Sachstand zur Flüchtlingssituation
Im Landkreis Traunstein sind mittlerweile über 1.900 geflüchtete Personen in sechs Gemeinschaftsunterkünften bzw. 65 dezentralen Unterkünften untergebracht. Dazu kommen nochmals ca. 2.000 Flüchtlinge aus der Ukraine, die privat untergekommen sind. Angesichts der politischen Diskussionen und der laufenden Berichterstattungen ist kaum mit einer Entspannung der Situation zu rechnen. Ein Ende des Ukrainekrieges ist nicht in Sicht, weitere Krisenherde könnten noch entstehen, die Mittelmeer-Route wird im Frühjahr wieder Fahrt aufnehmen und die Naturkatastrophe in der Türkei und in Syrien haben zuletzt noch einmal deutlich gemacht, wie unverhofft Menschen von Leid und Flucht betroffen sein können.
Vor diesem Hintergrund bezeichnet die Regierung von Oberbayern das Zugangsgeschehen von Flüchtlingen weiterhin als sehr hoch. Es werden deshalb auch zukünftig Personen aus den Ankerzentren bzw. aus den Erstanlaufstellen in die Landkreise verlegt. Im Klartext bedeutet dies, dass auch dem Landkreis Traunstein monatlich zwischen 150 und 200 Personen zugeteilt werden. Für die Unterbringung hat der Landkreis Traunstein dann wiederum in den Gemeinden und Städten zu sorgen.
Die aktuelle Aufnahmekapazität ist im Landkreis nahezu erschöpft, weshalb die Suche nach adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten unvermindert fortgesetzt wird. Um die Belegung öffentlicher Einrichtungen möglichst zu verhindern (beispielsweise von Turnhallen), gilt es zunächst, jede andere Form der Unterbringung zu ergreifen. Um diese Herausforderung zu bewältigen, werden die Gemeinden verstärkt in die Pflicht genommen, denen es bislang nicht gelungen ist, die Unterbringung von Flüchtlingen in einer dezentralen Unterkunft oder auch in einer Gemeinschaftsunterkunft zu realisieren. Im Hinblick auf die Solidarität der Gemeinden und Städte untereinander ist dies nachvollziehbar. Die Gemeinde Grabenstätt versucht deshalb schon seit einiger Zeit, geeignete Liegenschaften zu akquirieren. Aus den Erfahrungen der ersten Flüchtlingskrise im Jahr 2015 hält die Gemeinde dezentrale Unterkünfte, also kleinere Einheiten, am geeignetsten. Von 2016 bis 2019 konnten in der Gemeinde bereits gut 50 Personen, verteilt auf drei verschiedene Objekte, untergebracht werden. Diese Objekte stehen aber längst nicht mehr zur Verfügung. Für dezentrale Unterkünfte hat die Gemeinde dennoch selbst zu sorgen, entweder durch die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften, oder durch die Vermittlung von privaten Gebäuden. Sofern auf diese Weise keine ausreichende Anzahl von Plätzen geschaffen werden können, wäre auch die Errichtung temporärer Einrichtungen auf geeigneten Grundstücken denkbar. Die Gemeinde müsste für deren Errichtung aber finanziell in Vorausleistung gehen, um der Regierung von Oberbayern die Einrichtung dann für bestimmte Zeit vermieten zu können. Neben dezentralen Einrichtungen setzt der Landkreis Traunstein auch auf die Errichtung von sog. Gemeinschaftsunterkünften. Personen in Gemeinschaftsunterkünften werden von einem ständigen Unterkunftsleiter betreut, allerdings sind diese Einrichtungen auch für eine größere Personenanzahl ausgelegt. Der Landkreis könnte, sollte eine entsprechende Grundstücksakquise positiv verlaufen, selbst als Bauherr auftreten und die Unterkunft dann der Regierung von Oberbayern vermieten. Mit den vorgenannten Gestaltungsmöglichkeiten könnte das geforderte Aufnahmesoll in der Gemeinde erfüllt werden. Mit Stand Februar müsste die Gemeinde die Unterbringung von 47 Personen gewährleisten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich der Bedarf in den nächsten Monaten sogar noch erhöhen wird.
Nachdem sich die Gemeinde vor kurzem ein Objekt am Marktplatz sichern konnte, kann nun zumindest eine kleine Unterbringungseinheit für Flüchtlinge bereitgestellt werden. Es wird mit einer Aufnahme von rund 15 Personen gerechnet. Ein Bezug wird voraussichtlich im Mai oder Juni erfolgen. An der Akquise weiterer Objekte wird gearbeitet. Über die weiteren Entwicklungen informiert die Gemeinde auf Ihrer Homepage und im Amtsblatt.
Die Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende gestaltet sich äußerst schwierig. Da die Unterbringung in kleineren Objekten derer in Gemeinschaftsunterkünften oder öffentlichen Liegenschaften vorzuziehen ist, wollen wir erneut einen Aufruf an die Bevölkerung richten und darum bitten, jegliche Form privater Unterbringungsmöglichkeiten an uns zu melden. Denkbar sind leerstehende Wohnungen, Gebäude, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Appartements o.ä.. Auch Flächen, die mit relativ geringem Aufwand erschließbar sind und nicht vollständig im Außenbereich liegen, könnten eine Möglichkeit darstellen.
Für die Anmietung von Wohnungen bzw. Gebäuden wird die ortsübliche Vergleichsmiete vergütet. Diese ist abhängig vom Alter und von der Größe der Wohnung sowie von der Ausstattung (möbliert/unmöbliert). Entsprechende Angebote (gerne auch mit einer Kostenvorstellung) sind entweder an das Landratsamt Traunstein oder an die Gemeinde zu richten. Kontaktdaten und weitere Informationen sind auf der gemeindlichen Homempage unter www.grabenstaett.de/fluechtlingshilfe zu finden. Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne Frau Grünbauer oder Frau Engel zur Verfügung (08661/9887-0, gemeinde@grabenstaett.de).