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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 9/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel

Aktuelles vom Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel

Strom:

Zum Jahreswechsel hat sich im Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU einiges getan und so können seit Anfang Januar 15 Kommunen und kommunale Betriebe ihren täglichen Strombedarf mit Ökostrom über das Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU beziehen. Eine Ausschreibung ist durch die Möglichkeit der sogenannten „In-house-Vergabe“ für Eigentümerkommunen nicht mehr erforderlich und spart insofern Zeit und Ressourcen.

Zahlreiche Serviceleistungen können wir unseren Kunden bereits bzw. in Kürze an-bieten, wie z. B. telefonische Kundenhotline: Mo-Do 8-16 und Fr 8-12 Uhr, 24 Stun-den/7 Tage Störungshotline, Verbrauchsübersicht u. v. m.

Ausschließlich grüner Strom wird derzeit an unsere Strombezugskunden abgegeben und wurde auch als solcher zertifiziert.

Ziel in den nächsten Jahren wird es sein, den Großteil der benötigten Energie selbst durch regenerative Energiequellen für die Strombezugskunden herzustellen. Derzeit haben wir einen Deckungsgrad von 46 %.

Aus diesem Grund haben wir die Aufnahme von Strombezugskunden ausschließlich auf die Eigentümerkommunen beschränkt und werden dies mittels fol-gender Zeitachse umsetzen:

Die ersten drei Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energiequellen konnten mit 01.01.2024 „ans Netz“ gehen und speisen nunmehr ca. 2600 MWh grüne Energie aus der Sonnenkraft in unserem virtuellen Kraftwerk ein.

Die derzeitige rechtliche Situation ist noch nicht auf

die veränderten Umstände in der Energiegewinnung angepasst. Bisher wurden in der Direktvermarktung lediglich Anlagen mit mindestens 100 kW eingebunden. Diese An-lagen mussten und müssen vom Direktvermarkter fernsteuerbar sein, um eine etwaige Netzüberlastung ausschließen zu können. Die gesetzlich geforderte technische Be-schaffenheit der Anlagen macht ein wirtschaftliches Betreiben von kleineren Anlagen in der Direktvermarktung derzeit leider unwirtschaftlich.

Mit Jahreswechsel 2023/2024 wurden diese Voraussetzungen im ersten Schritt angepasst, so dass künftig auch Anlagen ab 25 kW in die Direktvermarktung aufgenommen werden müssen. Die technische Umsetzung muss hierfür allerdings erst noch angepasst werden, um die Betriebskosten zu senken. Aus diesem Grund ist es uns derzeit nur möglich Photovoltaik-,Wasser-, Windkraft- sowie Biogasanlagen ab einer Größe von mindestens 80 kW in die Direktvermarktung aufzunehmen.

Wir können aber bereits jetzt Anlagenbetreiber bei uns in der Listung aufnehmen und informieren diese umgehend, sobald eine Aufnahme im virtuellen Kraftwerk des Regionalwerks Chiemgau-Rupertiwinkel gKU wirtschaftlich für den Anlagenbetreiber Sinn macht.

Für die technische und organisatorische Abwicklung des Handels an der Strombörse und die Direktvermarktung über das virtuelle Kraftwerk des Regionalwerks Chiemgau-Rupertiwinkel gKU greifen wir auf einen regionalen und erfahrenen Marktpartner zu-rück. Die Stadtwerke Rosenheim haben jahrelange Erfahrung am Energiemarkt und stehen mit ihren Mitarbeiter*innen in den einzelnen Spaten mit Rat und Tat zur Seite und übernehmen in der Anfangsphase große Teile der Administration für das Regionalwerk.

Kommunale Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Die Länder sind somit verpflichtet worden, eine flächendeckende Wärmeplanung sicherzustellen und geben die Planungsverantwortlichkeit direkt an die Städte und Gemeinden weiter. Die Verpflichtung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung besteht aber erst, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung des Freistaates Bayern in Kraft tritt, womit der Bayrische Städtetag nicht vor Sommer 2024 rechnet. Basierend auf dem Konnexitätsprinzip wird ein Kostenausgleich, zumindest in Höhe einer noch genauer zu definierenden Pauschale, durch den Freistaat Bayern erwartet.

Wir freuen uns, dass es einigen unserer Eigentümergemeinden rechtzeitig vor dem Förderstopp Anfang Dezember 2023 möglich war, einen Förderantrag für die Bundes-förderung zustellen. Derzeit befinden sich die Förderanträge in der Bewilligungsphase, somit werden wir uns mit der Ausführung der Wärmepläne noch gedulden müssen. Für diese Gemeinden und jene, für die bisher keine Bundesförderung beantragt werden konnte, gilt es die Wartezeit bestmöglich zu nutzen. So können bereits jetzt interne Organisationsentscheidun-gen getroffen werden und Wissensaufbau stattfinden. Insbesondere wird empfohlen, bereits jetzt in den Austausch mit Kaminkehrern, Energie- und Gasversorgern sowie weiteren zu beteiligenden Akteuren vor Ort zu treten.