Der Gemeinderat nahm vorab Kenntnis vom Entwurf der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Grabenstätt. Ausgearbeitet und präsentiert worden war dieser vom beauftragten Büro e.c.b. – energie.concept.bayern GmbH & Co. KG. Bereits im Oktober 2024 hatten die Räte beschlossen, eine kommunale Wärmeplanung auf Grundlage des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes erstellen zu lassen. Dieses schreibt vor, dass jede Gemeinde bis zum 30. Juni 2028 eine strategische kommunale Wärmeplanung erstellen muss, in der dargestellt wird, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeplanung und eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 erreicht werden kann. Für die Ausarbeitung der Planungen konnte eine Förderzusage von bis zu 90 Prozent aus dem Klima- und Transformationsfond erwirkt werden. Der Auftrag über zirka 44.000 Euro wurde daraufhin an das Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel erteilt, dieses kooperiert wiederum mit dem besagten Büro e.c.b. Im Rahmen der Planung ist zunächst eine Bestandsanalyse durchgeführt worden, um die aktuelle Wärmeversorgung im Gemeindegebiet systematisch zu erfassen. Demnach entfallen 75 Prozent des Gesamtwärmebedarfs auf private Haushalte und nur rund 25 Prozent auf Gewerbe, Handel und Dienstleitungen. Die fossilen Energieträger machen 73 Prozent aus, gefolgt von der Biomasse mit gut 17 Prozent. Ein nur sehr geringer Prozentsatz entfalle aktuell auf die erneuerbaren Energien, so Frau Kim Mehl von e.c.b. 96 Prozent der Emissionen würden durch fossile Energieträger verursacht. Im Rahmen der Potentialanalyse, mit der die lokalen Möglichkeiten für eine künftig klimafreundliche und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung untersucht wurden, betrachtete man die Wärmequellen Solarthermie, Fluss- und Seewasser, Abwasserwärme, Biomasse und Biogas, Oberflächennahe Geothermie, Tiefengeothermie, Luft, Wasserstoff und Abwärme. Auch zusätzliches Einsparpotential durch Sanierung wurde in die Überlegungen miteinbezogen. Ein grundsätzlich sehr gutes Potential wird in der Region der Tiefengeothermie für die Wärme- und Stromerzeugung zugesprochen. Diese mache aber laut e.c.b nur Sinn, wenn sich mehrere Gemeinden zusammenschlössen. Erste Tiefenbohrungen seien bereits in Realisierung und eine Projektgesellschaft plane unterdessen eine Trasse vom nördlichen Landkreis in Richtung Siegsdorf, an die man möglicherweise später andocken könne. Eine oberflächennahe Geothermie sei hingegen in der Regel eher für die private Nutzung geeignet, meinte Lisa Elbers von e.c.b. Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gebe es an der Bundesautobahn A8 und der Eisenbahnlinie vereinfachte Umsetzungsmöglichkeiten. Immer nutzbar sei die Luft, hieß es mit Verweis auf die aktuell sehr hoch im Kurs stehende Luft-Wasser-Wärmepumpentechnologie. Für das Gemeindegebiet Grabenstätt konnten allerdings keine relevanten Potenziale aus unvermeidbarer Abwärme identifiziert werden, z.B. aus großen Industriebetrieben. Auch in Hinblick auf eine mögliche Versorgung mit Wasserstoff ergibt sich nur ein langfristiger bzw. unsicherer Zeithorizont und stellt somit keinen belastbaren Ansatz für die Kommunale Wärmeplanung dar, so Elbers. Nicht grenzenlos verfügbar sei die Biomasse und das Ganze müsse ja auch nachhaltig bleiben. Für die Seewasser-Wärmenutzung liege Grabenstätt im Vergleich zu anderen Anrainergemeinden etwas zu weit weg vom Chiemsee. Eine zentrale Nahwärmeversorgung käme für das Gewerbegebiet Erlstätt infrage, ansonsten würde die dezentrale Wärmeversorgung mehr Sinn machen, hieß bei der Erläuterung des Zielszenarios. Die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung sei für die Gemeinde verpflichtend und müsse spätenstens alle fünf Jahre erfolgen, so Elbers.
