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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 9/2024
Aus dem Gemeinderat
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Kurzbericht über die Bau- und Planungsausschusssitzung vom 18.04.2024:

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit folgenden Anträgen und Angelegenheiten befasst:

  • Antrag auf Wohnhausneubau – Ersatzbau mit Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 1365 (bei Wimm 9), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt.
  • Antrag auf Nachgenehmigung des Wintergartens auf der Südseite des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1194/1 (Dr.Schwend-Straße 16), Gemarkung Holzhausen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag für eine Dorfladenbox (Integration in das Bestandsgebäude) auf dem Grundstück FlNr. 5 (Gelände Bäckerei Lehrbach, Römerstraße 2), Gemarkung Erlstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf nachträgliche Genehmigung der bestehenden Flächen und Erweiterung des Kieslagerplatzes auf dem Grundstück FlNr. 2204 (Nähe Osterbuchberg, östlich der Tiroler Achen), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Stellplätzen für Wohnmobile / Wohnwagen für autarke Camper) auf dem Grundstück FlNr. 1446 (Zeiering 9), Gemarkung Holzhausen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 60/7 (Sepphuberweg), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Im Rahmen der laufenden Änderung der Ortssatzung „Bergen“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 800/2 (Dorfstraße 6), Bergen, Gemarkung Erlstätt, wurde der Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Über die eingegangenen Stellungnahmen ergingen abwägende Beschlussfassungen. Ferner war es möglich dieses Verfahren abzuschließen und den dazu notwendigen Satzungsbeschluss zu fassen.
  • Im Rahmen der laufenden Änderung des Bebauungsplans „Nickelberg“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 261/5 (Am Karwinkel 4), Gemarkung Grabenstätt, wurde der Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Über die eingegangenen Stellungnahmen ergingen abwägende Beschlussfassungen. Ferner war es möglich dieses Verfahren abzuschließen und den dazu notwendigen Satzungsbeschluss zu fassen.
  • Bebauungsplan „Grabenstätt Nord I“ im Bereich der Grundstücke FlNrn. 253 und 251 (Sunkländerweg 1), Gemarkung Grabenstätt: Es wurde ein nochmaliger Änderungsbeschluss gefasst (Korrektur zur Teilung der Grundstücke). Außerdem wurden die vorgelegten Planungsunterlagen gebilligt. In der Folge sollen die erforderlichen Schritte zur Verfahrensfortführung eingeleitet werden.

Im Übrigen nahm der Bau- und Planungsausschuss erteilte Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen sowie Isolierte Befreiungen wie folgt zur Kenntnis: