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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 7/2024
Kirchliche Nachrichten
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Pfarrverband Hl. Franz von Assisi - Bergen, Erlstätt, Grabenstätt, Vachendorf

Im neuen Erlstätter Friedhof besteht nun auch die Möglichkeit, sich in einem Urnenbaumgrab (Bild) oder Urnenerdgrab bestatten zu lassen. Die Kirchenverwaltung trägt damit der verstärkten Nachfrage nach Urnenbestattungen Rechnung. Urnenfächer sind im neuen Friedhof ebenfalls angedacht. Aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten werden sie aber erst später errichtet. Der Grundstein-Sockel ist dafür aber schon angefertigt worden.

Die Kirchenverwaltung Erlstätt hat sich in den letzten zwei Jahren intensiv mit dem Wandel der Bestattungskultur beschäftigt. Da die Tendenz immer mehr hin zu Urnenbestattungen gehe, habe man sich dazu entschlossen, neben den bisherigen Bestattungsformen Einzelgrab, Doppelgrab und Urnenwandgräber im neuen Teil des Erlstätter Friedhofs auch weitere Bestattungsformen anzubieten, so die Erlstätter Pfarrsekretärin Karin Neuhauser und Kirchenpfleger Robert Muggenhamer im Pressegespräch. So könnten dort nun auch Urnenbaumgräber für zwei Urnen und Urnenerdgräber für vier Urnen angeboten werden. „Es sind auch Urnenfächer für zwei Urnen angedacht“, betonte Muggenhamer. Da die Kosten hierfür aber sehr hoch seien und man derzeit nicht auf die notwendigen finanziellen Mittel zurückgreifen könne, habe die Kirchenverwaltung entschieden, dieses Bauvorhaben erst zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Der Grundstein-Sockel sei aber bereits im Zuge der jüngsten Umgestaltung angefertigt worden. Zudem wurden die Wege und die Bepflanzung im neuen Friedhof etwas angepasst und die Friedhofsmauer bekam ein neues Dach und einen neuen Anstrich. Darüber hinaus ist die Pfarrei vom erzbischöflichen Ordinariat in München darauf hingewiesen worden, die Grabnutzungsgebühren neu zu kalkulieren und festzusetzen. Diese wurden mittlerweile von der Kirchenverwaltung beschlossen und auch stiftungsaufsichtlich genehmigt. Die Gebühren sind genau um 10 Euro pro Jahr teurer geworden. Gemäß der neuen Gebührenordnung für die kirchlichen Friedhöfe in Erlstätt betragen somit die jährlichen Grabnutzungsgebühren 50 Euro für ein Doppelgrab (vier Stellen), 40 Euro für ein Einzelgrab (zwei Stellen), 30 Euro für ein Urnenwandgrab in der Friedhofsmauer (drei Urnen), 70 Euro für die neuen Urnenbaumgräber (zwei Urnen) und 50 Euro für die neuen Urnenerdgräber (vier Urnen). Die Grabgebühren sind im Sterbefall für 20 Jahre (Ruhefrist im alten Friedhof) beziehungsweise für 15 Jahre (Ruhefrist im neuen Friedhof) vorauszubezahlen. Nach Ablauf der Ruhefrist erfolgt die Erhebung jährlich. Für die Benutzung des Leichenhauses wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben. Das Bestattungsunternehmen Ferdinand Huber in Traunstein ist mit der Durchführung von hoheitlichen Bestattungsaufgaben wie der Aufbahrung, dem Leichentransport im Friedhof, dem Grabaushub und der Grabverfüllung betraut. Die jeweiligen Gebührensätze des Bestattungsunternehmens sind Bestattungsgebühren, die zusätzlich zu den Grabnutzungsgebühren bei Bestattungen fällig werden. Die Gebühren- und die Gestaltungsordnungen sind im alten Friedhof am Leichenhaus, im neuen Friedhof beim Gerätehaus sowie im Pfarrbüro einzusehen. Bei offenen Fragen kann man sich an das Pfarrbüro in Erlstätt oder das Pfarrverbandsbüro in Grabenstätt wenden.

Bericht und Bild vom örtlichen Presseberichterstatter Markus Müller.