Worum es geht
Die Finanzverwaltung stellt den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichblei-bende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Folgesteuern) ab so-fort ein. Das heißt: Steuerpflichtige erhalten vor Fälligkeit keinen Brief mehr, der an den nächsten regelmäßigen Zahlungstermin erinnert.
Wer ist betroffen
Alle Personen und Unternehmen mit gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Ab wann gilt das?
Bereits beim nächsten Zahlungstermin — zum Beispiel bei der Einkommensteuervorauszah-lung am 10.03.2026 — wird keine Erinnerung per Post mehr verschickt.
Warum wird das gemacht?
Der Hinweisversand per Brief ist nicht mehr zeitgemäß. Es entstehen hohe Kosten und un-nötige Umweltbelastungen durch Papier, Druck und Versand.
Was empfehlen wir Ihnen?
Damit Ihre Vorauszahlungen pünktlich ausgeglichen werden, sollte eine der folgenden be-quemen Optionen genutzt werden:
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts: www.finanzamt-traunstein.de
Bei Fragen
Wenden Sie sich gern an Ihr Finanzamt Traunstein.