Der Entwurf der Wärmeplanung liegt noch bis zum 30.03.2026 im Grabenstätter Rathaus zur Einsichtnahme bereit bzw. kann auch darüber hinaus von der gemeindlichen Homepage unter www.grabenstaett.de/waermeplanung heruntergeladen werden.
Zur Kenntnisnahme vorgelegt bekam der Gemeinderat auch die Jahresrechnung 2025. Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben belaufe sich demnach auf 15.247.754 Euro, berichtete Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss um seinen Vorsitzenden Robert Muggenhamer ist nun beauftragt, die Jahresrechnung 2025 zu prüfen. Dieser versicherte dem Bürgermeister und seinen übrigen Ratskollegen, dass man zeitnah zusammenkommen und die Jahresrechnung prüfen werde. Anschließend wurden die Haushaltsüberschreitungen 2025 einstimmig genehmigt. Gemäß der Geschäftsordnung der Gemeinde Grabenstätt gehören zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters insbesondere in Haushalts- und Finanzangelegenheiten die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 7500 Euro und die Entscheidung über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 5000 Euro im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die gemeindliche Kämmerin Kerstin Seidel erläuterte die Haushaltsüberschreitung hinsichtlich des Ansatzes bei der Rücklagenzuführung in Höhe von 451.401,68 €. Die tatsächliche Rücklagenzuführung kann erst mit den Abschlussbuchungen im Rahmen der Jahresrechnung ermittelt werden, so dass sich die Planungen von den tatsächlichen Zahlen dann unterscheiden. Die Überschreitungen sind vom Gemeinderat anzuerkennen. Weitere Haushaltsüberschreitungen waren nicht zu verzeichnen.
Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert.
In der Gemeinde Grabenstätt gibt es seit 1996 eine Mittagsbetreuung, die sich bewährt hat und bei den Eltern sehr beliebt ist. Derzeit werden dort 73 Kinder betreut. Der überwiegende Teil der „Mitti"-Kinder wird bis 14 Uhr abgeholt. Ab 15 Uhr liegt die Gruppenstärke dann oft nur noch im einstelligen Bereich.
Der Gemeinderat hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, wie die zukünftige Betreuung der Grundschulkinder fortgeführt werden soll. Grundsätzlich bestünde auch die Möglichkeit eine OGTS (offene Ganztagsschule) anstatt einer gebührenpflichtigen Mittagsbetreuung einzurichten. Den Gemeinderatsmitgliedern wurden die Eckdaten und Unterschiede der beiden Betreuungsformen dargestellt.
Tendentiell liegt der Wunsch der Eltern jedoch bei der Fortführung der Mittagsbetreuung, weil man hier die Flexibilität schätzt. Dagegen setzt die, bis auf die Mittagsverpflegung kostenfreie OGTS auf ein stärkeres pädagogisches Konzept. Auch auf die Ferienbetreuung besteht grundsätzlich ein Anspruch der Eltern. In welchem Umfang hier ein Bedarf besteht, wird eine Elternbefragung zeigen. Die Ferienbetreuung stellt also ein eigenes Thema dar, welches voraussichtlich nur im Wege einer Kooperation, z.B. im Rahmen des Schulverbandes, geschultert werden kann. Die Ferienbetreuung ist – anders als die OGTS – nicht kostenfrei, außerdem beinhaltet diese auch keine kostenlose Beförderung der Kinder. Zunächst ging es in der Sitzung aber um die Grundsatzscheidung, ob die Mittagsbetreuung in der bewährten Form fortgeführt, oder eine offene Ganztagsschule eingeführt werden soll.
Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, dass die bewährte Mittagsbetreuung in der bisherigen Form fortgeführt werden soll und die Trägerschaft weiterhin bei der Gemeinde bleibt. Die „Mitti" funktioniere schon seit vielen Jahren sehr gut und entspreche auch dem Wunsch der Eltern. So sahen es auch die Gemeinderatsmitglieder. Es wurde jedoch angeregt, die Schulleitung weiterhin eng einzubinden.
Der Gemeinderat sprach sich letztendlich einstimmig für den Weiterbetrieb der Mittagsbetreuung anstelle einer OGTS aus. Einige organisatorische Anpassungen seien jedoch erforderlich, damit die Mittagsbetreuung anspruchserfüllend ausgeübt werden kann.
