Der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit folgenden Anträgen und Angelegenheiten befasst:
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde erteilt.
Es wurden für einen Teil des Geltungsbereichs die planungsrechtlichen Eckdaten festgelegt, so dass ein Konzept vorliegt für eventuelle Bauanträge im Rahmen einer Nachverdichtung. Für diesen Teil des Geltungsbereichs sind dann keine Änderungen des Bebauungsplans mehr erforderlich.
Im Übrigen nahm der Bau- und Planungsausschuss erteilte Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen, Isolierte Befreiungen und sog. verfahrensfreie Vorhaben nach Art. 57 BayBO wie folgt zur Kenntnis:
| Anzeige nach Art. 57 Abs. 7 BayBO Verfahrensfreies Vorhaben 23.01.2026 | Nutzungsänderung Wohnhaus in ein Ferienhaus | FlNr. 89 Gemarkung Grabenstätt Eichbergstraße 6 |
| Isolierte Befreiung 26.01.2026 | Errichtung eines Gartenhauses, Stützmauer mit Entwässerungsrinne sowie Einfriedung auf der Stützmauer | FlNr. 720/2 Gemarkung Oberhochstätt Max-Buchfellner-Straße 2a |
| Baugenehmigung 28.01.2026 | Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport und Balkon | FlNr. 3 Gemarkung Grabenstätt Poststraße 2d |
| Anzeige nach Art. 57 Abs. 7 BayBO Verfahrensfreies Vorhaben 01.02.2026 | Nutzungsänderung Einliegerwohnung UG in eine Ferienwohnung | FlNr. 1033/2 Gemarkung Grabenstätt Winkl 4b |
| Baugenehmigung 04.02.2026 | Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Carport | FlNr. 601/1 Gemarkung Grabenstätt Hirschau 27 |