. Da die Feuerwehrfahrzeuge immer größer würden, sorge man für die Zukunft vor und setze beim Anbau auf ein vier Meter hohes Zufahrtstor. Die Gesamtkosten würden sich nach einer aktuellen Schätzung auf rund 552.614 Euro inklusive Nebenkosten belaufen, betonte er und lobte die Feuerwehr Erlstätt, die bereits Eigenleistungen in Höhe von 52.000 Euro zugesichert hat. Abzüglich dieser Eigenleistungen, der rund 84.000 Euro teuren Außenanlagen und dem zu erwartenden Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro, komme man etwa auf die 350.000 Euro, die man für die Maßnahme ursprünglich angesetzt habe, so Wirnshofer. Als Grundlage für die Kostenschätzung seien die vom 1. Kommandanten Michael Wimmer eingeholten Orientierungsangebote angesetzt worden und zwar für die Gewerke „Tore“, „Umbau Aufzug“, „Erweiterung der Abgas-Abzugsanlage“ und „Heizung“. Für die Elektroinstallation liege ebenfalls eine Kalkulationsgrundlage vor. Schuster zufolge seien die anderen Gewerke ohne Vorlage eines Standsicherheitsnachweises (Statik) und ohne Fachplaner (Heizung, Lüftung, Sanitär/Elektro/Energieberatung) ermittelt worden. Im Zuge der Entwurfsplanung könne es mit Einbeziehung der Fachplaner noch zu entsprechenden Abweichungen kommen.

Die Notwendigkeit der Baumaßnahme wurde nicht in Zweifel gezogen. Es wurde jedoch eine Einzelmeinung vertreten, dass es mit Blick auf die gemeindlichen Pflichtaufgaben dringlicher sei, erst einmal das Ersatzfahrzeug für das 30 Jahre alte TLF16/25 der Grabenstätter Feuerwehr zu beschaffen. Der Vorsitzende entgegnete, dass der Gerätehausanbau nicht aufgeschoben werden sollte. Er erinnerte mit Verweis auf die zweijährige Lieferzeit daran, dass das ins Auge gefasste neue Fahrzeug der Grabenstätter Wehr nicht 2026, sondern frühestens 2027 angeliefert würde. Aufgrund dieser Unsicherheit tauche es auch noch nicht in den Haushaltsansätzen auf. Zudem versicherte Wirnshofer erneut, dass die Gemeinde ihren Pflichtaufgaben Feuerwehrwesen und Hochwasserschutz weiterhin nachkommen werde. Je länger man mit dem Anbau warte, desto teurer werde es auch, so eine weitere Meinung im Gremium. Trotz allgemein steigender Baukosten gab man sich zuversichtlich, dass die veranschlagten rund 500.000 Euro für die Maßnahme ausreichen sollten. Auf die Anfrage, ob es möglich sei, auf die im Anbau geplanten Säulen zu verzichten, meinte Schuster, dass die dann erforderlichen aufwendigen Maßnahmen zur Statik noch viel höhere Kosten verursachen würden. Hinter dem angedachten kleinen Tor könnten Material oder ein Anhänger abgestellt werden, beantwortete Schuster eine entsprechende Anfrage. Abschließend erkannten die Räte die Vorentwurfsplanung für den Gerätehausanbau und die dazugehörige Kostenschätzung einstimmig an. Die Planungen können nun auf dieser Grundlage fortgesetzt und die notwendigen Mittel im Haushalt 2025 bereitgestellt werden.

Neubau eines Lebensmittelmarktes an der Chieminger Straße – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Der Baubeginn für den neuen großen Edeka-Markt an der Chieminger Straße im Grabenstätt rückt einen Schritt näher. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer in der Gemeinderatssitzung betonte, sei am 7. Februar 2025 bei der Gemeinde der Antrag auf Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Wohnungen, Gewerbeflächen, Gastronomie, Carport, Einkaufswagenboxen und Werbeanlagen eingegangen. Es handelt sich dabei um das Areal, auf dem bis vor wenigen Jahren die mittlerweile abgerissenen alten Strickerei-Gebäude der ehemaligen Firma Seidel standen, in denen zuletzt auch die Theaterstrickerei Grabenstätt untergebracht war. Bauplanungsrechtlich liege das Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Großflächiger Einzelhandel“ und zwar rechtsgültig seit 24. Oktober 2024, so Wirnshofer. Dem Bebauungsplan lägen unter anderem eine Vorhabenbeschreibung, ein immissionsschutzrechtliches Gutachten, ein Werbekonzept und der Durchführungsvertrag zugrunde. Unter der Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben sollen auf dem besagten Grundstück folgende Nutzungen entstehen: Ein Einzelhandel-Lebensmittelvollsortimenter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern zuzüglich Nebenräumen, Leergut, Kühlung, Vorbereitung, Umkleiden, Lager und Anlieferung, ein Backshop mit Bistro im Erdgeschoss und Obergeschoss (jeweils Teilflächen) sowie Büro- und Verwaltungsräume und ein Aufenthaltsraum für die Edeka-Verwaltung im Obergeschoss. Des Weiteren zu erwähnen sind eine gewerbliche Mietfläche im Obergeschoss mit zirka 470 Quadratmetern und ebenda elf Wohneinheiten für unterschiedliche Nutzungen, darunter eine Betriebsleiterwohnung, Mitarbeiter-, Ferien- und frei vermietbare Wohnungen. Hinzu kommen Freiflächen, Stellfläche, Kundenparkplätze, ein Anlieferungsbereich, ein Dreier-Carport, Einkaufswagenboxen und Werbeanlagen. Die Eingabeplanung entspricht den Vorgaben und Festsetzungen des Bebauungsplans und Widersprüche zum Durchführungsvertrag sind nicht ersichtlich, so der Erste Bürgermeister. Die Entwässerungsplanung mit Entsorgung von Abwasser und Oberflächenwasser sei gesondert bei der Gemeinde einzureichen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung des Oberflächenwassers sei von Seiten der Gemeinde ein wasserrechtliches Verfahren eingeleitet worden, welches vom Landratsamt Traunstein bereits genehmigt wurde. Der Antragsteller müsse für die Versickerung des Oberflächenwassers aus Park- und Freiflächen auf seinem Betriebsgelände ein gesondertes wasserrechtliches Verfahren einleiten, so der Vorsitzende. Wirnshofer erinnerte auch noch daran, dass aufgrund der stattlichen Kubatur des Gebäudes – in Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde Landratsamt Traunstein – eine angemessene Gliederung der Fassaden, insbesondere mit Holzlamellen, erfolgen werde. Er sprach von einer „mehr als schönen Fassade“. Die gemeindliche Bauamtsleiterin stellte den Räten anschaulich vor, wie das Gebäude nach der Fertigstellung von außen aussehen wird und gewährte mit Hilfe von Plänen auch Einblicke ins Gebäudeinnere. Nicht zuletzt mit Blick auf die angedachten Wohnungen wurde klargestellt, dass sich der Baugrund in einem Mischgebiet befinde, in dem in puncto Immissionen andere Vorgaben gelten würden, als in einem reinen Wohngebiet. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung könne das bauplanungsrechtliche Einvernehmen erteilt werden, so Wirnshofer. Anschließend erteilten die Räte einstimmig ihr Einvernehmen zur Neubau-Eingabeplanung. Laut Wirnshofer habe der Bauherr nun bis zu zwei Jahre Zeit, um mit dem Bau zu beginnen. Ein zeitnaher Baubeginn wäre wünschenswert, war man sich einig.