Unabhängig von der Entscheidung über die Betreuungsform wurden schon die Weichen für den Umbau der Räumlichkeiten in der Grundschule gestellt, um in Zukunft für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung gerüstet zu sein. Mit den Arbeiten soll in den Osterferien begonnen werden. Nach Abschluss der Maßnahme können dann insgesamt bis zu 100 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Förderbescheid liegt der Gemeinde bereits vor.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. November 2025 hat das Ingenieurbüro Dippold & Gerold das Befahrungsergebnis mit Sanierungskonzept der Kanaluntersuchung von 2023 sowie die Ergebnisse der hydraulischen Netzberechnung aus den Jahren 2024 und 2025 vorgestellt. Die Gemeindeverwaltung ist anschließend mit den weiteren Schritten zur Umsetzung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beauftragt worden. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnhofer nun im Gemeinderat betonte, galt es zunächst den Sanierungsbedarf von insgesamt 2,16 Millionen Euro in finanziell leistbare Abschnitte zu unterteilen, die zudem auch noch den gültigen Regelwerken bezüglich der Bearbeitungsfristen der jeweiligen Zustandsklassen entsprechen mussten. Die Verwaltung schlage dem Gemeinderat deswegen vor, den Sanierungsbedarf in insgesamt sechs Abschnitte zu je 360.000 Euro zu unterteilen, die im Zeitraum von 2026 bis 2031 abgearbeitet werden sollen. Der Gemeinderat nahm die finanzielle Aufteilung der Sanierungsmaßnahmen zur Kenntnis und beschloss anschließend ohne Gegenstimme, die veranschlagten Kosten in Höhe von 2,16 Millionen Euro in die Haushalts- und Finanzplanung mitaufzunehmen und zwar mit jeweils 360.000 Euro in den sechs Jahren 2026 bis 2031. Gemeindliche Kanalsysteme müssen alle zehn Jahre auf Mängel und Schäden untersucht werden.
Der Vorsitzende erinnerte an den Start der Bewerbungsphase für Baugrundstücke im Rahmen des Familienansiedlungsmodells (Baugebiet an der Tüttenseestraße). Bewerbungen sind auf dem dafür bereitgestellten Onlineportal vom 01.03.2026 bis 30.04.2026 möglich. Umfangreiche Informationen werden unter der Internetadresse www.grabenstaett.de/baugebiete bereitgestellt. Der Grundstückspreis beträgt 225,00 /m².
Bekanntgeben wurden auch verschiedene Auftragsvergaben für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Erlstätt. Die Gerüstbauarbeiten wurden an die Firma Fischbacher aus Rosenheim vergeben, die Rohbauarbeiten an die Firma Posch Bau GmbH aus Nußdorf zum Bruttoangebotspreis von 122.342,77 € und die Zimmererarbeiten an die Firma Schwangler aus Petting zum Gesamtpreis von 43.167,96 €.
Informiert wurde auch über den Auftrag zum Rückbau der „Alten Fischerhütte" und der Auflastschüttung in der Hirschauer Bucht. Die Arbeiten wurden an die Firma Mayertrans aus Ruhpolding vergeben. Die Auftragssumme beträgt 23.634,38 €.
In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeinderat intensiv mit der zukünftigen Nutzung des mittlerweile zu großen Teilen leerstehenden sogenannten „Fossil-Gebäudes" im Gewerbegebiet Oberwinkl unweit der Bundesautobahn A8 beschäftigt. Anschließend beschlossen die Räte einstimmig, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „CHIEMSEE – Revitalisierung des Fossil-Gebäudes in Oberwinkl" aufzustellen. Die kritische Haltung des Landratsamtes Traunstein als Bauaufsichtsbehörde und Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich der vom Vorhabenträger Aurigia Immobilien GmbH & Co. KG (Grabenstätt) angedachten Fassadengestaltung wurde zwar zur Kenntnis genommen, aber sogleich auf die gemeindliche Planungshoheit verwiesen. In dem von weitem ins Auge stechenden großen Gebäudekomplex befindet sich nur noch der Fossil-Shop im Erdgeschoss und einige verbliebene Büroräume der Firma Fossil im Obergeschoss. Anfänglich ist das 2009 gebaute Gebäude vollumfänglich von der Firma Fossil genutzt worden. Da 2025 auch die ehemalige „Kantine" (Wimmer-Catering) in eine Nachbargemeinde verlagert wurde, hat sich der Leerstand noch vergrößert.
