Die Bayerische Staatsregierung hat auf Grund des Art. 9 Abs. 2 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes als Wahltag für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2026
Sonntag, den 8. März 2026
festgesetzt. (Bekanntmachung des StMI vom 25.07.2024 im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 364 vom 07.08.2024 und im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 32 vom 9. August 2024).
Vorabinformation des gemeindlichen Wahlamtes
Im Regelfall finden die Bürgermeister-, Gemeinderats-, Landrats- und Kreistagswahlen gemeinsam statt. Mit der vorgezogenen Landratswahl im Juni 2025 entfällt diese aber bei den regulären Wahlen im kommenden Jahr.
Im Rahmen der Kommunalwahl 2026 finden folglich nur die regulären Bürgermeister-, Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt.
Die Durchführung von Versammlungen zur Aufstellung der sich bewerbenden Personen durch Wahlvorschlagsträger (Parteien und Wählergruppen) ist seit dem 01.12.2024 möglich (15 Monate vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt).
Wahlvorschläge können bei der Gemeinde jedoch erst (wirksam) eingereicht werden, nachdem die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtsblatt der Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht worden ist. Dies erfolgt voraussichtlich am 18.12.2025. Reguläres Fristende für die Einreichung (oder Zurücknahme) von Wahlvorschlägen ist der 08.01.2026, 18.00 Uhr.