Jahresrechnung 2024

Zur Kenntnisnahme vorgelegt bekam der Gemeinderat auch die Jahresrechnung 2024. Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben belaufe sich demnach auf 14.292.271,85 Euro, berichtete Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss um seinen Vorsitzenden Robert Muggenhamer ist nun beauftragt, die Jahresrechnung 2024 zu prüfen. Dieser versicherte dem Bürgermeister und seinen übrigen Ratskollegen, dass man zeitnah zusammenkommen und die Jahresrechnung prüfen werde. Anschließend wurden die Haushaltsüberschreitungen 2024 einstimmig genehmigt. Hintergrund: Gemäß der Geschäftsordnung der Gemeinde Grabenstätt gehören zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters insbesondere in Haushalts- und Finanzangelegenheiten die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 7500 Euro und die Entscheidung über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 5000 Euro im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. In folgenden Fällen gab es höhere Überschreitungen. Um rund 8789 Euro überschritten wurden die Heizungskosten, vor allem zurückzuführen auf einen Mehrverbrauch in der Grundschule und in der Turnhalle sowie aufgrund der Erhöhung des Wärmepreises der Fernwärme. Die überplanmäßigen Ausgaben des Helferkreises in Höhe von rund 9096 Euro seien über die Einnahmen gedeckt, so der Bürgermeister. In puncto Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2024 und -Nachzahlungen 2023 müsse die Gemeinde rund 16.517 Euro mehr entrichten. Dies ist auch dem Kurbeitrag geschuldet, da dieser nun umsatzsteuerpflichtig ist. Die Erstattungen unter anderem an Zweckverbände etc. seien um rund 48.959 Euro höher ausgefallen. Wirnshofer erwähnte hier unter anderem die Erstattungen für Wasserlieferungen sowie die Personalkostenerstattung für den Wassermeister. Mehrere Wasserrohrbrüche im Verbandsgebiet hätten mehr Arbeitsstunden erforderlich gemacht. Erfreulich seien die erhöhten gemeindlichen Gewerbesteuereinnahmen, so der Bürgermeister. Diese gingen allerdings auch einher mit einer um 354.434 Euro höheren Gewerbesteuerumlage.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Vorsitzende gab aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass das Ing.Büro HPC aus Übersee den weiteren Auftrag für die Durchführung der Erschließungsplanung Höring (Angerweg und Kleierstraße) erhalten hat. Das gleiche Büro wird auch die Planungsarbeiten für die Errichtung eines neuen Regenrückhaltebeckens westlich von Höring durchführen.

Zwischen der Gemeinde Grabenstätt und dem Landkreis Traunstein wurde eine Vereinbarung über den Bau einer gemeinsamen Entwässerungsanlage für den Ortskern Erlstätt und der Kreisstraße TS 3 getroffen. Neben den Durchführungauflagen ist darin auch die Kostenteilung geregelt. Ebenso verwies der Erste Bürgermeister auf eine weitere Vereinbarung mit dem Landkreis Traunstein hinsichtlich der Verschwenkung der Kreisstraße TS 3 im Bereich der Grabenstätter Straße, die im Zuge der anstehenden städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden soll.

Der Vorsitzende informierte auch über die Anerkennung der erfolgten Sanierungsmaßnahmen im Kindergartengebäude und im Feuerwehrhaus in Erlstätt bezüglich erhöhter Legionellenwerte. Der Gemeinderat hatte hierzu die Nachgenehmigung der durchgeführten Arbeiten erteilt.

Schließlich gab der Erste Bürgermeister noch die Zustimmung zum Antrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung in Grabenstätt bekannt, mit dem ein Abschlag zur Endabrechnung 2024 für den Kindergarten "Haus für Kinder St. Maximilian" in Grabenstätt verfolgt wurde.