Bürgermeister Gerhard Wirnshofer berichtete nun öffentlich im Gemeinderat, dass mit Hilfe eines Marketingbüros und eines CIMA-Gutachtens untersucht und geprüft worden sei, wie der Standort erhalten werden könne. Laut den Planungen des Antragstellers und Vorhabenträgers Aurigia Immobilien GmbH soll das zukünftige Angebot im sogenannten „Fossil-Gebäude" von Gastronomie über Kleinflächen für Einzelhandel bis hin zu Tagungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten in Verbindung mit einem Hotel reichen. Mit einer höherwertigen gastronomischen Ausrichtung könne sich ein Angebot, das auch Reisende als Zielgruppe anspreche, effektiv von standardisierten Autobahn-Raststätten abheben, so Wirnshofer vor der Abstimmung. Aber auch Kundschaft aus dem Ort und der gesamten Region sollte angesprochen und angezogen werden. Für das Erdgeschoss vorgesehen ist ein „Marktplatz" mit hoher Aufenthaltsqualität, Gastronomiebetriebe mit unterschiedlicher Ausprägung inklusive Café und Außenbereichen, Kleinflächen für Einzelhandelsbetriebe, auch Pop-up-Stores und Regionalvermarktung, Hotelzugang, Bürozugang und direkte Anbindung an die Freiflächen. Im ersten und zweiten Obergeschoss plant man den Gastrobetrieb, die Hotellobby und die Hotelzimmer, den Seminarbereich und Büroräume, den Indoor-Kinderbereich, ein Küchenstudio „Akademie – Kochkurse" sowie Gemeinschafts- und Aufenthaltsbereiche. Auch die Firma Fossil soll dort weiterhin mit Büros vertreten sein. Was die angedachten Freiflächen anbelangt, ist in den Planungen von Parkflächen für PKWs und Busse, einem Outdoor-Spielplatz für Kinder und einem Hundebereich die Rede. Zudem sollen dort die notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Anlieferung, Versorgung und Entsorgung geschaffen werden. Da der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans nicht größer sein wird als jener des alten Bebauungsplans aus 2008, werden östlich des Gebäudes auch keine zusätzlichen Parkplätze entstehen.
Laut Wirnshofer soll in Abstimmung mit der Gemeinde überwiegend im Bestand umgebaut und die Wirkung des Gebäudes durch die textile Außenfassade erreicht werden. An der Kubatur des Gebäudes ändere sich kaum etwas, allenfalls im Südosten werde eine Erweiterung in Form einer Außenterrasse entstehen. Laut Wirnshofer werde auch darauf geachtet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und man die Außenanlagen landschaftsgerecht gestalte. Die umgebenden Grünstrukturen und Retentionsflächen beabsichtige der Antragssteller in das Gesamtkonzept zu integrieren. Von Vorteil sei, dass die Flächen bereits über die A8 und die Kreisstraße TS 2096 erschlossen seien und die vorhandene Infrastruktur genutzt werden könne. „Ein weiterer Leerstand würde weder für den Antragssteller noch der Gemeinde positive Auswirkungen haben", gab Wirnshofer vor der Abstimmung zu bedenken. Vielmehr könnte mit diesem Projekt die wirtschaftliche Entwicklung angeschoben werden. So sei mit der Schaffung von Arbeitsplätzen in den verschiedensten Bereichen zu rechnen. Auch die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen dürfen hier nicht vergessen werden. Nachdem das Objektplanungsbüro Ankner Buchholz aus Ulm in Rücksprache mit dem Büro BEGS Traunstein die Inhalte der Planungsunterlagen für einen Aufstellungsbeschluss ausgearbeitet hatte, wurde dieser von den Räten nun einstimmig gefasst – und zwar auf Grundlage des künftigen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der eingereichten Unterlagen. In einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Aurigia Immobilien GmbH & Co. KG als Antragsteller und der Gemeinde soll zudem die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der geplanten Revitalisierungs-Maßnahmen genau geregelt werden.
