In letzter Zeit werden verstärkt Klagen vorgetragen, die das Parkverhalten im Siedlungsbereich Winkl betreffen. Die Gemeindeverwaltung hat dies überprüft und festgestellt, dass in fast allen Straßenverläufen im Siedlungsbereich Winkl rechtswidrig geparkt wird oder sogar Anhänger und Wohnanhänger ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt werden.
Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass das Zeichen 290.1 am Ortseingang Winkl (Abzweigung von der Kreisstraße TS 3 in die Ringstraße) den Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone beschreibt. Das Ende des eingeschränkten Halteverbotes ist im Umkehrschluss sichtbar beim Verlassen der Ringstraße in die Kreisstraße TS 3. Somit ist das eingeschränkte Halteverbot im ganzen Siedlungsbereich Winkl gültig und zwingend zu beachten!
Das bedeutet, dass das Halten für maximal 3 Minuten erlaubt ist. Alles, was darüber hinausgeht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Es ist dringend geboten, sich an die Beschilderung und die damit einhergehenden Regeln zu halten! Die Straßen sind teilweise eng oder unübersichtlich, weshalb bei rechtswidrigem Parken oft kein Durchkommen mehr für größere Einsatzfahrzeuge (z.B. der Feuerwehr) möglich ist. Auch die Müllabfuhr wird immer wieder vor Herausforderungen gestellt.
Für den Fall, dass vor Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu wenige Parkplätze zur Verfügung stehen, parken Sie Ihr Fahrzeug bitte auf den gekennzeichneten öffentlichen Parkflächen. Eine solche Möglichkeit besteht beispielsweise gleich an der Einfahrt zur Siedlung Winkl.
Aufgrund der zahlreichen Verstöße, die durch die Gemeindeverwaltung gesichtet wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Parkverstöße zukünftig mittels Bußgeldbescheid geahndet werden!