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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 6/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Wichtiger Hinweis für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Worum es geht

Die Finanzverwaltung stellt den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichblei-bende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Folgesteuern) ab so-fort ein. Das heißt: Steuerpflichtige erhalten vor Fälligkeit keinen Brief mehr, der an den nächsten regelmäßigen Zahlungstermin erinnert.

Wer ist betroffen

Alle Personen und Unternehmen mit gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

Ab wann gilt das?

Bereits beim nächsten Zahlungstermin — zum Beispiel bei der Einkommensteuervorauszah-lung am 10.03.2026 — wird keine Erinnerung per Post mehr verschickt.

Warum wird das gemacht?

Der Hinweisversand per Brief ist nicht mehr zeitgemäß. Es entstehen hohe Kosten und un-nötige Umweltbelastungen durch Papier, Druck und Versand.

Was empfehlen wir Ihnen?

Damit Ihre Vorauszahlungen pünktlich ausgeglichen werden, sollte eine der folgenden be-quemen Optionen genutzt werden:

  • SEPA-Lastschriftverfahren (empfohlen): Einmal das SEPA-Lastschriftmandat ausfül-len und unterschreiben — dann zieht das Finanzamt die Vorauszahlungen automa-tisch ein.
  • Dauerauftrag: Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für den jeweiligen Be-trag und Zahlungstermin ein.
  • Zusätzlich können Sie eigene Zahlungserinnerungen im Kalender oder online einrich-ten.

Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts: www.finanzamt-traunstein.de

Bei Fragen

Wenden Sie sich gern an Ihr Finanzamt Traunstein.

Ihr Finanzamt Traunstein