Unter „Sonstiges und Bekanntgaben" informierte der Erste Bürgermeister über die Kindergarten-Bedarfsanmeldungen. Für das neue Betreuungsjahr 2026/2027 seien diese in den letzten Wochen wieder über das dafür von der Gemeinde bereitgestellte Service-Portal abgegeben worden. Alle Anmeldungen konnten für das neue Kinder-/Krippenjahr berücksichtigt werden, so Wirnshofer. Die Eltern erhielten über die Zuteilung nun eine Benachrichtigung.
Neues zu berichten gab es auch zum Mobilfunk-Ersatzstandort der Deutschen Telekom zwischen dem Ort Grabenstätt und dem Ortsteil Marwang. Laut Wirnshofer seien dafür Spartenauskünfte eingeholt worden, was darauf schließen lasse, dass bald mit den Tiefbauarbeiten (Fundamentarbeiten) begonnen werde.
Näher rückt auch die von Bürgern für den Ortsteil Marwang geforderte Tempo-30-Zone. Nach entsprechender Beteiligung der Fachbehörden und der Polizei sei nun die Tempo-30-Zone für den Dorf- und Siedlungsbereich angeordnet worden, betonte der Vorsitzende und fügte an, dass die Beschilderung demnächst erfolgen werde. Nicht miteinbezogen werden könnten allerdings gemäß den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben die nahe Max-Buchfellner-Straße und die Hiensdorfer Straße, da es sich hierbei um Straßen des Durchgangsverkehrs handele.
Da die Gemeinde Grabenstätt mit der Nachbargemeinde Chieming seit jeher den Schulverband Chieming bildet, ist man natürlich auch von Grabenstätter Seite stark an einer zeitnahen Belebung der für rund 13 Millionen Euro von 2021 bis Ende 2023 aufwendig generalsanierten Mittelschule interessiert. Ordentlich Werbung für die Mittelschule sei laut Wirnshofer bei der gut besuchten Informationsveranstaltung „Neue Wege für unsere Kinder – Theorie trifft Praxis" gemacht worden, welche am 12.03.2026 stattfand. Um attraktiver zu werden, beabsichtige die Schule, sich ein neues Profil zu geben, bei dem ab der 5. Klasse schulisches Lernen direkt mit einem Einblick in die Arbeitswelt verbunden werden solle. Durch Betriebserkundungen, Schnuppertage in regionalen Unternehmen und praktisches Arbeiten mit echten Handwerkern wolle man die Schüler auf zukunftssichere praktische Berufe vorbereiten und aufzeigen, dass den jungen Leuten auch ohne Universitätsabschluss fast alle beruflichen Wege offen stünden, so Wirnshofer. Neben Schülern und Eltern seien auch regionale Betriebe als mögliche Praxispartner oder Ausbildungsbetriebe vor Ort gewesen und hätten zu der sehr gelungenen Veranstaltung beigetragen. Besonders spannend seien laut Wirnshofer die Ausführungen ehemaliger Schüler gewesen, die jetzt Bautechniker und Meister seien und ihren erfolgreichen beruflichen Weg aufzeigten. „Ein Beweis dafür, dass Mittelschülern viele Wege offen stünden", resümierte Wirnshofer. Ähnliche Projekttage und Werbeveranstaltungen seien in der Chieminger Grund- und Mittelschule angedacht. Zudem werde es bald eine weitere Besprechung mit dem Staatlichen Schulamt zur Zukunft der Mittelschule geben, so Wirnshofer. Aktuell führt diese leider nur noch eine fünfte Klasse. Die Klassen 6 bis 9 sind hingegen aufgelöst worden, weshalb betroffene Schüler derzeit die Mittelschule in Traunstein besuchen müssen.
Der Vorsitzende berichtete, dass der am Rande des Eichbergs gelegene Waldkindergarten in der Nacht vom Samstag auf Sonntag (14./15.03.2026) von Vandalen heimgesucht wurde. Im Außenbereich wurden verschiedene Einrichtungen mutwillig zerstört, die von Eltern und Kindern mit Mühe errichtet wurden. Zudem wurde die Holzfassade verschmutzt und Glasflaschen zerbrochen. Bei der Polizei wurde Anzeige erstattet, welche Schaden vor Ort aufgenommen hat. Man hofft, die Verursacher ermitteln zu können.
Der Vorsitzende gab schließlich noch den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss bekannt, wonach die Planungsleistungen zur Kanalsanierung an das Ing.Büro Dippold & Gerold aus Prien a. Chiemsee vergeben wurde.