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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 7/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Information der Deutschen Bahn Netz AG

Oberleitungserneuerung zwischen Bernau (am Chiemsee) - Übersee - Bernhaupten

Die DB Netz AG beabsichtigt, unvermeidbare Arbeiten zur Oberleitungserneuerung (u.a. Gründungs- und Kettenwerksarbeiten) als Instandsetzungsmaßnahme der bestehenden Oberleitungsanlage an den Bahnanlagen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten durchzuführen. Die reibungslose Abwicklung des Schienenverkehrs als wichtiger öffentlicher Belang wäre unmittelbar gefährdet, wenn die Arbeiten nur außerhalb der geschützten Nachtzeit von 22:00 Uhr - 07:00 Uhr durchgeführt werden könnten.

Folgende Einsatzzeiten sind, bezogen auf den Streckenabschnitt innerhalb des Gemeindebereichs Grabenstätt, vorgesehen:

  • 11.04.2023 - 28.04.2023 (Montag bis Donnerstag, jeweils 22:00 - 06:00 Uhr)
  • 14.04.2023 - 24.04.2023 (jeweils durchgehend von Freitag, 22:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr)
  • 28.04.2023, 22:00 Uhr - 29.04.2023, 22:00 Uhr (durchgehend)
  • 17.07.2023 - 21.07.2023 (jeweils 06:00 - 22:00 Uhr)
  • 05.10.2023 - 04.11.2023 (großteils jeweils tagsüber von 06:00 Uhr - 22:00 Uhr sowie an den Wochenenden durchgehend)
  • 10.11.2023, 22:00 Uhr - 24.11.2023, 14:00 Uhr (durchgehend)
  • 12.02.2024 - 10.03.2023 (jeweils 23:00 Uhr - 05:00 Uhr)
  • 10.03.2024, 22:00 Uhr - 19.03.2024, 06:00 Uhr (durchgehend)
  • 19.03.2024 - 29.03.2024 (jeweils 23:00 Uhr - 05:00 Uhr)

Zu den genannten Einsatzzeiten sind Gleissperrungen notwendig!

Auf größtmögliche Lärmvermeidung wird geachtet. Die Warnsignale zur Sicherung der Gleisarbeiter werden auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Stromaggregate werden möglichst so aufgestellt, dass die durch den Betrieb entstehenden Schallwellen nicht direkt auf die Wohnbebauung ausgestrahlt werden, unnötiger Leerlauf der Maschinenmotoren wird vermieden. Die Regelungen der AVV Baulärm/Immissionen werden eingehalten. Die Arbeiten werden dem betroffenen Personenkreis durch geeignete Maßnahmen (Presse, Handzettel o.ä.) bekanntgegeben, die zuständige Polizeidienststelle wird verständigt.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.